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Alt 04.03.2025, 12:58:34   #3
Kay73
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Nicht ganz.

Du hast Reifen, vor allem JE EINE Reifendimension (vorn/hinten)
in den Papieren stehen:

Änderst Du die Reifendimensionen (z.B. vom 130er auf 140er hinten),
so reichte bislang die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers.

Jetzt brauchst ne Abnahme vom Prüfer.


Aber Erfahrungen habe ich noch nicht gemacht, meine eingetragenen sind aufgezogen....
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