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Alt 11.07.2025, 11:31:35   #11
Kay73
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Es ist vorgeschrieben, wie genau die km/h-Anzeige sein muss und wie genau der Wegstreckenzähler sein muss. Abweichungen sind in einem engbegrenzten Bereich erlaubt. Die Genauigkeit ändert sich ja auch mit zunehmenden Reifenabrieb. Der Tacho darf zuviel anzeigen aber niemals zu wenig. Die Abweichung kann bis zu 10% + 4 km/h betragen.

Der Wegstreckenzähler darf max. 4 % zu viel anzeigen.


MÖÖÖÖP...
Ein eindeutiges MÖÖÖÖP !!!!

Nope! Nix da.
Tony hat recht- man ist nur so gewohnt, daß er Unsinn absondert.

Es ist da egal, ob wir da von Modelljahr, Baujahr oder Erstzulassung ausgehen.
97 bis heute sind über 25 Jahre (klugscheißmodus: 2

Bei angegebene 12Mm sind das also keine 500km im Jahr!
12000 sind daher unrealistisch- außer bei einer reinen Standuhr.
(Der Tacho hat halt nur 5 Stellen.......)
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