16.07.2026, 22:30:54
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#1
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Erfahrener Benutzer
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Kommunikationsgeräte
Es wird immer schwerer, Gegensprechanlagen am Helm zu verbauen.
Zitat:
ECE 22.06 ist eine Helm-Prüfnorm.
Sie ist seit 03.07.2023 uneingeschränkt gültig (Ende der Übergansfrist für ECE 22.05).
Seit 03.07.2023 produzierte und auf dem Markt zur Verfügung gestellte Helme müssen der ECE 22.06 entsprechen.
Restbestände der Helme nach ECE 22.05 dürfen abverkauft werden.
ECE 22.06 schreibt vor, dass Kommunikationssysteme zwingend zusammen mit dem Helm geprüft und zugelassen werden müssen.
Universal-Headsets, die nachträglich angebaut werden, können die Zulassung des Helms im Ernstfall ungültig machen.
Wenn ein Kommunikationssystem nachrüstet wird, das nicht offiziell mit dem ECE 22.06-Helm homologiert (geprüft) wurde, erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis des Helms.
Besonders bei Kontrollen im europäischen Ausland (wie in Italien oder Frankreich) kann dies zu hohen Strafen führen.
Dies bedeutet, dass die Probleme nur bei neueren Helmen bestehen.
Benutzt man noch ein Helm nach ECE 22.05 mit externem Kommunikationssystem, dürfte es keine Probleme geben.
Das bedeutet auch, dass man bei der Wahl des Kommunikationssystems sehr eingeschränkt ist bzw. auf das Produkt des Helmherstellers angewiesen ist.
Meine Meinung zum Thema:
Da haben die Hersteller gute Arbeit in den Normgremien geleistet.
Ein Schelm, der Böses denkt.
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