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Alt 15.03.2003, 11:13:15   #3
Cherry
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Registriert seit: 23.06.2002
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Umschreiben mußt du nur, wenn du (warum auch immer) noch ne Rosa Pappe hast. Bei den neuen ist das nicht mehr notwendig. Allerdings wird es manchmal empfohlen, daß doch zu tun, damit die Polizei bei ner Kontrolle im Ausland nicht übermäßig verwirrt wird und auch deutsche Polizisten scheinen manchmal mit dieser Regelung überfordert. Aber keine Angst, wenn deine 2 Jahre rum sind, darfst du völlig legal offen fahren, egal, was dir wer erzählen will.

<zitat von http://www.polizei.nrw.de/neuss/eu-fs/eu-fs.htm>
Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.
</zitat>

Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm

Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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