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Alt 05.12.2004, 18:24:58   #5
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Zitat:
Zitat von Danny
ich musste Zeitwert angeben. Und ich denke das das auch üblicher ist, da man im Falle eines Diebstahls sicher nie einen Vollpreis von 96 erstattet bekommt.
Also gebe ich quasi einfach das an, was ich auch gezahlt habe?