Thema: Spritzschutz
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Alt 19.03.2003, 12:29:00   #4
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Hallo. Also soweit mir bekannt, brauchst Du keinen Spritzschutz wenn das Motorrad nach EG-Richtlinien abgenommen ist. Soll laut Tüv ab ca. ?/2000 sein. Bei meinem Tüv soll das aber so gehandhabt werden, daß wenn man z.B. EZ.'99 hat, auch keinen Spritzschutz (für den Tüv) braucht!
Der Rückstrahler ist immer erforderlich!

Achtung: Ohne Gewähr

Gruß Wolfgang
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