Hallo. Also soweit mir bekannt, brauchst Du
keinen Spritzschutz wenn das Motorrad nach EG-Richtlinien abgenommen ist. Soll laut Tüv ab ca. ?/2000 sein. Bei meinem Tüv soll das aber so gehandhabt werden, daß wenn man z.B. EZ.'99 hat, auch keinen Spritzschutz (für den Tüv) braucht!
Der Rückstrahler ist immer erforderlich!
Achtung:
Ohne Gewähr
Gruß Wolfgang