Thema: Ummelden
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Alt 13.12.2004, 21:53:15   #13
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Zitat:
Zitat von King Madness
Aber eine Vollabnahme ist nicht fällig, da es ja wie gesagt nicht abgemeldet war.
Vollabnahme ist nötig, da der Tüv schon 5 Jahre hinfällig ist!

Bei uns hier könntest Du sie sogar ummelden, müsstest aber nochmal aufs Amt mit der Amtlichen Tüvbescheinigung und dann bekommst Du erst die Stempel rein.