Michi schrieb:
->Naja, soweit ich weis ist in D "Mischbereifung" sprich 2 Reifen von verschiedenen Herstellern verboten...
Egal ob das jetzt im Fahrzeugschein steht oder nicht.
Sofern im KFZ-Brief/Schein keine Betriebserlaubnisverfügung ala "Nur Hersteller X, Reifen Y" eingetragen ist, heisst deine Lesequelle §36 STVZO. Und da steht nix bezüglich vorne/hinten gleiche Marke! Du musst aber darauf achten, Reifen g_l_e_i_c_h_e_r Bauart zu montieren. Also mischen von radial und diagonal Reifen geht nicht!
Thomas[/u]
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