king hat völlig recht. die dreimonatige verjährungsfrist kommt nur dann zum tragen, wenn nach der "tat" eben 3 monate nix kommt. da aber schon ein anhörungsbogen da ist, haben die mühlen des gesetzes schon zu mahlen begonnen. also, angaben zur person auf dem anhörungsbogen, das wars. aussageverweigerungsrecht greifen lassen. keine angaben zur sache, da dich niemand zwingen kann, einen "verwandten" zu belasten. dann müssen sie zu dir kommen, bzw. dir beweisen, daß du gefahren bist. mit helm und haube sehr schwierig.....
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It´s nice, to be important, but it´s more important, to be nice!
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- GM51B ´97 10Mm - killed by Honda Civic
- FUK 4 ´04 26Mm - still running
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