das seine eigene versicherung für unfälle zuständig ist, soweit sind wir uns einig. daraus resultiert natürlich auch, dass er in diesem fall hochgestuft wird und nicht sein freund.
was das andre angeht, bin ich der meinung, dass das so ist, weil ich das mal gehört habe...
folgendes habe ich von der Versicherungsvertreterin gehört, bzgl. Fahrleistung: wenn ich 12tkm angebe is es natürlich etwas billiger als wenn ich 15tkm angeben, klar. wenn ich aber 12tkm angebe und einen anfangskmstand con 100.000 und hab dann innerhalb von einem jahr bei kmstand 114.000 nen unfall, dann muss ich nur die beitragsdifferenz nachzahlen, also als ob ich gleich 15 gesagt hätte... (auch bei 100 MIllionen schaden)
bei der personenbeschränkung weiss ichs nicht sicher, im zweifel kann ers ja ändern falls er sowas hat
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