Ach habe noch was hinzuzufügen. Also es ist nicht so das man nur ein Aufbauseminar bekommt wenn man zu schnell fährt.
Habe dazu folgendes gefunden:
Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
Aber was ich persönlich auch krass finde ist, wenn man nur einmal über ein STOP Schild rollt und von der Rennleitung gesehen wird (also der Wagen nicht 100 % steht) muss man auch eine Nachschulung machen. Also kann ich nur empfehlen wirklich in der Probezeit zu halten, denn sind 3 Sekunden, die man spart wirklich knappe 500 € Wert???
Nach der Probezeit kann man das ja verkraften, da es weit unter der hälfte kostet.
MFG
Waldi