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Alt 12.03.2005, 11:59:03   #5
chris
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Zitat:
Zitat von Ruhrpott-Biker
Aber soweit ich weiß darf man im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls nicht nach den 2 Jahren offen fahren. Oder irre ich mich?
also früher wo ich den 50er schein gemacht hab, hab ich auch mal bei der motorradtheorie mitgemacht in der fahrschule. damals gabs anscheinend noch die regelung für den beschränkten motorradschein 2 jahre fahren und glaub 4000 km nachweisen. irgendwie so. und da hieß es das es nur darum geht fahrpraxis zu haben. von dieser unfallregelung hab ich jedenfalls noch nix gehört! würde es aber der deutschen bürokratie durchaus zutrauen das man sowas einführt!