28.03.2005, 19:10:40
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#8
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von Duke
Was ist denn die "Höchststrafe", wenn ich 2 Spiegel habe, aber beide von der Spiegelfläche her viel zu klein sind?
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Die Höchststrafe wird wohl sein, fehlernder Versicherungsschutz...
Zu den Bußgeldern : http://www.verkehrsportal.de
15,- EUR plus Mängelkarte (Behebung des Mißstandes innerhalb 7 Tagen und vorzeigen beim TÜV)
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