14.04.2005, 11:06:19
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#29
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von Nusspapst
Wo ist denn dass Problem?
Unterm Helm wird Dein Gesicht kaum zu erkennen sein. Sollte es zu teuer werden, oder gar Fahrverbot, dann sagt Du, Du bist nicht nicht gefahren und zum Fahrer verweigerst Du die Aussage nach §§52 u. 55 BGB (Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Blutsverwandten, Lebenspartnern und angeheirateten Angehörigen).
Dann kostet Dich das ganze 18,50 Euro Einstellungsgebühr.
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... und mindestens 1 Jahr fahren mit Fahrtenbuch.
Aber wenn er schreibt, das der ... ich glaube Golf ... so dicht hinter ihm war, muss er mit auf dem Foto sein und dann ist das Foto ungültig, denn es kann nicht mit Sicherheit bewiesen werden, ob er oder der Golf "gemessen" wurde.
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