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Alt 15.04.2005, 16:04:19   #4
Saugwurmmensch
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Sollick dir ma sagen, was die DEKRA mir damals geschrieben hat, als ich danach fragte, ob ich einfach die Vergaser tauschen kann?!
das hier:
Zitat:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Damit eine Änderungsabnahme durchgeführt werden kann, muss zu
der jeweiligen Änderung ein gültiges Prüfzeugnis vorgelegt werden.
Gültige bzw. zulässige Prüfzeugnisse sind Teilegutachten und Teile-
genehmigungen. Eine Zuordnung zum Fahrzeugtyp muss eindeutig
gegeben sein, ggf. vorhandene Auflagen müssen beachtet werden.

Liegt ein gültiges Prüfzeugnis vor, kann die Abnahme an jeder unserer
Prüfstellen durchgeführt werden.

Kann kein gültiges Prüfzeugnis vorgelegt werden, so ist eine Einzel-
begutachtung gem.§§19(2) / 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.

Mit den Aufgaben der Technischen Prüfstelle ist DEKRA in den neuen
Bundesländern und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen
diese Aufgaben den Technischen Überwachungsvereinen.

Dabei ist zu beachten, ob das Fahrzeug konstruktiv, bezüglich der
Bremsanlage, des Fahrwerks, des Abgas- und Geräuschverhaltens
für die neue Fahrzeugart geeignet ist.

Erfragen Sie bitte die Grundvoraussetzungen beim Fz-Hersteller,
da zwischen den Baujahren auch Veränderungen im Abgasverhalten
zu erwarten sind.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Andreas Forkert
aber egal was man die DEKRA fragt, die sind Spielverderber
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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