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Alt 18.04.2005, 20:55:56   #22
Waldi
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Also sieht leider schlecht aus. Der freundliche Herr von der Küs hat mir folgendes zukommen lassen
"Zunächst muß man unterscheiden, ob es sich um eine feste Installation oder um "Ladung" im Sinne der StVO handelt.

Als "Ladung" zählt eine solche Halterung dann, wenn sie "nicht fest angebracht" und "mit einfachen Bordmitteln" zu entfernen ist.

Die in den Fotos erkennbare Befestigung macht auf mich einen eher "dauerhaften und festen" Eindruck, auch wenn zum Lösen der Befestigung nur ein einfacher - möglicherweise im Bordwerkzeug vorhandener - Schlüssel notwendig ist.

Somit stellt die Halterung nach meiner Ansicht eine Änderung des Fahrzeugs dar und wäre damit eintragungspflichtig.

Unter Verbindungen, die klar als Ladungssicherung gelten versteht man Befestigungen wie z.B. Saugnäpfe, Spannbänder, Klammerungen oder Schnappverschlüsse. Hier wird im Allgemeinen kein Werkzeug benötigt.

Außerdem halte ich die Gestaltung der Aluminiumplatte für möglicherweise gefährlich. Sowohl beim Sturz (wegrutschen) als auch beim Frontaufprall ist eine Gefährdung des Fahrers zumindest denkbar oder sogar wahrscheinlich. Hierbei ist es auch im Schadenfall unerheblich, ob die Halterung fest angebracht ist, oder Ladung darstelt.
Vielfach verweigern Versicherungen die Zahlung, wenn Verletzungen auf "unsachgemäße Ladungssicherung" oder "unzulässige Veränderungen" am Fahrzeug zurückzuführen sein könnten.

Kurzum: Von der gezeigten Halterung kann ich eigentlich nur dringend abraten."

Also d.h. man darf mit einem Fest verbundenen Halter nicht fahren. Auch nicht mit einem dem es für 100 € zu kaufen gibt, der am Tank befestigt wird, da er auch keine Zulassung hat.

Also alles sc...

Wird dann wohl nix draus Schade...

MFG

Waldi
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