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Alt 13.05.2005, 23:13:30   #74
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acid hat folgendes geschrieben:

zum thema standspur: sofern stau ist und man die nächste ausfahrt raus will, darf man sie benutzen, auch als autofahrer.



Stimmt so leider nicht. Dies wäre ein Verstoß nach §2, Abs.1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Verstoß wird geahndet mit Verwarnungsgeld zwischen 5 und 20 euro, je nachdem ob nur so, mit Behinderung, oder mit Gefährdung.

Zum Thema mit Mopped durch die Gasse gibt es in der StVO keine spezialgesetzliche Regelung. Es ist aber definitiv nicht erlaubt. Ich werde mich die Tage mal bei der Geradeauspolizei erkundigen, wonach das geahndet wird.
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