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Alt 31.05.2005, 21:04:09   #5
ricky2000
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Ich versteh das so, dass man ein Mopped bei Dunkelheit ohne Licht (bzw. "andere geeignete Lichttechnische Einrichtungen" - was ja auch ein Reflektor sein könnte) halt nicht auf der Fahrbahn stehen lassen darf.
Beleuchtungspflicht nur für Fahrzeuge über 3,5t.
Vielleicht muss man das Standlicht austragen lassen, wenn werksseitig eins dran war.
StVO ist ja nicht gleich StVZo.
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