31.05.2005, 21:15:27
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#6
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Erfahrener Benutzer
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Das Parklicht ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubniss.
Suzuki würde das Motorrad für den Strassenverkehr nicht zugelassen bekommen, wenn sie nach EG Richtlinie kein Parklicht einbauen würden.
Man müsste sich mal die allgemeine Betriebserlaubniss eines Motorrad von Suzuki schicken lassen.
Zitat:
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"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten."
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Das ist kein katzenauge !
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