Zitat:
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mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen
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Ich gehe schon davon aus, dass der Heckreflektor eine zugelassene lichttechnische Einrichtung ist. Ob der damit auch gemeint ist und reicht: keine Ahnung.

Ich finde die Passage aber nicht aussagekräftig genug: ohne Licht darf man es halt nicht auf der Fahrbahn stehen lassen. Bürgersteig, Parkplätze zählen eh nicht zur Fahrbahn.