Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.05.2005, 21:26:41   #10
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen
Ich gehe schon davon aus, dass der Heckreflektor eine zugelassene lichttechnische Einrichtung ist. Ob der damit auch gemeint ist und reicht: keine Ahnung.
Ich finde die Passage aber nicht aussagekräftig genug: ohne Licht darf man es halt nicht auf der Fahrbahn stehen lassen. Bürgersteig, Parkplätze zählen eh nicht zur Fahrbahn.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline