Thema: Neon
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Alt 14.06.2005, 16:05:56   #15
~Idefix~
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Soweit ich weiß ist entweder das bloße Vorhandensein oder das betriebsbereite Vorhandensein illegal.

Ein Schalter, der umgelegt werden muss zum Einschalten reicht auf jeden Fall aus, um Ärger zu bekommen.

~Idefix~
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