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Alt 03.02.2007, 00:47:33   #1
FAQ
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Standard Was ist die ABE? (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Gesetzliche Grundlagen: EG/ABE, ABE, Teile-ABE usw.


Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?
Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das wird aber eindeutig durch den folgenden Gesetzesauszug widerlegt.


Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.



Erläuterung der Zeichen:

ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

EWG-Zulassungskennzeichen
dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination

ABE-Typenzeichen
das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.

ABG-Prüfzeichen
beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.

Bedeutung der Herkunft von e-Nummern

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Gruß TORO
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