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Super-Moderator
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Fahrten ohne Zulassung, ohne TÜV, bitte ganz lesen.
Das Verfahren ist zwar relativ umständlich und aufwändig, man ist aber im sicheren Bereich. Straftaten wie Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das PfVersG können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Eigentlich ganz einfach, wenn man sich an die Regeln hält: So ist es z.B. in Flensburg http://db.flensburg.de/buergerinfo/p...Produkt_ID=189 Abweichungen zwischen den einzelnen Zulassungsstellen kann es geben, daher zur Sicherheit bei der für euren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle nachfragen. Im Großen und Ganzen ist es aber überall gleich. Leider kann man ein Fahrzeug nur mit gültiger HU zulassen/umschreiben. Fahrzeug zugelassen und HU abgelaufen: Ist die HU weniger als 2 Monate abgelaufen, droht max. ein Mängelbericht bei einer Kontrolle auf der Fahrt zum TÜV, DEKRA, GFÜ... Kann man bereits dort abstempeln lassen. 2 bis weniger als 8 Monate abgelaufen, max. 25 € Verwarnungsgeld und der obligatorische Mängelbericht. Also auch nix, wovor man bei einer Kontrolle Angst haben muss. Die meisten Polizeibeamten sind auch Menschen und machen von ihrem Ermessen pflichtgemäß Gebrauch wenn man sagt, dass man mit dem gerade erst gekauften Fahrzeug zur HU fährt. Bei einer über 8 Monate abgelaufenen HU droht zwar ein Bußgeld von 40 € und ein Punkt, aber auch nur, wenn man zufällig gerade auf der Fahrt zur HU kontrolliert wird und an einen sturen Beamten gerät. Die Gefahr ist aber sehr gering. Darüber hinaus gilt das oben bereits geschriebene. Dem Sachverständigen ist das Wurscht, den interessiert nur der ordnungsgemäße, verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs. Nur die Gültigkeitsdauer wird zurückdatiert. Die melden das auch nicht weiter, wenn die HU abgelaufen war, zumindest habe ich das noch nie erlebt oder gehört. Wer hier sicher gehen will, kann das Fahrzeug mit einem Anhänger zur Prüfstelle bringen. Das richtige Kennzeichen mitnehmen, damit die Plakette aufgeklebt werden kann. Ist das Fahrzeug abgemeldet, sieht es etwas anders aus. Wie kommt man zur Prüfstelle/Zulassungsstelle ohne gegen Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen? Auch das ist eigentlich kein Problem. Grundsätzlich sind Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen. Die Fahrt zur (zum Anmelden) oder von der (nach der Außerbetriebsetzung) Zulassungsstelle ist, aber nur mit den Kennzeichen für das betreffende Fahrzeug, die können auch entstempelt sein, vom/zum üblichen Standort, also zu Hause oder Händler/Werkstatt, des Fahrzeugs erlaubt. Auch Fahrten zur Prüfstelle sind so erlaubt. Voraussetzung ist, dass ein gültiger Versicherungsvertrag für dieses Fahrzeug besteht. Bei der Anmeldung muss man ja ohnehin die Versicherungsdoppelkarte vorlegen, also hat man die ja bei sich. Die muss aber vollständig ausgefüllt sein und man sollte sich vorher vergewissert haben, dass der Versicherungsschutz auch diese Fahrt ohne Zulassung einschließt, also die Versicherung fragen. Bei der Außerbetriebsetzung ist die Versicherung regelmäßig bis zum Ablauf des Tages, also bis 24:00 Uhr, gültig. Das heißt aber nicht, dass man ohne Zulassung herumfahren darf. Nur die Fahrt nach Hause ist erlaubt. Ohne das, für das Fahrzeug ausgegebene, Kennzeichen geht’s nicht. Außerdem sollte die Zulassungsstelle schon vor der Fahrt davon informiert sein. Vorher anrufen und fragen. Man schreibt sich auch auf, mit wem man geredet hat, sicher ist sicher. Natürlich kann man sich auch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, das kostet aber zusätzlich Geld und man muss auch zweimal zur Zulassungsstelle, außerdem ist es nicht erforderlich. Rote Kennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten gingen auch, wenn man einen findet, der es/sie einem rechtmäßig leiht. So, wie man zur Zulassungsstelle kommt, ist nun bekannt. Wie kommt man aber zur Prüfstelle? Auch das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die Zulassungsstelle von der Fahrt vorher informiert ist. Früher gab es den sogenannten Vorführschein, da hatte man es schriftlich, leider wurde der aber abgeschafft, so sagte mir jedenfalls unsere Zulassungsstelle. In jedem Fall sollte man vorher zur Zulassungsstelle gehen, muss man ja sowieso, wenn man sein Fahrzeug zulassen will. Kann man das alte Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk behalten, vermerkt die Zulassungsstelle in den Unterlagen für das Fahrzeug, dass man neuer Halter ist, die Versicherungsdoppelkarte (Deckungszusage) kann man gleich dort lassen, wichtig, man braucht einen gültigen Versicherungsvertrag, der die Fahrt ohne Zulassung auch einschließt, Versicherung fragen. Dann kann man auch mit Kennzeichen ohne Plaketten zur Prüfstelle fahren. Braucht man ein neues Kennzeichen, weil man das alte nicht mehr hat oder das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk ist, geht man auch zur Zulassungsstelle. Das Verfahren ist gleich dem obigen, nur, dass man sich das neue Kennzeichen zuteilen und auch prägen lässt. Das muss man ja an das Fahrzeug für die Fahrt anschrauben. Bitte auch richtig anschrauben, das muss so sein. Löcher knipsen die Schilderdienste nach Vorlage (altes Kennzeichen oder man drückt den Lochabstand und die Lage in ein Blatt Papier mit einem Stift. Die Zuteilung des Kennzeichens ist nur eine kurze Zeit gültig, ich glaube es sind 14 Tage. Danach kommt das Kennzeichen wieder in den Pool und man müsste sich wieder ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Aber wer braucht schon so lange um über die HU zu kommen? Sinnvoller Weise führt man notwendige Reparaturen vorher durch. Leider kommt man nicht darum herum zwei mal zur Zulassungsstelle zu gehen. Aber so weit ist die ja i.d.R. nicht weg. Nein, man kann nicht die 2 Wochen uneingeschränkt ohne Zulassung herumfahren. Die Erlaubnis gilt nur für Fahrten von zu Hause zur Prüfstelle, auch im angrenzenden Zulassungsbezirk oder zur Zulassungsstelle und nur für die Fahrten, für die die Zulassungsstelle ihr OK gegeben hat. Ansonsten wären das Ordnungswidrigkeiten die u.U. auch Punkte kosten können. Nein, man sollte nicht auf eigene Faust einfach fahren, ohne das mit der Zulassungsstelle abgeklärt zu haben. Das kann in die Hose gehen. Nein, ohne Kennzeichen fahren ist auch zur Zulassungsstelle nicht erlaubt. Ist aber „nur“ ein Bußgeld von 50 € und gibt 3 Punkte. Da muss man halt in den sauren Apfel beißen und vorher zur Zulassungsstelle gehen. Was gar nicht geht und sogar eine Straftat darstellt ist, wenn man andere Kennzeichen als die für das betreffende Fahrzeug ausgegebenen an dem Fahrzeug anbringt. Egal wem die gehören, auch nicht die eigenen, egal ob zugelassen oder abgemeldet. Das ist ein absolutes „no go“! Das ist eine Urkundenfälschung § 267 StGB und ggflls. auch ein Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG. Also das auf gar keinen Fall machen, dann lieber ganz ohne. Ist auch nicht erlaubt, aber nur eine Ordnungswidrigkeit, kostet 50 € und 3 Punkte, vorausgesetzt es besteht Versicherungsschutz! Andernfalls kommt noch ein Vergehen (Straftat) nach dem Pflichtversicherungsgesetz hinzu. Wichtig ist, dass man das vorher mit der Zulassungsstelle, am Besten mit dem Amtsleiter, abklärt. Hoffentlich bekommt man da auch eine vernünftige Auskunft. Leider ist das nicht flächendeckend selbstverständlich. Nachtrag: Diese Verfahrenweise geht nur, wenn man das Fahrzeug nicht außerhalb des eigenen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks fahren muss. Muss man das Fahrzeug, z.B. weil man eben nur bei einer Prüfstelle drei Zulassungsbezirke weiter eine Eintragung gemacht bekommt, weiter fahren, braucht man Kurzzeitkennzeichen. Geändert von berndy (18.08.2010 um 09:07:58 Uhr) |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
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Daumen hoch berndy für diese ausführliche Zusammenfassung!
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum ![]() Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen! |
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#3 |
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Super-Moderator
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Wenn jemand doch Kurzzeitkennzeichen braucht, z.B. zur Überführung nach Kauf/Verkauf o.ä.
http://www.ortenaukreis.de/media/custom/597_382_1.PDF Das Wichtigste in Kurzform: Das Fahrzeug -darf nicht zum Verkehr zugelassen sein -muss verkehrssicher sein. Die Kennzeichen -dürfen nur für Probe- oder Überführungsfahrten benutzt werden, -müssen außen am Fahrzeug angebracht sein (sie müssen zwar nicht fest angebracht, angeschraubt sein, Klebeband, Draht oder ähnliches reichen, es reicht aber nicht die Kennzeichen hinter die Scheiben zu legen), -muss nicht zurückgegeben werden. Der dazugehörige Fahrzeugschein -muss vor der Fahrt vollständig und richtig ausgefüllt werden -muss bei allen Fahrten mitgeführt und zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden, -muss nicht zurückgegeben werden. Nach Ablauf des Gültigkeitsdatum -darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. |
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#4 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Eine kleine Neuerung noch:
Ab 01.07.2012 werden die abgelaufenen Hauptuntersuchungstermine nicht mehr zurückdatiert, d.h. wenn die HU 03/12 abgelaufen ist und man erst im Juli zur Prüfstelle kommt, bekommt man nicht mehr HU 03/14 sondern 07/14. So wie es früher schon einmal war. http://www.currentgame.de/gtu-inform...hung-2012.html
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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