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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Cottbus/Osnabrück
Alter: 41
Beiträge: 283
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moin!
mein problem liegt darin, dass ich nach meinem umbau auf b6 schwinge n metzeler mez4 (160er) fahre und einfach keine reifenfreigabe dazu finde... bei suzuki gibt es für die gsf 600/gn77b zwar metzeler freigaben, aber nur für mez 2 und 4. und das hauptproblem is, dass auch nur 150er freigegeben sind und keine 160er... also dürfte man quasi gar kein 160er fahren oder wie? oder wo bekomme ich so ne bescheinigung her? im fz-schein wirds ja nich mehr eingetragen... gruß
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau .... da sister --> http://www.die-tine.de |
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#2 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Zitat:
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Probier mal einen anderen TÜV.
Hab schon die Erfahrung gemacht, dass die sich in der einen Filiale dumm anstellen und in der anderen gibts keine Probleme.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#4 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
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Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Hatte bereits drei Anläufe und jedesmal auch den alten, entwerteten Brief dabei. Hab dreimal die gleiche Argumentation gehört:
"Wenn das Straßenverkehrsamt das geändert hat, dann haben die es ja nicht ohne Grund getan. Eine Austragung ist nur beim Straßenverkehrsamt möglich." Beim Straßenverkahrsamt kann man's angeblich nicht austragen, weil die Software bei neuen Fahrzeugpapieren immer Herstellerbindungen mit ausdrucken würde.
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
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Alter: 41
Beiträge: 283
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moin!
sry das i mich jetz erst wieder beteilige aber ging net eher.... also gibts nich wirklich ne lösung für das problem? kann ja eigentlich nich sein das es vom wohlgesinntsein des tüvers abhängt ob man jetz 160er fahren darf oder net.... kann sowas denn im ernstfall zum erlöschen der betriebserlaubnis führen? i mein mit "falschem" reifen?
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau .... da sister --> http://www.die-tine.de |
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Mal davon abgesehen das es mich ganz schön gewundert hat, das er mich nicht wieder nach Hause geschickt hat, denn Profil auf den Gummis sieht anders aus Also: Es liegt wohl immer nur am Prüfer! Habt ihr denn keinen anderen TÜV in der Nähe? Vielleicht gibts da nen Prüfer, der morgens noch mit guter Laune aufsteht |
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