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Alt 18.04.2007, 13:48:18   #1
kuckuck
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Standard Lange Standzeit und neue Fahrzeugpapiere

hallo zusammen,

n nachbar von mir hat noch ne rd80 im garten stehen, welche aber bestimmt schon 3-4 jahre nicht mehr gefahren wurde.
leider hat er auch keinerlei papiere mehr für die maschine.

nun meine fragen:
was müsste ich alles machen bevor ich sie mal versuche anzumachen? oder soll ich es einfach direkt mal versuchen?

zum Fahrzeugschein und Brief: Ist es irgendwie möglich sich soetwas neu ausstellen zulassen, was muss ich dafür machen und was wird es voraussichtlich kosten.


Danke schon mal für eure antworten und sorry wenns in der falschen rubrik ist.

Grüße aus Dortmund
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Gruß Daniel
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Alt 18.04.2007, 13:52:53   #2
verdi
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wenn das ding definitiv nicht geklaut ist kannst du beim strassenverkehrsamt(?) ne unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. dann checken die die fahrgestellnummer ob sie als gestohlen gemeldet ist. falls nicht kannste dir damit dann bei der zulassungsstelle neue papiere ausstellen lassen.

aber keine ahnung was der spass kostet
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Alt 18.04.2007, 13:54:27   #3
kuckuck
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ok danke schon mal.


und muss ich vor dem ersten starten noch etwas beachten? evtl. nen ölwechsel?
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Alt 18.04.2007, 14:06:14   #4
bikerday
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also öl wechseln sollte man im warmen zu stand vom motor machen weil da isses flüssiger ... eigentlich wärs zu empfehlen stand ja nu ne ewigkeit das teil ... vergaser und luftfilter könnte man mal reinigen ...
batterie laden und dann mal versuchen eventuell starthilfe spray verwenden ...
 
Alt 18.04.2007, 14:09:35   #5
kuckuck
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also wenn ich es einfach mal so versuche kann nichts kaputt gehen?

kann also nur sein, dass sie nicht anspringt oder?
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Alt 18.04.2007, 14:09:35   #6
ZRX-Man
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Halloooo? Ölwechsel?

Die RD 80 (Yamaha übrigens) isn 2-Takter, da is nix mit Öl wechseln...
Es sei denn, sie hat schon eine Getrenntschmierung, was ich mich aber nicht zu erinnern glaube....

Vergaser saubermachen, Tank checken (Rost), Kerze raus, frischen Sprit (Gemisch!) rein, 2 - 3 Mal durchtreten, saubere Kerze rein und gut....


Manmanman, Kinder.......

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Alt 18.04.2007, 14:14:56   #7
bikerday
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achso das 2 takter .. wußt ich nee
 
Alt 18.04.2007, 14:30:05   #8
ZRX-Man
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Kein Problem, war vor Deiner Zeit....

Sollte das Ding 'ne Getrenntschmierung haben, gibts 'n kleinen Öltank (meist im Rahmendreieck oder so), von wo aus das 2Takt-Öl direkt per Mischpumpe meist nach dem Vergaser direkt in den Ansaugtrakt gespritzt wird...
Diese Tank sollte dann schon geleert und neu befüllt werden.

Wenn es noch die luftgekühlte ist, geht die relativ gut...
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Alt 18.04.2007, 14:42:51   #9
kuckuck
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mmh... ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich überhaupt nichts über die maschine weiss. nicht mal n BJ.


gibts sonst noch irgendwas was ich beachten muss?
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Alt 18.04.2007, 15:50:28   #10
overfloh
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also zum formellen:
du musst dir die unbedenklichkeitsbescheinigung bei den netten leuten in grün holen.
Und wenn dein nachbar oder so noch n kaufvertrag oder so findet wär dat nicht schlecht, ansonsten zur zulassungsstelle und eidesstattliche erklärung pipapo - kostet ca. 50 euro (zumindest bei den alten papieren und wenn da nicht noch irgendwelche komplikationen kommen).

Ach ja:
das mit den neuen papieren würd ich so schnell wie möglich machen^^
Das dauert 4-8 wochen bis bundeskraftfahramt den kram abnickt
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Alt 18.04.2007, 17:12:06   #11
berndy
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Wenn ich mich richtig erinnere haben die 80er keinen Fahrzeugbrief sondern "nur" eine Betriebserlaubnis, wie Mofa und 50er.

80er sind betriebserlaunis aber ncith zulassungspflichtig, obwohl sie ein amtliches Kenzeichen (aber das kleine) führen müssen.

Normalerweise reicht das aus, wenn der Hersteller eine Zweitschrift liefert.

Aber da bin ich mir nicht sicher, da sollte man doch besser bei der Zulassungsstelle nochmals anrufen.

Was man vorm Anmachen machen sollte:

Doch, auch wenns ein 2-Takter ist, schadet ein "Ölwechsel" nicht->

Auf jeden Fall den Vergaser und die Ölpumpe reinigen.

Nach längerer Standzeit neigt das 2-Takt-Öl zum verharzen. Und das macht sich gar nicht gut, wenn der Motor ohne Öl läuft.

Dabei kann man auch das alte Öl aus dem Öltank ablaufen lassen.

Ich würd auch mal etwas frisches 2-Takt Öl in den Ansaugtrakt geben und den Motor ohne Zündung mehrfach durchdrehen. Das löst etwas vorhandene Verharzungen und schmiert schon mal ein bisschen vor.

Wenns jetzt ein seltener Motor wäre, würde ich eher dazu tendieren, den zu öffnen und mal nachzusehen, ob alle Ölbohrungen an der Kurbelwelle frei sind.

Ich würd auch der 1. Tankfüllung etwas Öl zugeben (1:50), der Motor läuft dann zwar etwas magerer, es kommt aber mit Sicherheit Öl dahin wo es soll.

Anschließend muss man noch kontrollieren, ob die Ölpumpe auch fördert.

Maschinen, die länger gestanden haben, sollte man etwas Zeit geben, bevor man sie richtig belastet. Also langsam angehen lassen.

Rost könnte auch im Tank sein, also nachsehen und vorsichtshalber mal ein Benzinfilter einbauen.
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berndy ist offline  
Alt 18.04.2007, 17:35:07   #12
Rio
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ich weiß auch nicht, obs eine betriebserlaubnis braucht oder ne zulassungsbescheinigung, aber ich dachte, 80er fahren mit normalem nummernschild?

und ist es nicht mehr so, dass 2takter nicht mehr neu zugelassen werden in D?
Rio ist offline  
Alt 18.04.2007, 20:51:40   #13
kuckuck
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@ berndy: danke das hat mir echt schon mal richtig weitergeholfen.


mmh...das wäre natürlich schlecht wenn ich die nicht mehr zugelassen bekomme.
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kuckuck ist offline  
Alt 19.04.2007, 06:46:34   #14
In Flames
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Zitat:
Zitat von Rio
und ist es nicht mehr so, dass 2takter nicht mehr neu zugelassen werden in D?
wieso sollte das so sein?
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Alt 19.04.2007, 10:47:42   #15
berndy
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Das ist so, dass 2- Takt Neufahrzeuge (oder besser Fahrzeuge die bisher noch keine Zulassung in D hatten), nicht mehr zugelassen werden bzw. keine Betriebserlaubnis bekommen.

Für alle älteren Fahrzeuge gilt die Besitzstandswahrung, was schon mal zugelassen war, wird auch wieder zugelassen, egal wie lange die gestanden haben. Das ist so ähnlich wie mit den alten DDR-Fahrerlaubnissen, die sind auch weiterhin gültig. Das gilt übrigens auch für alle Fahrzeuge die mal in der DDR zugelassen waren!

Ich hab jetzt wegen der Zulassung nochmals im § 18 StVZO (Zulassungspflichtigkeit) nachgesehen.

Im Abs. 2 werden die Ausnahmen der Zulassungspflicht geregelt. Nach Nr. 4 a sind Leichtkrafträder mit Elektroantrieb bis 11 kW und Verbrennungsmotor mit mehr als 50 cm³ aber nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Für diese Fahrzeuge reicht weiterhin die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, die brauchen keinen Fahrzeugbrief. Trotz "amtlichem" Kennzeichen und TÜV-Pflicht.

Also einfach bei Yamaha mal nett anfragen.
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Alt 19.04.2007, 13:12:45   #16
kuckuck
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super berndy, danke. dann werd ich mal nett nachfragen.
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