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#1 |
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Gast
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hiho leute
da mich diese frage schon ewig in den fingern juckt, wollt ich es mal rauslassen.. in suche gibts zwar 550 sachen wo spiegel vorkommen, aber meistens nur umbau.. naja nun frag ich mich schon seit dem ersten mal wies mir passiert ist.. geht es euch auch so, das ihr beim "zwischen autos vorbeifahren" etwas angst kriegt das man irgentwie hängen bleibt? mir ist's einmal passiert.. mitn spiegel an nem KleinTrans. angekommen und mein spiegel hat sich nur verbogen.. aber aufgeregt hat sich der typ und naja ich seh oft spiegel unterm lenker.. !?!?!? ist das überhaupt zugelassen? ist das sicher? blickt man da auch ein? ich stells mir nicht so gut vor.. die meisten meinen das man eher auf den lenker aufpassen muss, aber so tiefe autos gibt es kaum :P wie geht ihr damit um? seitdem mir das passiert ist, fahre ich wenn ich denke das es sich nicht ausgeht entweder garnicht vorbei, oder sehr langsam.. was meint ihr dazu? |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
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Also zumindest bei mir ist wenn dann auch der Lenker mehr das Problem 0.o
Wenn du an einem Spiegel anschlägst, dann war der Platz wohl nicht ausreichend und "vorbeischlängeln" darfst du lt. Gesetz nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Sprich die Schuldfrage wäre ziemlich eindeutig ...
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
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Meinst du Kellermänner?
Das sind diese, die am Lenkerende befestigt werden.
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#4 |
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Radargott
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also ich fahr auch nur zwischen durch oder dran vorbei wenn ich mir sicher bin das ich da durchpasse! auch wenns etwas knapper is hatte ich bisher keine probs!
(stummel und orig spiegel)
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#5 |
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Public-Relations-Manager
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Wenn du die Abmessungen deines Fahrzeugs nicht kennst solltest du nicht so dicht an den Autos vorbeieiern!
Wasn das für ne Frage? "Ich ramme immer die anderen Autos, wenn die Parklücke zu klein ist. Ist das OK, was meint ihr?"
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#6 |
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In Paris wäre es ok.
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#7 | |
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Public-Relations-Manager
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#8 | |
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Zitat:
Wers nicht Drauf hat ohne andere leutes eigentum zu beschädigen durch ihrgend eine lücke zu fahren sollte es einfach lassen . Wenn ich autofahrer bin und ein 2radfahrer mein auto beschädigt wenn er sich da durchschlängelt , dann hat er ein problem mit mir. Versteh mich nicht Falsch , ich schlängle mich mit dem motorrad auch durch lücken , nur ich bewschädige nichts |
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#9 |
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Gast
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leute ich hab nicht gesagt das ich was beschädige omg... wie seit ihr drauf
mir isses einmal passiert das ich da an nem andren spiegel angekommen bin mit meinen, es war garnichts außer heiße luft und mein spiegel war verdreht ich seh nur oft leute die da meisten zwischen "fahrenden" autos durchdüsen mit locker nen 40er inner mitte... und denk mir wie der drauf is meine frage war nochdazu (für die, dies nicht gleich kapiert haben) ob die spiegel die unterm lenker sind was taugen, und legal sind SWM du schreibst ne ameise so groß wie'n elefanten, etwas tief!.. PS: die kellermann spiegel sind es anscheinend nicht. ich meine spiegel die UNTERM lenker gleiche höhe wie die original spiegel befestigt sind! |
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
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#11 |
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Spiegel müssen im Sichtfeld sein .
Unterm Lenker sind sie defenitiv nicht im Sichtfeld und somit nicht erlaubt. Ich weis aber das man dadurch mehr sieht als wenn sie oben sind ! Wie Schon Gesagt , wenn du dein Fahrzeug kennst , kannste sowas bringen . Ist Nich Schwer , ICH WÜRDE DIR ABER KEINSTENFALLS RATEN MIT 40 durch Autos zu fahren . Es gibt soviele Arsch***** die dir das nicht Gönnen und plötzlich die Autotüre Aufreisen . oder extra die Lücke Schmler machen ... |
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#12 |
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Gast
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ich weiß, würde ich nie machen.. schrittempo
ich habs mal irgentwo gesehn... ich glaub auf DSF, custom bikes.. aber war klar.. mit dem lenker hab ich nämlich nie probleme.. bei normalen autos auch nie da die tiefer sin aber bei kleintransporter spiegel die waren bei den original spiegel genau im schussfeld und zur korrektur falls es jemand falsch verstanden hab... seitdem isses mir nichtmehr passiert |
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#13 |
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Public-Relations-Manager
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Sicher, dass Spiegel unterm lenker nicht erlaubt sind?
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#14 |
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Radargott
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schaut ma bei louis da bieten die solche an
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
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@Nusch
Gib mal nen Link. Auf jedenfall gibt es sowas. Kenn nen Roller,^^ da waren die Spiegel auch weit unter dem Lenker. Die Kellermänner kann man doch auch nach unten drehen, dann sind die auf jedenfall unter dem Lenker.
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#16 |
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Radargott
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hmm krustel find die die ich meinte grad irgendwie nich *grml*
aber hier ma welche die zwar nich unterm lenker sind aber am ende http://www.louis.de/_20f9cae33b17375f71 ... r=10028197
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#17 |
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Public-Relations-Manager
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Macht Kellermann mittlerweile auch Spiegel?
Kannte von denen bisher nur Blinker und Lenkerschwingungsdämpfer. Die alten Vespas haben gern den Spiegel am Beinschild. Das es solche Spiegel zu kaufen gibt, heißt allerdings noch nicht, dass die 100% legal sind. Würde aber gern die genaue Richtlinie wissen, die das verbieten sollte.
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Na, ich mein diese Spiegel, die am Lenkerende immer dran sind.
Nennt man die nicht Kellermänner? Wusste garnicht, dass das ein Firma ist.
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#19 |
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Super-Moderator
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Prinzipiell gibt es keine Vorschrift wo der/die Rückspiegel angebracht sein müssen.
Es muss nur gewährleistet sein, dass alle für den Fahrer wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachtet werden können. § 56 StVZO behandelt dieses Thema http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvz ... utput=text
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#20 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
In Deutschland ist es für motorisierte Zweiräder definitiv nicht erlaubt. Nur Fährräder und Mofa 25 dürfen rechts an wartenden Fahrzeugen vor einer Ampel vorbeifahren, wenn genügend Platz vorhanden ist. Wer zwischen zwei Fahrzeugschlangen in der Mitte durchfährt, überholt die links neben ihm befindlichen Fahrzeuge verbotswidrig rechts! Dabei spielt es keine Rolle, ob die rollen oder stehen. Verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge werden überholt, wenn man daran vorbeifährt. Edit: Wollte zum Nachlesen verlinken. Der Link funtioniert leider nicht. http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... 18355/2002
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#21 |
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Gast
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aha also darf man normal garnicht inner mitte zwischen 2 kraftfahrzeugen durchfahren?...
war mir nicht bekannt.. soweit ich nur weiß, ist es erlaubt bei stehenden fahrzeugen durchzufahren, egal wo!? bei sich bewegenden darf man es garnicht. |
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#22 |
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Super-Moderator
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Es gibt graviernde Unterschiede zwischen den Gesetzen und Rechtsverordnungen verschiedener Staaten!
Was in Österreich erlaubt oder geduldet wird, kann in Deutschland unter Strafe gestellt sein und umgekehrt natürlich auch. Wir haben z.B. kein Pickerl, bei uns ist die Autobahn noch umsonst. Wie die Rechtslage in Österreich aussieht, weiß ich nicht, interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht weil ich so gut wie nie nach A komme. Trotzdem würde mir nie einfallen an stehenden Fahrzeugen rechts vorbeizufahren. Die meisten rechnen einfach nicht damit und der Beifahrer hat die Tür mal schnell aufgerissen.
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#23 | ||
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#24 | |
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#25 |
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Public-Relations-Manager
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Hab mich dieses Jahr durch beidseitig stehenden Verkehr geschlängelt.
Ein frustriertes Mütterchen auf der Gegenspur fand das wohl unfair, weil sie seit vielen Metern in ihrer Dose gefangen war und zog ohne Vorwarnung richtung Mittellinie. Da war´s schon ein wenig knapp und ich habvor lauter Schreck sogar vergessen ausgiebig zu fluchen...
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#26 |
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Gast
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mal ne andere geschichte, ich fahr auf ner landstraße.. vor mir niemand hinter mir niemand, drück ich ma bisschen aufs gas..
ja denn kommt links so ne lange schlange vorne ein LKW und hinten ca 20 autos.. aufeinmal schiesst so eine blonde tussi mit ihrem auto aus der schlange, SIEHT MICH ABER, fährt einfach weiter so wie.. naja der is ja eh so klein da komm ich schon vorbei naja ist zwar nichts passiert aber geschreckt hats mich schon wenn jemand überholen will obwohl er dich auf der anderen spur sieht beim zwischen durchfahren gibts wirklich idioten.. das is schon klar.. aber am schlimmsten sind die leute die einfach zwischen den autos herumRENNEN weil sie es nicht für angemessen halten zu warten bis die ampel grün wird.. schon alleine deswegen fahre ich oft sehr langsam bei den autos vorbei (man hat "fast"immer die ganze schuld, gegen passanten) |
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Wien
Beiträge: 380
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Und wenn die Fahrzeuge stehen, dann ist es sowieso kein Überholen sondern ein Vorbeifahren, vorbeifahren darf man auch rechts, ist dann eben kein rechts überholen.
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#28 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2007
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Zitat:
Als Autofahrer muss man schon immer auf die Pizzalieferanten mit ihren 125ccm Hondas aufpassen. Die schwirren ueberall herum, wie die Muecken. Und in Deutschland hatte mich mal so'n Rennsemmel links auf der Autobahn ueberholt. Allerdings war ich in der linken Spur und fuhr 140km/ h. Das war total unerwartet fuer mich. Da war ja nicht viel Platz zwischen mir und Leitplanke. Haette ich mal nach links geschwenkt um an vorausfahrenden Fahrzeugen vorbeizuschauen... |
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#29 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wie ich in ungarn auf dem heimweg wahr, 2 min vor der grenze, kahm so ein supersportler bikler mit sozius von hinten angerast, hab den nicht gesehn ungefähr mit 250 km/h.. aufjedenafall war ich mim auto gute 120 (landstraße) unterwegs, und hab nur kurz bei offenen fenster ein BOOOOOM gehört.. dann war er schon vorne anner grenze und hat umgedreht
PS es war stockdunkel sachen gibts =) |
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#30 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 124
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Zitat:
aber wie auch immer, ich fahre jeden morgen ins geschäft, und vor einem tunnel ist immer zäh, genügend platz in der mitte, also fahre ich durch. für mich sind die leute gefährlicher, die immer nur vollgas geben und stark-bremsen. hinter denen fahr ich ungern her, dann lieber zwischen durch. und warum ich mich an der ampel hinten anstellen soll, ist mir auch schleierhaft, ich bin eh schneller weg wenns grün wird, als die autos. bei fahrrädern würde ich eher ne behinderung sehen, aber die dürfen wohl. typisch deutschland.
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Nur nicht den Sand in den Kopf stecken. |
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#31 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ja die fahrradfahrer glauben auch sie sind unsterblich, das ist bei uns genau das gleiche problem...
fahren bei rot über die ampel fahren links rechts zwischendurch vorbei, überholen rollende autos motorräder mopped links rechts.. wie man sich halt so als unsterblicher verhalten würde |
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#32 |
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Erfahrener Benutzer
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Berndy das würd ich so nicht sagen:
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§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) 1Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. 2Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. (3) 1Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. 2Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren). (5) 1In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 2Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
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Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr. |
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#33 |
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Public-Relations-Manager
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@ moorhuhn:
Was ist jetzt dein Kritikpunkt? Zwischen 2 rollenden Autos darf man trotzdem nicht hindurchfahren.
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#34 |
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Erfahrener Benutzer
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Müsste man mal kucken, obs zu §7 Abs. 2a StVO ein Urteil diesbezüglich gibt.
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Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr. |
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#35 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Ich glaube nicht, dass man sich einfach ne neue Spur aufmachen darf, wenn die anderen Belegt sind. Wobei wohl zB beim Stau auf der Autobahn im Sommer für Motorradfahrer ein Auge zugedrückt wird, weil mit Leder in der prallen Sonne zu stehen nicht lange gut geht...
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#36 |
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Gast
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da fahren die meisten ja am pannenstreifen.. was ich verstehen kann, aber ich als gefährlich erachte...
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#37 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Aber Punkte sollte es nur geben, wenn du durchs Fahren am Pannenstreifen ein Einsatzfahrzeug behinderst, sonst kostet das nur was.
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#38 |
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Gast
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glaube als fahranfänger, so wie du und ich, ist das nicht nur eine geld sache.. aber ich weiß ja nicht
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#39 | ||
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Stammtisch Bodensee
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Zitat:
Ich denk grad an das Beispiel einer 2-spurigen Stadtstrasse. Da ist es auch kein Überholen, wenn auf der rechten Fahrspur einer schneller fährt, wie der auf der linken..............
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#40 | |||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wo ich mich gerade Frage wie das ist, ist bei Straßenbahnen. Weil Straßenbahnen sind grundsätzlich rechts zu überholen (aber auch nur, wenn genug Platz vorhanden ist).
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#41 |
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Stammtisch Bodensee
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@Remotec:
Ich weiss schon dass zwischen österreichischem und deutschen Gesetz grosse Unterschiede bestehen, was das vorbeischlängeln betrifft. Aber gerade das mit den 2 Fahrstreifen in eine Richtung, im Ortsgebiet, denk ich mal wird gleich sein, mit dem rechts vorbeifahren (überholen wird es dann ja nicht genannt).
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#42 |
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Gast
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ich fahr aber immer über die haltelinie beim vorbeifahren :P << also wenn nicht genug platz ist.. warte ich halt kurz davor
wo soll ich mich sonst hinstellen hinters 1te auto? dann hab ich au nix davon |
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#43 |
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Radargott
Registriert seit: 05.07.2007
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nebens erste auto! wenn kein platz mehr vor der haltelinie ist!
machmal stell ich mich auchn stück drüber! aber generell eig vors auto wenn es der platz zuläst! ansonsten neben das auto so das mich der fahrer der dose zu 100% sieht!!!!
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#44 | |
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#45 | |
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#46 |
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Ja, das war undeutlich ausgedrückt.
Fakt ist doch aber, dass man sich nicht zwischen den Autos vorbeischlängeln darf. Man darf nicht einfach eine neue Spur aufmachen. Und darum geht´s hier ja.
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#47 |
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Ja, laut § 7 Abs. 3 StVO darf man innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen. Dann darf auch rechts schneller als links gefahren werden.
Das stimmt schon. Das sind aber verschiedene Vorgänge und man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Und das heißt auch keineswegs, dass man sich mit dem Motorrad zwischen Fahrzeugschlangen hindurch schlängeln darf. Denn da ist von zwei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Rede. Und es wird vorausgesetzt, dass man die Fahrstreifen auch ordnungsgemäß benutzt. Ein Fahrstreifen ist die Verkehrsfläche, die durch Fahrstreifenmarkierungen begrenzt ist, nicht zu verwechseln mit der Fahrspur, das ist der Raum, den man mit seinem Fahrzeug braucht. Gibt es keinen markierten extra Fahrstreifen, ists nix mit rechts schneller als links. Aber darum ging es bei meinem Post ja gar nicht und das ist auch nicht das Problem. Rechtlich gesehen ist das "Vorbeifahren" an verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen ein Überholen (in Deutschland). Folglich findet dann der § 5 StVO Anwendung. Der behandelt das Überholen. Sollte man mal durchlesen. Übrigens steht da im Abs. 1 als allererstes: Es ist links zu überholen. Für die aufgeführten Sonderfälle gelten natürlich dann Ausnahmen. Ich stelle nochmals klar, entgegen anderer Auffassungen ist in Deutschland das Vorbeifahren von hinten nach vorne an verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen ein Überholen und kein Vorbeifahren und deshalb sind die Bestimmungen des § 5 StVO zu beachten. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge mit weniger als 3,5 t bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen dann darf auch rechts schneller als links gefahren werden. Man kann sich aber keinen eigenen Fahrstreifen für sich alleine aufmachen! Das stellt jedoch nicht den klassischen Überholvorgang dar! Sondern ist vielmehr wie auch der § 7 Abs. 2 StVO, hier wird erlaubt rechts schneller als links zu fahren, wenn sich auf getrennten Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, ein Sonderfall und eine Ausnahme von den Regeln des § 5 StVO. Rechtlich unbedenklich wäre das links vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen, sofern man erkennen kann, dass man vorne genügend Platz zum Einscheren hat, den Gegenverkehr nicht behindert, ausreichenden Seitenabstand einhalten kann (hier geht man davon aus, dass ein Mindestabstand von 0,5 Meter von stehenden Fahrzeugen ausreichend ist. Wer am Spiegel des überholten Fahrzeugs hängen bleibt, hat schon gegen § 5 StVO verstoßen.) und zu guter Letzt keine durchgezogenen Linien überfahren und nicht gegen eventuell aufgestellte Überholverbote verstoßen muss und sich niemand dort zum Linksabbiegen eingeordnet hat. Denn dann muss man rechts überholen (ich hoffe ich habe nichts vergessen). Wenn man das alles einhalten kann, dann darf man. Eben ein klassisches, sauberes Überholen. Auf jeden Fall ist es so, dass man mit sehr vielen Prozenten Schuld bekommt, wenn man sich zwischen den Fahrzeugschlangen durchschlängelt und dabei etwas passiert. Egal wie man das selber sieht. Aber das ist so wie immer, es soll jeder machen wie er denkt, aber nicht jammern, wenn was passiert.
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#48 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
und da besteht halt die gefahr beim durchschlängeln, dass viele autofahrer einfach unaufmerksam sind. aber das gesetz gibt ihnen recht, wenn was passiert. wenn sogar die ösis am vorbeischlängeln nichts schlechtes finden, sollte man sich ein beispiel nehmen. Zitat:
vielen dank auch dafür, da werd ich nochmal mehr darauf achten, wie die autos sich verhalten. heute bin ich schon sehr viel weniger durchgefahren
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Nur nicht den Sand in den Kopf stecken. |
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#49 |
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Super-Moderator
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Naja, unsere deutsche Gesetzgebung und vor allen Dingen die Rechtsprechung sind bestimmt nicht das Gelbe vom Ei.
Es gibt mit Sicherheit Staaten, wo man alles etwas einfacher und lockerer sieht. Allerdings sind das dann auch die Staaten, in denem man mal locker für einige Jahre ohne Prozess im Knast verschwindet oder im Falle eines Falles auf seinem Schaden sitzen bleibt. Daran sollte man auch mal denken. Und noch eins: Im Vergleich zum Ausland sind unsere Bußgelder im Verkehrsbereich lächerlich niedrig und wir sind weltweit das einzige Land, das ohne gesetzlich festgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzng auf Autobahnen auskommt. Auch wenn alles geregelt scheint, sollte man trotzdem beim Fahren immer das Gehirn einschalten. Mit gesundem Menschenverstand kann man viele Situationen, die zwar eindeutig geregelt sind und in denen man Recht hätte aber den Kürzeren ziehen würde, entschärfen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält hat schon sehr viel für seine eigene und der anderer Leute Sicherheit getan vom Denken entbindet das aber nicht.
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