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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 06.07.2008
Alter: 35
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Hallo an alle,
wisst ihr was einen für eine Strafe erwartet, wenn man mit Teilen ohne ABE erwischt wird? Dazu solltet ihr wissen, dass ich dann wohl noch in der probezeit wäre Hat das Auswirkungen auf den Führerschein? Gruß Christoph
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Bin auf der Suche nach ner günstigen GS fürn Sommer... Also wenn ihr eine habt, die ihr nicht mehr wollt -> meldet euch! |
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#2 |
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Public-Relations-Manager
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Alter: 42
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Ja.
Erlöschen der Betriebserlaubnis bringt schnell 3 Punkte (und >80€ Bußgeld) und du musst zur Nachschulung. Lohnt sich also nicht
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 06.07.2008
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Okay dankeschön
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Und das finde ich immer noch viel zu gering.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#5 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Ach, so'ne Nachschulung ist ja auch nicht ganz billig...und die Probezeitverlängerung...
Sollte aber keinen Einfluss auf den Stufenführerschein haben, oder? btw: zähl mal die Monate/gefahrenen Kilometer zusammen, die du mit nicht eingetragenen Anbauteilen zurückgelegt hast...da wärst du auch bei jedem Mal erwischt werden froh gewesen, keine Unsummen bezahlen zu müssen
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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 06.07.2008
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Warum das?
Naja bisher hab ich mit Motorrädern und den Anbauteilen noch keine Erfahrungen... aber da ich aus der Rollerszene komme, finde ich dass die Strafen was das angeht maßlos übertrieben sind.... Wenn man überlegt, dass jmd. den Führerschein möglicherweiße erst mit 21 Jahren machen darf nur weil sein Roller 60 km/h läuft Bei Teilen die das Fahrwerk oder die Bremsen oder so betreffen, finde ich die(oder härtere Strafen) zwar auch gerechtfertigt aber bei (relativ) kleinen verstößen... ![]() Ach und EDIT: Ich frage das, weil ich momentan auf der Suche bin nach einem Motorrad-> sprich ich habe noch gar keines. Und dann hab ich ein Angebot für ne GS bekommen aber an der sind wohl Teile verbaut, die keine ABE haben, deshalb hab ich nachgefragt-> aber dann wird sie wohl jetzt von der Listet gestrichen^^
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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@SWM: Ich weiß.
Ich beziehe mich da aber eher auf nicht eintragungsfähige Teile die dann wirklich gefährlich werden können. Ich hab ja für alle teile die Gutachten zu Hause liegen, war aber zu faul zum eintragen lassen. Was die Sache natürlich auch nicht viel besser macht @ Schoettie Wo willst du denn den unterschied machen zwischen Gefährlichen Teilen und nicht gefährlich?
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#8 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Wenn das Angebot für die GS gut ist, hol dir den Bock und tausche die illegalen Teile gegen Originalteile aus.
Für keine andere Maschine bekommst du so billig Originalteile in riesiger Auswahl wie für die GS. (Selbst GN125-Motoren sind teurer als ein kompletter GS-Motor!)
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 06.07.2008
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So genau könnte ich die grenzen natürlich auch nicht bestimmen und wie gesagt, was Motorräder engeht kann ich eig. gar nichts sagen.
Aber ich könnte die ein Beispiel von Rollern nennen. und zwar hat ein Kumpel schon eine Mängelkarte bekommen,weil er den Spritzschutz, der bei dem Roller einen geschätzen halben Meter lang ist, gekürzt hat. -> deswegen jmd. zu bestrafen ist meiner Meinung nach maßlos übertrieben... Und zu der GS, bisher hab ich nur mit dem Besitzer geredet und weiß noch nicht welche Teile überhaupt verbaut sind... Viel. schau ich sie mir mal an, wenn ichs nich gleich ganz bleiben lass
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#11 |
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Public-Relations-Manager
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Ja, Mängelkarte gibt auch keine Punkte (sofern du die Mängel im angegebenen Zeitraum behebst).
Kostet dann eben die Vorführung beim TÜV...
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#12 |
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Bei solchen Sachen nicht einmal das.
Das der Mangel behoben wurde lässt sich ja durch eine einfache Sichtprüfung auch durch nicht Sachverständige prüfen. Also reicht eine Vorführung bei einer Polizeistelle, Mängelkarte kann auch dort abgestempelt werden und von dort aus versendet werden.
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#13 |
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Public-Relations-Manager
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Stimmt. Wenn der Rennleiter den Mangel erkennt, kann der natürlich auch dessen Behebung abnicken.
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#14 |
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Registriert seit: 06.07.2008
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Dann habe ich jetzt doch noch eine Frage...
Ist es erlaubt von einem anderen Motorrad das Rücklicht zu nehmen? Oder muss man das auch eintragen lassen? Wenn ja was kostet das ca? Und kann man dann einfach des RüLi einbauen und zum Tüv gehen? Sagt der dann nichts, wenn des z.B. eingespachtelt wurde oder so? Gruß
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#15 |
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Es muss ein geprüftes Motorradrücklicht sein, und muss mindestens so gut sichtbar sein wie beim Original.
Darfst also nicht irgendwie in einen Tunnel laminieren. Wennman sich nicht sicher ist, dann "vorher" mitm TüV absprechen. Auch wenn das Rücklicht eigentlich eintragungsferi ist.
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#16 |
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Okay super, danke für die schnelle Antwort!
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#17 |
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Hier hate auch nochmal alles was Licht betrifft auf einen Blick
http://www.gs-500.info/index.php?tit...seinrichtungen
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#18 |
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Nochmals danke!
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