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Alt 27.08.2003, 12:47:43   #1
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Standard Drosselsatz mit ABE - Eintragepflichtig???

Hallo,

ist man verpflichtet eine Drossel beim TÜV eintragen zu lassen.
Oder reicht es die ABE mitzuführen
 
Alt 27.08.2003, 14:16:23   #2
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Salve,

wusste gar nicht das ein Drosselsatz eine ABE hat, dachte immer das wären Gutachten.
Ganz sicher sogar.

Aber ich gehe mal sehr stark davon aus das Du eine Drosselung oder auch Entdrosselung eintragen musst. Es verändert sich ja schließlich die Motorleistung und dadurch ja auch die Geschwindigkeit.

Also, zu 99,9999 % Eintragungspflichtig.

Gruß X-Trem
 
Alt 27.08.2003, 14:24:59   #3
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Hui, dachte bisher immer Gutachten und ABE wäre ein und das selbe.
Scheinbar doch nicht, macht ja auch Sinn.
Wieder dazu gelernt
 
Alt 27.08.2003, 15:09:53   #4
Cherry
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Was du zum Drosselsatz kriegst, ist ein allgemeines Gutachten, das Suzuki vom TÜV (oder nem ähnlichen Verein) gekriegt hat, mit den dann aktuellen Daten (Geräuschwerte, Leistung, Geschwindigkeiten...)
Damit mußt du dan zum TÜV (oder Dekra oder ähnliches) und dir von denen den korrekten Einbau (oder Ausbau) des Drosselsatzes bescheinigen lassen. Die schreiben dir dann wieder nen Wisch, wo die Daten aus dem Gutachten von Suzi nochmal drinnestehen (dafür braucht der TÜVi das Gutachten ;-), und mit diesem Wisch vom TÜV kannst du dann zur Zulassungsstelle, deine Papiere ändern lassen.
Und ja, daß ganze ist abnahmepflichtig, schließlich ändern sich ja die Leistungsdaten, und in den Fahrzeugpapieren müssen immer die aktuell gültigen Daten stehen.
Allerdings meckert die Rennleitung natürlich nicht rum, wenn du dein Mopped zu Hause umbaust, und dann mit dem Leistungsgutachten in der Tasche zum TÜV fährst, um es dort eintragen zu lassen.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 27.08.2003, 15:18:51   #5
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Wie lange hat man denn Zeit, zwischen TÜV Abnahme und Eintragung bei der Zulassungsstelle?
 
Alt 27.08.2003, 15:26:16   #6
Cherry
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Ich glaube mich zu erinnern, daß das 4 Wochen waren. Aber das können die dir dann bei der Abnahme auch nochmal genau sagen.
Ne Freundin von mir hat ihre neulich auch entdrosselt, und wollte sich das eintragen sparen, dachte die TÜV-Abnahme reicht. Die haben ihr aber dann auch nochmal erzählt, daß sie das umtragen muß.

Cherry
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