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Alt 31.05.2005, 19:58:59   #1
Blueskye
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Standard standlicht pflicht?

die suche hat das ergeben:
http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.p ... standlicht

da steht dass standlicht NICHT pflicht ist, aber der DEKRA mann wollte es mir heute einreden.

wo find den den paragraphen der stvzo in dem das steht??

danke schonmal.
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Alt 31.05.2005, 20:24:16   #2
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wenn standlich nicht pflicht ist, dann wirst du keinen pragraphen finden wo drin steht: standlich ist nicht pflicht.

wenn dann solltest du dir angucken was in der stvzo an lichttechnischen einrichtungen gefordert ist, und wenn standlicht nicht mit aufgeführt ist, dann ist es eben nicht pflicht!

hoffe, ich konnte dir weiterhelfen...
 
Alt 31.05.2005, 20:37:36   #3
Blueskye
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hab schon durchgeforstet aber nichts gefunden..

ich dachte vielleicht steht irgendwo dass es eine option ist oder so!
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Alt 31.05.2005, 20:56:22   #4
King Madness
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Zitat:
StVO §17 Abs. 4

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Es ist somit Pflicht ein Park- / Standlicht zu haben.
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Alt 31.05.2005, 21:04:09   #5
ricky2000
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Ich versteh das so, dass man ein Mopped bei Dunkelheit ohne Licht (bzw. "andere geeignete Lichttechnische Einrichtungen" - was ja auch ein Reflektor sein könnte) halt nicht auf der Fahrbahn stehen lassen darf.
Beleuchtungspflicht nur für Fahrzeuge über 3,5t.
Vielleicht muss man das Standlicht austragen lassen, wenn werksseitig eins dran war.
StVO ist ja nicht gleich StVZo.
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Alt 31.05.2005, 21:15:27   #6
King Madness
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Das Parklicht ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubniss.
Suzuki würde das Motorrad für den Strassenverkehr nicht zugelassen bekommen, wenn sie nach EG Richtlinie kein Parklicht einbauen würden.
Man müsste sich mal die allgemeine Betriebserlaubniss eines Motorrad von Suzuki schicken lassen.

Zitat:
"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten."
Das ist kein katzenauge !
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Alt 31.05.2005, 21:17:03   #7
Arne
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Wie willst du deine GS mit angeschaltetem Standlicht abstellen ohne den Schlüssel stecken zu lassen?

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Alt 31.05.2005, 21:19:20   #8
King Madness
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Ganz einfach, indem du das Parklicht einschaltest.
Zündschlüssel über die Stellung des Lenkradschloss eine Stufe weiter drehen.
Da kann man auch den Schlüssel abziehen.


Lock bezeichnet das Lenkradschloss und das "P" dahinter ist das Parklicht
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Alt 31.05.2005, 21:25:56   #9
~Idefix~
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@Arne
Da hat der King eindeutig die besseren Argumente....


Aber wenn man ein Fahrzeug ohne Beleuchtung nicht parken darf, dann heißt das noch nicht, dass man ein Parklicht haben muss.

Frag doch einfach mal den Dekra Menschen, wo steht, dass du sowas haben musst! Wenn er das bemängelt, dann muss er Dir auch einen Grund dafür sagen können.

~Idefix~
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Alt 31.05.2005, 21:26:41   #10
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Zitat:
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen
Ich gehe schon davon aus, dass der Heckreflektor eine zugelassene lichttechnische Einrichtung ist. Ob der damit auch gemeint ist und reicht: keine Ahnung.
Ich finde die Passage aber nicht aussagekräftig genug: ohne Licht darf man es halt nicht auf der Fahrbahn stehen lassen. Bürgersteig, Parkplätze zählen eh nicht zur Fahrbahn.
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Alt 31.05.2005, 21:30:11   #11
Arne
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Hmm ok dann glaub ich es dir. Hab mich noch nicht so intensiv mit Schloß beschäftigt.
Ich kann den Schlüssel eh in jeder Stellung rausziehen .

arne
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Alt 31.05.2005, 21:30:57   #12
~Idefix~
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Zitat:
Zitat von Arne
Hmm ok, dann glaub ich es dir. Hab mich noch nicht so intensiv mit Schloß beschäftigt.
Ich kann den Schlüssel eh in jeder Stellung rausziehen .

arne

Ich kannte mal so einen Benz, da musste man den Motor nach Entfernen des Schlüssels noch separat abwürgen....
~Idefix~ ist offline  
Alt 31.05.2005, 21:35:03   #13
~Idefix~
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@Bluesky

zu dem Link, den du ganz am Anfang gepostet hast:
das ganze kommt hier her:
http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

und unten auf der Seite steht das:
"Diese Tips fand ich in einer Broschüre der Firma Louis welche sie in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord erarbeitet haben. "
Vielleicht hilft das weiter!

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 31.05.2005, 21:36:46   #14
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Also ich versteh nicht, warum der Dekra Typ da an so nem Scheiss rummacht. Ne Vespa z.b gibt es als 200er also "quasi" ein Motorrad (von der Zulassung her) und die hat nicht mal ne Batterie, also auch kein Standlicht möglich. Frag den doch mal, ob er sowas schon mal getüvt hat und was er dazu meint...(übrigens BJ92 also nichtmal uralt oder so)
 
Alt 31.05.2005, 21:41:31   #15
bombo
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also nach dem was ich weiss ist das keine plicht. es gibt doch auch jede menge karren wo man das standlicht gar nicht anmachen kann und dann den schlüssel abziehen kann. da ist es ja sowiso nutzlos. mach dem dekra kerle mal nen bisschen druck das der mal seinen hintern mal bewegt sich mal vernünftig schlau macht. oder such dir nen anderen tüv.
c ya
 
Alt 31.05.2005, 21:46:02   #16
ricky2000
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Zitat:
An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite
Na also. Ich habe übrigens kein Wort zur Pflicht von Parkleuchten gefunden. Nur Abblendlicht und Fernlicht sind Pflicht und vorgeschrieben (ausser bei Mofas oder so)

Und wie ich vermutet habe:

Zitat:
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Also muss man zum Parken im Dunklen nur den Reflektor dran haben.
Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Edit: Nur austragen muss man das Standlicht vermutlich weil es wohl Teil der Betriebserlaubnis der GS ist.

Edit: Möglicherweise müssen Motorräder, die nach EG-Recht zugelassen sind, doch ein Parklicht haben, habe aber keine eindeutigen Quellen dazu gefunden. Trifft auf eine GS aus den 90ern aber wohl eher nicht zu
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ricky2000 ist offline  
Alt 31.05.2005, 23:02:27   #17
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Und wie ich vermutet habe:

Zitat:
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Also muss man zum Parken im Dunklen nur den Reflektor dran haben
richtig... by the way: mir wurde an meiner alten gs mal beim tüv als geringer Mangel das fehlen des rückstrahlers bemängelt

und zu dem schloss mit bzw ohne parklichtfunktion: sowas hat meine 92 honda cbr 600 auch nicht.
 
Alt 31.05.2005, 23:27:29   #18
Drunken Master
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Standlicht is keine Pflicht, aber wenn der Scheinwerfer Standlicht hat muss es auch funktionieren !
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Alt 01.06.2005, 07:02:33   #19
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Hallo,

habe ne FZR 600 ausm Ami Land, diese hat gar kein Standlicht Birnchen im Scheinwefer eingebaut. Mußte diesen wegen Steinschlag erneuern der neue war ein EU Modell mit Standlicht Birnchen , da ich aber kein Kabel zu anschliessen habe ließ ich es so und der TÜV hatte nix bemängelt.

Somit scheint es keine Pflicht zu sein ( jefdenfalls für EU Moppeds)

Gruß Ronald
 
Alt 01.06.2005, 08:30:41   #20
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Zitat:
Zitat von Drunken Master
Standlicht is keine Pflicht, aber wenn der Scheinwerfer Standlicht hat muss es auch funktionieren !
so kenn ichs auch

Ganz dumme Frage am Rande: Wielang kann man die Maschine mit Parklicht unbesorgt stehen lassen ohne Anschieben zu müssen? Anders: Wieviel Saft zieht die Parkbeleuchtung eigentlich?
 
Alt 01.06.2005, 11:40:45   #21
Blueskye
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jo.
jetzt habich einfach eins eingebaut da kanner nichtmehr meckern.

gleich noch meine lötkunste bissel aufpoliert ,-)
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Alt 01.06.2005, 21:40:59   #22
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Bin eben zufällig fündig geworden.
Schnell Esc drücken!!!! Im IE hat man übrigens etwas mehr Zeit...

http://www.louis.de/_32b62944d90a053bd2 ... pps&PAGE=3

~Idefix~

Edit:
Hier noch der Link für die Langsamen:
http://www.louis.de/_10204dc321a385d6e9 ... pps&PAGE=3
~Idefix~ ist offline  
Alt 01.06.2005, 21:45:17   #23
Blueskye
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ja geil

aber ne louis-seite überzeugt mein prüfer nicht ,-)
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Alt 01.06.2005, 21:48:58   #24
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Aber vielleicht kannst du ihn mit dem Argument überzeugen, dass Du ihm nichts zeigen kannst, was es nicht gibt und das große Zubehörhändler das in aller Öffentlichkeit genauso sehen.

Und dann freundlich fragen, nach welchem Paragraphen das denn vorgeschrieben sei!!
Er wird dir keinen nennen können!! Und wenn er Eier hat, macht er dann keinen Stress...

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Alt 01.06.2005, 21:49:36   #25
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musst du denn mit deinem moped dahin um tüv zu kriegen? wenn ja dann geh doch ohne "standlicht" dahin und wenn er meckert soll er dir gefälligst sagen, wo in der stvzo steht, dass du so ein licht brauchst. Ansonsten müsst er dir ja eh auf dem tüv-bericht benennen gemäß welchem § du dieses brauchst.
 
Alt 01.06.2005, 22:02:05   #26
Blueskye
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ich will den doch auch nicht stressen, der soll mir schließlich auch die umbauten eintragen..
also immer schön nett sein, schleimi schleimi und eingebaut das ding und gemacht was er sagt!
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