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#1 |
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Gast
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Man ey, was ist das ätzend. Hatte Anfang Dezember einen Unfall mit meiner nagelneuen 500 F. Wagen vor mir hat ohne Grund eine Vollbremsung gemacht und ich habs nicht mehr geschafft. Bin über das auto geflogen, ist aber nichts großartiges passiert. nur meine maschine ist voll kaputt. Gabel ist total verbogen, Verkleidung gebrochen, ESD verbogen...Schaden 4.200€ laut Gutachter. Der Typ, der vor mir gebremst hat, trägt natürlich eine Teilschuld und jetzt warte ich seit Anfang Dezember darauf, dass die Versicherung des Gegners sagt, wieviel sie bezahlt. Den Rest trage ich. Habe keine Vkasko. Die sagt nur, sie warte auf den Poliziebericht und es tut sich gar nix.
Was soll ich denn jetzt machen? |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.10.2005
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warum bekommt der eine teilschuld????
denke mal das die versicherung damit nicht einverstanden sein wird . kann ich mir nicht vorstellen. natürlich schei... das die karre im arsch ist,sei froh das dir nichts passiert ist.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.12.2004
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weil du nicht einfach ohne unmittelbarer gefahr eine vollbremsung machen darfst, schon gar nicht wenn hinter dir einer fährt
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
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naja und?dann sage ich da war ne katze oder weiss ich was.
abstandt halten
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
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Welchen Sinn sollte denn eine grundlose Vollbremsung haben?
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
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[quote="ricky2000
Nicht es Zeugen gibt. Welchen Sinn sollte denn eine grundlose Vollbremsung haben?[/quote] naja das meine ich ja warum sollte einer ohne grund ne vollbremsung machen?
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#7 |
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Stammtisch Hamburg
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erstma viel glück bei deiner ganzen leidensgeschichte . .
hast glück, das du freie flugbahn hattest & dich keiner überrollt hat . . . schuld hast du auf jeden fall, weil du dich eigentlich ja der situation anpassen musst. . . das heisst sicherheitsabstand, je nach sicht, wetterlage, geschwindigkeit etc. eine teilschuld hat der kerl auf jeden fall !!! und selbst wenn nen fetter stefford-terrier rüber springen würde, berechtigt es, aus sicht der versicherungen nicht, dass er bei der verkehslage eine vollbremsung macht und dabei andre in gefahr bringt. . . hab mal was von "erst bei lebewesen mit kniehöhe"gehört . . (menschen natürlich aussgeschlossen) stell dir vor, ich brems dich aus und sag später. .. da wollte nen hamster rüber . . ich weiss, warum meine erste maschine eine nichtverkleidete, gebrauchte ist . . .
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#8 |
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Gast
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Nagelneu und keine Kasko? Das mal übel! Viel Glück!
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.12.2004
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ich würde fast sagen, dass du da am falschen ende gespart hast...
aber auch von mir viel glück, das du da wieder gut raus kommst.
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2004
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#12 | ||
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Gast
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#13 |
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Gast
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Ärgerlich mit dem Unfall und deiner Suzi, aber erstgeradig und egal was bei raus kommt, hauptsache Du bist heile soweit.
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
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Also ich glasube auch nicht, das die Versicherung freiwillig sich melden und sagen wird, wir zahlen xy €.
Das wird wahrscheinlich über den Gerichtsweg gehen müssen. Also mal mit deinem Gegner telefonieren, und dann einen guten Anwalt deiner Wahl einschalten. ... Teilschuld ... Frage 1.) gab es Zeugen ? Frage 2.) Hast du den Polizeibericht denn schon mal beantragt ? Von alleine schickt die Polizei ihre Berichte auch nicht durch die Welt. Was sagt denn dein Gegner, warum er eine Vollbremsung hingelegt hat ? Wenn er jetzt irgendwann einmal erzählt, da wäre ein Kind (oder Erwachselener) über die Strasse gehüpft, wirst du auf deiner Rechnung kmplett sitzen bleiben.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#15 | |||
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#16 |
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Gast
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hat der fahrer dir gesagt, warum er bremsen musste?
würde mich mal interessieren. tut mir aber echt leid für dich. richtig scheisse, wenn sowas passiert. |
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#17 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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wer hintendrauf fährt is immer schuld ... bei meinem auffahr unfall hat der vor mir auch einfach so gebremst und da war nix mit teilschuld seinerseits
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
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anschnallen, das rauchen einstellen, wir starten |
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#19 | |
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Erfahrener Benutzer
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sehe ich genau so!
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Erfahrener Benutzer
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Oder man muss beweisen können, das er wirklich grundlos gebremst hat (um einen z.B. auszubremsen oder einen Unfall zu provozieren).
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Wenn man auf freier Straße bremst, reicht es nicht aus, zu sagen dass da ne Maus oder ein Hase über die Straße gelaufen ist. Wegen solchem Kleinvieh darf man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Wenn man jemandem hinten drauf kracht, weil man gepennt hat oder deutlich zu wenig Abstand hatte, ist die Sache klar. Wenn der jedoch ohne echten Grund voll bremst, bekommt der halt ne Teilschuld.
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#23 |
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wenn ich grnug abstand halt kann ich auch bremsen wenn ejmand vor mir ne vollbrmsung macht
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#24 | |
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Gast
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Wenn es überhaupt mal so kommt das der Bremsende eine Teilschuld bekommt muß das schon nen ziemlich heftiger Fall mit viel Zeugen usw. sein. |
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#25 | ||
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#26 | |||
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abstand halten ist pflicht der muss ja am heck geklebt haben ein motorad hat ja noch nen kürzeren bremsweg als nen auto und dann fährt er noch rauf,oder er hat einfach gepennt
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#27 | |
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Es ist und bleibt verboten, unnötig stark zu bremsen, wenn man andere dadurch gefährdet. Es bekommen beide einen Teil der Schuld und das auch zu Recht.
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#28 | ||||
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#29 | ||
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Gast
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wär ja noch schöner, wenn man immer grundlos vollbremsungen machen könnte und nie schuld bekäme. das reinste chaos auf den straßen. |
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#30 |
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Super-Moderator
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@Feivel
Erzähl mal ein bischen mehr zu dem Unfall. Was für ein typ war Dein Unfallgegner ? Wie hat er sich nach den Unfall eingelassen ? Zeugen ? Ist es auszuschließen, dass Du bewusst ausgebremst wurdest ? Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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Gast
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Die Rechtslage bei einem Auffahrunfall mit zwei PKW/Motorrad ist relativ klar. Der Beweis des ersten Anscheins spricht meist gegen den auffahrenden Hintermann. Grundsätzlich muss man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass man jederzeit abbremsen kann. Deshalb gerät in Beweisschwierigkeiten, wer vom Vordermann angefahren wird, z. B. weil dieser an der gerade auf grün umschaltenden Ampel aus Versehen den Rückwärtsgang eingelegt hat. Im Regelfall wird vermutet, dass der Hintermann Schuld ist. Er muss in der Regel das Gegenteil beweisen.
Fakt ist, daß du einen so großen Sicherheitsabstand halten mußt, daß du jederzeit hinter dem Vorausfahrenden anhalten kannst, egal wie blöd der sich auch verhält. Dagegen hast du verstoßen, was durch dein Auffahren ausreichend belegt ist. Kreuzungen sind im übrigen typische Gefahrenquellen, weshalb man dort besonders aufmerksam fahren muß. Es ist nicht deine Aufgabe zu beurteilen, ob der Fahrer (oder in diesem Fall die Fahrerin) vor dir bremsen muß oder nicht. Irgendetwas, was du nicht mitbekommen hast, hat sie/ihn irritiert und deshalb hat er/sie in diesem Fall das einzig richtige gemacht, er/sie ist erst mal langsamer gefahren. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob wirklich eine Gefahr bestanden hat, es ist einzig und allein entscheidend, ob der/die Fahrer/in in dem Moment für sich oder Dritte eine mögliche Gefahr gesehen hat. In diesem Fall muß er/sie bremsen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn der Vorausfahrende nicht ganz blöd ist und von sich aus zugibt einen Fehler begangen zu haben, hast DU kaum eine Möglichkeit ihm das Gegenteil zu beweisen. |
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#32 |
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Gast
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also, das war so, dass der vorausfahrende dachte jemand, der aus einer kleinen stichstraße kam würde ihm die vorfahrt nehmen. deshalb hat er vollgebremst. die polizei hat aber festgestellt, dass der aus der wartepflichtigen straße mind. 1,50 von der haltelinie entfernt stand, d.h. es war eine absolute fehleinschätzung und die polizei sagt, deshalb hätte er teilschuld.
Natürlich habe ich mich bereits mit der gegnerischen versicherung in kontakt gesetzt und die meinen sie hätten bereits den polizeibericht angefordert, würde aber 8 wochen dauern. Die erkennt jedenfalls auch eine teilschuld an, weil sie bereits den gutachter bezahlt hat. Danke für eure Anteilnahme. Weiß einer was ne vollkasko für ne gs 500 f kostet? |
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#33 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Ich gehe es mal ausrechnen. [Edit] Ich würde bei meiner Versicherungsprämie (40%) 1423,- € /Jahr allein an Vollkasko mit 150,- € Selbstbeteiligung zahlen.
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#34 |
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Gast
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Neuigkeiten: so wies aussieht kriege ich keinen penny von der gegnerischen versicherung. bezahl das jetzt erstmal selber. lass das alles in der werkstatt machen. is zwar nicht günstig, aber will nicht unbedingt ne neue maschine verbasteln. bei der gelegenheit kommen auch direkt neue wilbers federn rein.
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#35 |
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Stammtisch Hamburg
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joa so hab ich es erwartet, ist zwar schade drum, lässt sich aber nicht ändern
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#36 |
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Gast
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Ja das ist manchmal echt ne blöde und naive Regelung mit dem wer hinten drauffährt hat Schuld. Ich hatte vor einem Jahr einen Auffahrunfall mit dem Auto auf der Autobahn - es war wenig Verkehr, dunkel und es regnete ich hatte ungefähr 500m Abstand und bin trotzdem voll draufgesemmelt. Der jenige hatte weder Warnblink noch Bremslicht an und wegen der Wetterlage sah es so aus als ob er fährt - stand aber mitten auf der Autobahn. Naja für Polizei und Versicherung ein klarer Fall, aber ich kann mir immer noch nicht erklären wie das passieren konnte und warum der da Stand obwohl kein Stau war.
Ist manchmal echt ärgerlich. |
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#37 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
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Alter: 41
Beiträge: 283
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also, wenn aus dem polizeibericht eindeutig hervorgeht, dass der vorrausfahrende grundlos eine vollbremsung hingelegt hat, dann muss dieser einfach ne teilschuld zugesprochen bekommen!
und wegen ner katze oder sowas in der größe ist ne vollbremsung nicht zulässig, wenn andere verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. ich würd versuchen da noch was zu machen, wenns wirklich grundlos war!
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#38 |
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Gast
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anwalt, gericht? oh man da hatte ich ja richtig glück mit meinem unfall letztes jahr.
der typ (chef vom audi zentrum) wollte einfach nur die rechnung von der werkstatt haben. doof nur, dass der roller einen totalschaden hatte aber das ist ja echt mal mistig. wenn er keinen zeugen hat, dann versuch wenn auch nötig mit anwalt so viel wie möglich rauszuholen. bei sowas sollte man sich keineswegs abwimmeln lassen! Geändert von acid (19.01.2011 um 15:51:15 Uhr) |
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#39 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Teilschuld hat er doch bekommen.
Aber das heisst ja nur dass normalerweise jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Um Geld zu bekommen, müsste der andere die volle Schuld aufgebrummt bekommen. Und das geht bei Auffahrunfällen nicht.
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#40 | |
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Gast
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Zitat:
wie machst du das denn? Ich fahr sie mit 34 PS und würde auf SF1 (TK 60% , VK 100%) mit 150€ SB für TK und VK "nur" 700€ im jahr zahlen.. |
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#41 |
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Gast
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lass mich schon nicht abwimmeln. bin aber nicht rechtschutzversichert. mein vadder is aber jurist. jedenfalls kann ja bestenfalls ne kostenteilung rauskommen, dann muss ich aber auch die hälfte der rechtsanwalt und gerichtskosten bezahlen und das ist auch nicht wenig. insofern versuchen wir das ohne anwalt. im polizeibericht steht klar drin, dass er unmotiviert gebremst hat, aber der bestreitet das. deshalb kommt es jetzt zum bußgeldverfahren gegen ihn. das müssen wir erstmal abwarten.
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#42 |
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Stammtisch Hamburg
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ähm ne kostenteilung ist es doch nun schon oder nicht? oder musst du den schaden des gegnerischen PKW zahlen?
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#43 |
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Erfahrener Benutzer
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naja alles blöde mit dem auffahren
aber rechtschutz lohnt sich echt heutzutage (grade 179 an die überwiesen) naja habe wegen einem wichser der mich umgebrettert hat jetzt ne anzeige wegen nötigung und sachbeschädigung am hals!
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#44 |
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Gast
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also erstmal, so wies momentan aussieht bezahlt meine versicherung den schaden des unfallgegners und ich hafte selbst für den schaden an meiner maschine, deshalb noch keine schadensteilung, geht ja alles zu meinen lasten. Wenn es diese neue regelung gibt, dann muss meine versicherung dafür kämpfen, dass sie nicht alle kosten zahlen muss. problem ist aber, dass der penner bestreitet, er hätte grundlos gebremst.
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#45 | |
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Gast
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Zitat:
Aber. Nachfolgeverkehr sollte ja auch genügend Sicherheitsabstand halten! Ist daher immer eine verzwickte Rechtslage |
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