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Alt 30.10.2006, 18:54:24   #1
ricky2000
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bw müsste Recht haben.
Ich weiss jedenfalls, dass die Versicherung bezahlt, wenn z.B. Sturm das Mopped gegen n Auto schmeisst. Aber man darf dann nicht hochgestuft werden, weil man ja nichts dafür konnte.
Das könnte hier ähnlich sein. Oder auch die Versicherung muss nichts bezahlen, weil Randalierer nicht zur "Betriebsgefahr" oder wie auch immer gehören.
DU wirst jedenfalls garnichts zahlen müssen.
Ruf bei deiner Versicherung an und melde das oder lass sie da anrufen, die werden schon wissen, ob sie da was zahlen, dann sollen die beiden sich da rum zanken. Von dir hat die jedenfalls nix zu wollen. Vielleicht hat die auch einfach Pech gehabt.
Es sei denn, du hättest die Moppeds irgendwie nachweisbar fahrlässig hingestellt, aber wie soll das denn gehen?
__________________
Ich darf das!
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Alt 30.10.2006, 19:24:16   #2
GS-Noob
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lol,
ich glaub ich bin im falschen film, hat die alte ein rad ab
erst sich freuen dass sie sich neben deine moppeds quetschen kann, und sich dann beschweren dass eins auf ihr auto fällt

ich weiß dass dir der post wenig bis überhaupt mal nix nützt, konnte mir das aber echt nicht verkneifen, solche leute regen mich auf

mein mitgefühl haste, ist wenigstens deinen gsen nix passiert als sie gegen die dose geknallt sind?
__________________
Fernsehen ist der Beweis dafür, daß der Hirntot nicht das Ende des Lebens ist
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Alt 30.10.2006, 19:41:52   #3
Cadfael
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Hallöli,

2 Anwälte, drei Meinungen ...

Aber wenn mir jemand meinen Liegestuhl wegnimmt und damit eine Scheibe einschmeißt, muss ich die Scheibe nicht bezahlen, weil mir der Liegestuhl gehört. Zumindest solange der Liegestuhl ordnungsgemäß da stand.

Wer sich zu dicht neben mein Motorrad stellt ist selbst Schuld! Wäre der Abstand zum Motorrad über einen Meter gewesen, wäre nichts passiert?!

Gruß
Andreas
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Alt 30.10.2006, 19:50:27   #4
gplchris
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http://www.vw.fh-koeln.de/documents/maier/stvg.pdf

oder google § 7 StVG

So konkret wie möglich:

Wenn das rumstehen und umfallen von motorrädern eine verkehrstypische gefahr verwirklicht hat, haftet der halter nach § 7 StVG. Wenn er nichts verschuldet hat, dann nur zur Hälfte.
Fraglich ist eben, ob der schaden "daraus" - aus dem betrieb = dem Parken - enstanden ist. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch einen dritten eher nein. Die Beweislast für das "daraus" trägt nach dem Gesetz die/der Geschädigte. ( wenn die behauptung kommt, falsches abstellen sei ursächlich fürs umfallen gewesen )
Einschlägige Rechtsprechung zum "daraus" und zur Beweislast habe ich aus dem stehgreif nicht parat. Die versicherungen schon. Die sind auch dafür da, unbegründete ansprüche abzuwehren. Erfahrung zu dem thema werden sie haben. Sie dürfen auch konkret beraten.

§ 823 I BGB Haftung fällt aus, wenn kein Verschulden vorliegt.
gplchris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2006, 07:50:37   #5
In Flames
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Zitat:
Zitat von Cadfael
Hallöli,

2 Anwälte, drei Meinungen ...

Aber wenn mir jemand meinen Liegestuhl wegnimmt und damit eine Scheibe einschmeißt, muss ich die Scheibe nicht bezahlen, weil mir der Liegestuhl gehört. Zumindest solange der Liegestuhl ordnungsgemäß da stand.
was versteht man denn darunter?
__________________
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Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 31.10.2006, 14:36:21   #6
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So wie die Frau sich verhält, scheint mir Ziehmlich Arogant zu sein.

Was für ein Parkplatz war es denn? Parktasche oder Parkbucht?

Wie auch immer, wenn du deine Maschinen wie auch schon beschrieben Ordnungsgemäß abgestellt hast, sprich Haupt oder Seitenständer und die Maschinen dann umgeschmießen, werden, muss die Person Haften die den Schaden Verursacht hat.

Ich mein wenn die Frau sich auch noch so dreist ist und sich da zwischen Quetscht um ein Parkplatz zu bekommen, Selbstverschulden.

Eins sollte man, aber nie Vergessen, egal ob Unfall oder Schaden, nie, wirklich nie und nimmer direkt Bar Bezahlen, oder ein Schuldbekenntnis Unterschreiben, das kann man dann lieber über die Versicherung laufen lassen.

Oder ein Gutachter Heranziehen.
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Alt 31.10.2006, 18:39:44   #7
berndy
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Ganz so einfach ist es nicht.

Man kann zwar nicht für alles haftbar gemacht werden, als Besitzer einer Sache ist man aber zuerst einmal selbst dafür verantwortlich.

Erst wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass man alles erdenkliche dafür getan hat, dass kein Schaden eintreten kann und dann trotzdem einer eintritt, ist man aus dem Schneider.

In diesem Fall würde ich den Schaden unbedingt meiner Versicherung mitteilen.

Deren Aufgabe ist nicht nur Schadensersatzansprüche zu zahlen, sondern auch ungerechtfertigte Schadensansprüche abzuwehren. Und dafür haben die sehr gute Anwälte.

Man sollte zudem alle Schäden umgehend der Versicherung mitteilen, nur so haben die auch die Möglichkeit zu prüfen, ob sie zahlen müssen oder nicht. Wartet man zu lange, stellen die sich dann auch meistens quer.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 31.10.2006, 19:06:19   #8
berndy
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Zitat:
Zitat von berndy
Ganz so einfach ist es nicht.

Man kann zwar nicht für alles haftbar gemacht werden, als Besitzer einer Sache ist man aber zuerst einmal selbst dafür verantwortlich.

Erst wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass man alles erdenkliche dafür getan hat, dass kein Schaden eintreten kann und dann trotzdem einer eintritt, ist man aus dem Schneider.
Habs nochmal gelesen, steht da nicht, was du mir unterstellst.

Da steht, dass man als Besitzer einer Sache die Verantwortung für die Sache hat. Hat man nen Fehler gemacht, haftet man.

Eine zivilrechtliche Verantwortung hat mit einer strafrechtlichen Verantwortung nichts zu tun. Es gibt Sachverhalte, wo man keinen Fehler gemacht hat und trotzdem den Schaden ausgleichen muss.

Frag noch mal deine Versicherung. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die den Schaden bezahlen. Du aber nicht hochgestuft wirst.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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