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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
hatte heute Feindberührung, zum Glück gute Klamotten angehabt, so ist nur die Jacke und der Helm hin und die Verkleidung meiner Suzi, heulllllllll Bis auf eine Rippenprellung gehts mir auch gut! Nun meine Frage, was zahlt eigentlich alles die gegnerische Versicherung (ausser Reparatur natürlich)??? Auch Helm und Klamotten? Hat da jemand Erfahrung? Danke für eure Antworten, da kann ich dann den Anwalt scharf machen... Gruß Dirk P.S. SIE hat einfach auf der Strasse gewendet ohne zu gucken......Wahnsinn |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Helm und Klamotten gelten iirc als Schutzkleidung, werden zum Neupreis ersetzt. Bemüh mal google.groups (speziell de.rec.motorrad und de.soc.recht.straßenverkehr) das Thema gibt öfter.
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Du wirst alles von der versicherung ersetzt bekommen:
- Reperatur der Maschine - Alle Klamotten, die zu Schaden gekommen sind zum Neupreis (incl. Helm, Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe Ausfallentschädigung für jeden Tag, mit dem du nicht mit dem Mopped fahren kannst (das lohnt schon ...) - Arztkosten, Medikamente - Schmezensgeld (sofern du wegen den Rippen beim Arzt warst) - solltest du (was ich nicht hoffe) bleibende Schäden behalten eine Rente - Rechtsanwalt mit Folgekosten Gruß Georg
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
- Reperaturkosten in Höhe von 100%, wenn du es in der Werkstatt reparieren lässt. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer einbehalten. - Gutachter wird von der Versicherung gezahlt. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
schon mal allen vielen Dank, die üblichen Sachen, die gleich sind wie beim Auto wußte ich schon, aber die Klamotten, das finde ich ja gut, weil ist ja doch nicht ganz billig... Also, allen weiterhin gute Fahrt und nehmt euch in acht vor den Vierrädrigen... Gruß Dirk |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi!
sorry für den unfall, aber wenigstens biste noch einigermassen fit! und wieder zeigt sich mal, wie wertvoll gute schutzkleidung ist... ich hab mal gehört, man bekommt nur den vollen preis der kleidung ersetzt, wenn sie relativ neuwertig war. inwieweit das nun stimmt, kann ich nicht mehr sagen. quittungen sind aber ganz gut. gleich kopieren und einreichen. den gutachter zahlt die versicherung natürlich auch. lass dich hier aber nicht darauf ein, nen gutachter von der gegnerischen versicherung zu akzeptieren! die bieten das manchmal "freundlicherweise" an! such dir selbst einen, das recht dazu hast du auf alle fälle! gruss vom moppedman! |
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#7 | |||
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Gast
Beiträge: n/a
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[Buntposting repariert]
Zitat:
Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt. Problem bei der Geschichte: Wie sich höhere Gewalt interpretiert muss noch ausprozessiert werden. Zitat:
Zitat:
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#8 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal...
Zitat:
So habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt bekommen. Kann also nicht ganz stimmen...bzw. noch nicht umgesetzt sein. Michael |
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#9 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal...
Wollte auch nicht sagen, das er nicht weiss was er macht. Aber bei meinem Unfall gab es diese Regelung nicht, ansonsten hätte sie die Stadt (Unfallgegner) bestimmt angewendet. Michael |
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#11 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#12 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat Anfang: Gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wird dieser Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" abgeschafft. (§§ 7/17 StVG). Ein Haftungsausschluss etwa gegenüber Fußgängern und Radfahrern ist jetzt nur noch möglich, wenn der Unfall auf "höhere Gewalt" zurückzuführen ist - wenn z.B. Steinschlag die Ursache ist. Sind an einem Unfall nur Autos beteiligt, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ein "unabwendbares Ereignis" kann hier weiterhin die Befreiung von einer Haftung begründen. Zitat Ende (Quelle: GDV) Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%. |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Gießen
Beiträge: 591
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Hallo Dirk,
ersma gute Besserung..zum Glück nicht mehr passiert.. Wo hattest Du denn die Feindberührung, bin aus Gießen.. Gruß Uwe
__________________
GS 500 E Slingshot, Bj.92 34Kw, 45tkm, FiveStars VV (sold) FZR600 3HE 67Kw (sold) GSF 600S Kult Bj.99 |
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#14 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
BTW, ich bin kein Anwalt. |
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.05.2003
Ort: Langenfeld
Alter: 51
Beiträge: 328
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Zitat:
Heiko
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Bj. '93, 43 Mm, "purple", 1. Hd. Mitglied im Zündgeber-Deckel-Sucher-Club |
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#16 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Diese Regelung existiert seit ca. einem Jahr und wird von jeder Versicherung angewand. |
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei höheren Reperaturssummen kann die Versicherung auch einen Gutachter vorbeischicken, der auf den Zeitwert achtet und ob die Versicherung dann noch alles zahlt ist fraglich.
Bei der Kleidung dürftest du, wie z.B. auch Cherry gesagt hat, keine Probleme haben. |
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#18 | |
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Gast
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Zitat:
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