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Alt 05.04.2003, 19:24:16   #1
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Standard Mopped herleihen?

hi!

ich weiss ja, dass man eigentlich sein mopped nicht hergibt! aber da ich ne weile im ausland verbringen werde, hab ich mir überlegt, meine suze einem kumpel zu leihen, solange ich weg bin. natürlich ein verantwortungsvoller biker! so würde sie nicht die ganze zeit rumstehen und vielleicht gammeln...als gegenleistung lass ich eben den nächsten kundendienst auf seine rechnung machen
nun frage ich mich, ob es irgendwelche probleme geben könnte, wenn er nen unfall hat. zahlt dann seine privathaftpflicht mein mopped? oder er aus seiner tasche? krich ich oder meine versicherung vielleicht ärger weils ja mein mopped is? werd ich verklagt, wenn die bremsen nicht einwandfrei waren oder so ein kram? hat jemand erfahrung mit diesem thema? schonmal was ge-/verliehen und demoliert oder kaputt zurückbekommen? würdet ihr das guten gewissens machen? oder lieber gleich einmotten?
danke!
 
Alt 05.04.2003, 19:28:03   #2
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Moin Moin,

Ich würde mein mopped allerhöchstens an meinem Vater oder meinem Onkel geben! Aber nie einen Kumpel von mir(Man is halt doch eigen)!

mfg
 
Alt 05.04.2003, 19:33:31   #3
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Moin moppedman,

ersteinmal muss Du das Deiner Versicherung erzählen, das Du Dein Motorrad verleihst. Daraufhin werden Sie fragen an wenn und wie lange, um eine neue Police dafür auszustellen ( Versicherungsschutz umstellen ). Erkundige Dich bei Deinen Versicherungsvertreter mal ganz genau.

Aber es gibt einen schönen Spruch aus dem Leben:
Autos ( Motorrad ) und Frauen soll man nicht verleihen, man bekommt sie immer gebraucht wieder!

MfG Oliver
 
Alt 06.04.2003, 10:39:27   #4
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deiner versicherung musst du gar nix sagen, weil du fahren lassen kannst wen du willst... aus versicherungsseite fahr ich schon seit drei jahren mit dem auto von meinem vater rum. falls du einen vertrag hast, in dem steht das nur bestimmte personen fahren könntest das ändern lassen, is aber auch net schlimm wenn net: wenn was passiert zahlt sie trotzdem, du musst nur den beitrag nachzahlen, als wenn du gleich so versichert gewesen wärst - macht eh net viel aus. also ich rede jetzt von deiner motorrad versicherung, also haftplicht und evtl. kasko falls du hast.
seine privathaftpflicht greift denk ich net wenn er dein mopped kaputt macht, musst halt ausmachen, das ers dir zahlt...
ob du das machen willst, ist deine sache. zum einen bekommt das mopped sicher km drauf, wird abgenutze, usw...
 
Alt 06.04.2003, 11:21:07   #5
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Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von hellmut
... falls du einen vertrag hast, in dem steht das nur bestimmte personen fahren könntest das ändern lassen, is aber auch net schlimm wenn net: wenn was passiert zahlt sie trotzdem, du musst nur den beitrag nachzahlen, als wenn du gleich so versichert gewesen wärst - macht eh net viel aus...
Sicher....
Dein Kumpel überholt mit der geliehenen Maschine(die er laut Versicherung nicht bewegen darf) ein anderes Auto, verliert dabei die Kontrolle und schlingert über die Strasse. Ein entgegenkommender Tanklastwagen muß ausweichen und rast einen Hügel runter in eine Einkaufsstrasse. Das halbe viertel brennt ab und deine Versicherung sagt: Kein Problem, überweisen sie die 16,96 Euro nachträglich. Über den Schaden von mehreren Millionen kümmern wir uns schon....sicher.....na klar....

Wenn dein Kumpel mit der geliehenen GS(vorrausgesetzt er darf sie fahren) einen Unfall baut, ist nur deine Versicherung für den Schaden zuständig.
Wenn du das Geld von ihm wieder haben möchtest, muß er es aus eigener Tasche zahlen, seine Privathaftpflicht zahlt da nix.
Es sei denn er hat sie entwendet, aber dann musst du auch Anzeige erstatten...

Michael
 
Alt 06.04.2003, 13:19:46   #6
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das seine eigene versicherung für unfälle zuständig ist, soweit sind wir uns einig. daraus resultiert natürlich auch, dass er in diesem fall hochgestuft wird und nicht sein freund.

was das andre angeht, bin ich der meinung, dass das so ist, weil ich das mal gehört habe...

folgendes habe ich von der Versicherungsvertreterin gehört, bzgl. Fahrleistung: wenn ich 12tkm angebe is es natürlich etwas billiger als wenn ich 15tkm angeben, klar. wenn ich aber 12tkm angebe und einen anfangskmstand con 100.000 und hab dann innerhalb von einem jahr bei kmstand 114.000 nen unfall, dann muss ich nur die beitragsdifferenz nachzahlen, also als ob ich gleich 15 gesagt hätte... (auch bei 100 MIllionen schaden)

bei der personenbeschränkung weiss ichs nicht sicher, im zweifel kann ers ja ändern falls er sowas hat
 
Alt 06.04.2003, 13:51:11   #7
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Moin,

wie ich schon oben weiter bemerkt habe, nachfragen kostet nichts und bewahrt einen vor Schaden!

MfG Oliver
 
Alt 06.04.2003, 16:03:18   #8
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Übrigens, anderes Thema, wenn die Bremsen nicht funktionieren kann man dich nicht belangen, denn der Fahrzeugführer (nicht der Halter!) muß vor Fahrtantritt überprüfen, ob das KFZ in Ordnungsgemäßem Zustand ist.

Also wenn du mit Daddys Auto rumfährt, daß auf allen 4 Reifen nur noch 0.5 mm Profil hast, kriegst du die 4 Punkte in Flensburg, und nicht Daddy.
 
Alt 07.04.2003, 10:48:02   #9
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servus...

es gibt doch 'ne ganze reihe an zeug, welches man nicht verleihen sollte...

mopped, auto, werkzeug, digicam, frau (reihenfolge ist zufällig)...
kommt alles oft mehr oder weniger kaputt wieder

gruß

Michael
 
Alt 07.04.2003, 17:16:01   #10
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Standard mopped herleihen

ok! ok!
ihr habt mich überzeugt! mir war eh nicht wohl bei der sache!
die suze kommt eben 3 monate früher in winterschlaf, kuscheldecke drüber und gut ist!
...dann spar ich mir das ganze theater, basta!
danke für eure comments!

gruss vom moppedman
 
Alt 08.04.2003, 18:15:57   #11
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Zitat:
Zitat von Poldi
Übrigens, anderes Thema, wenn die Bremsen nicht funktionieren kann man dich nicht belangen, denn der Fahrzeugführer (nicht der Halter!) muß vor Fahrtantritt überprüfen, ob das KFZ in Ordnungsgemäßem Zustand ist.
Sorry. Aber das ist definitiv falsch! Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand sind immer Halter UND Fahrer!

Gruß
Jörg
 
 

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