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Moin zusammen!
Mein "Schrauber-Newbie"- Umbau hat begonnen.. Die ersten Lackierarbeiten sind getan Blinker getauscht und Verschleissteile gewechselt.. Nun hab ich aber ein Problem: Da ich nen neuen Kettensatz brauchte, hab ich bei der Gelegenheit grad noch nen Lucas Heckhöherlegungssatz mitbestellt.. Jetzt bekomme ich den net montiert... laut der spärlichen Gebrauchsanweisung soll ich nur die alten Umlenkhebel gegen die neuen tauschen, aber ich bekomme sie nicht festgeschraubt, weil die Hebel so kurz sind, dass die Schwinge auf dem Federbein aufliegt, noch bevor die Augen der Hebel über dem Loch für die Schraube ist... Hab auch versucht, erst die Hebel und dann die "Schwingenachse" zu verschrauben ![]() Muss ich etwa das Federbein vorspannen???- würde die Schwinge dann nicht immer auf das Federbein schlagen, wenn es entlastet wird?? Oder habe ich vieleicht zu kurze Hebel bekommen??? Ich hab via Suche leider nischt herausbekommen, muss aba auch gestehen, dass ich net ewig lange suchen konnte... Habs echt eilig mit der Kiste, am Freitag brauche ich sie für den Weg zur Arbeit und hab noch viiiiiel zu tun... Hier mal ein Versuch zu Fotografieren... hab zum schluss Versucht, als letztes das Federbein zu Verschrauben... Plus meine Idee, Verkleidungsblinker hinten zu montieren! - Ist zwar noch "semilegal", aber ich finde, dass die sich da echt gut machen! Hoffe auf schnelle Hilfe! Greetz Sven
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Erfahrener Benutzer
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Tja, das ist dann die Suzuki Werkstoleranz.
Ist bei ca 30% der GSen so das das da anschlägt. Einzige Chance ist dann den Käfig des Verstellringes ab zu sägen
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#3 |
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die Blinker sehen echt mal nach was neuem aus
wenn du wieder Zeit hast könntest davon mal nochn Bild von der Seite aus machen, mich würd die Gesamtoptik intressieren |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
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das sind Verkleidungsblinker für Vorne.
Die gibt es schon seit 10 Jahren Als hintere nicht zugelassen
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Also den Käfig absägen halt ich für nicht sinnvoll...... Hat keiner mehr ne Idee???
Welches Teil meinst du denn mit den Werkstolleranzen?? - wenn das Federbein einfach etwas kürzer als "normal" ist, könnte ich ja mal ein anderes probieren... Will einer tauschen??? Bin doch nur ein armer Student ;-( kann mir kein neues leisten^^ Blinker: hier noch pics... deswegen auch "Semilegal". gibt aber auch ähnliche mit Prüfung für hinten...werde dann mal schauen, ob ich die anderen dort montiere und die vorhandenen vorne.. Ich bekomme wegen dem Licht kein brauchbares Bild von hinten hin, sieht aber sehr geil aus!
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Geändert von Bessi085 (05.10.2009 um 16:08:30 Uhr) |
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Finde ich nicht. Zumal der Abstrahlwinkel nach oben geht, und die Blinker viel zu weit vorne sind.
Aber als Motorradfahrer ist es ja nicht so wiechtig gesehen zu werden, wir haben ja eine gute Knautschzone. Und nein, das ist nicht Semilegal, das ist "nicht" legal.
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also was deinen "Abstrahlwinkel" angeht, das überschätzt du glaub ich...
Die Blkinker strahlen ja net dirket in den Himmel und sind von hinten nicht mehr zu sehen..... abgesehen davon, dass die DEUTLICH Heller leuchten als die originalen, sind die rund und man sieht die garantiert auch noch aus ein paar hundert metern leuchten, weil sie ja nicht nur in eine Richtung strahlen... Sie sind so weit voren angebracht, um den vorgeschriebenen (seitlichen) Abstand zum Rücklicht einzuhalten... Mit "Semilegal" will ich net sagen, dass man ohne weiteres damit durch ne Kontrolle kommt, aber Dieser Typ Blinker ist für hinten durchaus zulässig, brauchst halt nur das richtige E-Zeichen... Kennung für ein für vorne geprüften Blinker ist eine 11 am E-zeichen, für hinten ist es ne 12. Diese Blinker haben am großen E-Zeichen ne 11 aber auch noch ein kleines E-Zeichen mit E1 (für Deutschland??!??) und 11&12. möglicherweise bedeutet das was anderes, aber mein Vater z.B. (Polizist...) meint, damit kommst du bei den Grünen durch... Aber da die Verwendung falscher Blinker zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt, werde ich selbstverständlich noch ne andere Lösung suchen.... Von Verkleidungsblinkern hinten bin ich jetze aber überzeugt - finds immer noch geil!
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Geändert von Bessi085 (05.10.2009 um 16:32:22 Uhr) |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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mit nicht sichtbar meinte ich das jemand der schräg hinter dir fährt den von ihm abgewandten Blinker nicht sehen kann.
Folgendes Szenario. Du fährst in der Stadt auf einer 2 spurigen Strasse auf der linken Spur. Du willst in ein paar hundert Metern links abbiegen. deswegen blinkst du links. Recht hinter dir fährt ein PKW vor ihm ist ein Hindernis deswegen will er auf die Linke Spur. er sieht dich, aber deinen linken Blinker nicht, also geht er davon aus das du gerade aus fährst. Er guck in den Spiegel, sieht keinen Verkehr hinter sich, fängt an auszuscheren. um sicher zu sein macht er noch einen Schulterblick. In dem Moment fängst du an zu Bremsen weil du ja abbiegen willst,...... Die Gefahr das etwas passiert ist gering, aber sie ist da. und das wegen ein paar (nicht schicken) nicht zugelassenen Blinkern zu riskieren,........ Und sie sind nicht zugelassen. denn selbst wenn eine 11 & eine 12 auf dem Glas stehen sollten (ich kenne sie nur mit der 11) dann müssen sie immer noch auch von schräg hinten zu sehen sein, und das ist definitiv nicht der Fall. Und auch der Abstand ist zu gering, dann das müssen nach STVO mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittelachse sein, bzw 24cm zwischen den Blinkern.
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Wat ist den mit dir los?????
und das wegen ein paar (nicht schicken) nicht zugelassenen Blinkern zu riskieren,........ - also erstmal behalte ich mir das Recht vor meinen eigenen Geschmack zu haben! Und auch der Abstand ist zu gering, dann das müssen nach STVO mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittelachse sein, bzw 24cm zwischen den Blinkern. - desweiteren Verfüge ich nach langer Ausbildung und viiiiiel Übung über die Fähigkeit, einen Zollstock zu Bedienen...Die Abstände werden alle eingehalten...deswegen müssen sie ja soweit vorne sitzen.... Wenn ich mich 2m hinter und 2m rechts vom Motorrad stelle, kann ich den linken Blinker noch gerade sehen..ich behaupte, dass es diverse miniblinker gibt, die deutlich schlechter sichtbar sind.. Wüsste auch keine vorgeschriebenen Richtwerte, muss man(n) nochmal schauen. Aber denk z.B. mal an Chopper, wo die Blinker am Sturzbügel sind...Die siehste noch weniger.. Wenn dir die Blinker net Gefallen, ist das dein gutes recht, aber hier auf Teufel komm raus alles schlecht zu machen ist doch nu wirklich net nötig, oder?? Ich hab doch eindeutig gesagt, das die Blinker soo noch net verbaut bleiben können und gegen für hinten geprüfte getauscht werden müssen... möglicherweise müssen da sogar Böcke Drunter.... Wenn ich hier im Forum einen sehe, der für seinen Umbau am Rahmen rumbastelt, gehe auch net davon aus, dass der von nix ne Ahnung hat und texte ihn erstmal voll, was das Gesetz dazu sagt...Es ist doch nur ne Idee, ein Anfang... Erstmal gaaanz geschmeidig durch die Hose Athmen.....
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#10 |
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er versucht dir ja nur klarzumachen dass das halt so nicht geht.
@ verbali mir war das schon klar falls sich dein 2ter Post auf mich bezog, jedoch fand ich es mal eine intressante Idee, da ich das bisher noch nicht gesehen. Gesamtoptik und Nutzen mal beiseite Und dass das Verkleidungsblinker für vorn sind wusste ich auch ohne deine Hilfe
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#11 |
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Ich habe ein 305mm großes Wilbers Eco. Also 5mm länger als Serie. Möchte noch 10-15mm höher hinten kommen, da sollte es keine Probleme geben, oder?
Zu Verbale: Wenn ich die Blinker verdrehe, also etwas nach mehr nach "unten" zum Fahrer, dann sollte es doch keine Probleme geben, oder? |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
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Wie gesagt, mir wären von denen keine bekannt die als Hintere zugelassen sind, ausserdem denke ich das sie viel zu weit vorne sind. (das müsste man aber in real sehen, ist auf den Bildern nicht 100% zu klären)
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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die Abstände von den Blinkern passen einfach net, daran wirds scheitern
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#14 |
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aaaaalso...
erstmal sry @ verbali - war gestern etwas geladen und hab vieleicht etwas schroff reagiert... Aber: der Abstand zwischen den Blinkern, so wie sie auf den Bildern zu sehen ist, beträgt knapp 24,5 cm am Glas an der engsten Stelle - das ist also nicht das Problem. So glaubt mir doch....! - wenn nich, dann nehmt euch einfach mal nen Zolli und messt ungefähr an der Stelle.... Ich habe, als ich die Dinger zum testen mit dem Klebepad positioniert habe, sie so weit nach hinten geschoben, dass sie an den Abstand der Standartblinker herankommen und später gemessen.... Nochmal: Das war ein Experiment - es ist mir durchaus Bewusst, dass das so wie auf den Bildern zu sehen Illegal ist....Aber weils mir so gut gefällt, werde ich wenn irgendwie möglich da hinten Verkleidungsblinker montieren... Grundsätzlich hat Verbali mit seiner Einschätzung wg der Sichtbarkeit zur anderen Seite recht, ich hab aber noch keine Gesetzliche Regelung dazu finden können. Werde mich da aber noch schlau machen lassen, weil ichs immer noch schick finde...^^ hier mal links zu Blinkern, die ein E-Prüfzeichen für hinten haben.. (nur Beispiele, gibt deutlich mehr... und noch mehr, wenn man mal auf Zubehör-Pages für Roller guckt ich weiss jetzt aber auch nicht, ob die wiederum für Motorräder zulässig sind...) http://www.ms2.de/shop_detail.asp?id...%20Ersatzteile http://www.motoso.de/led+verkleidung...D6F536F8455.t1 Also möglich muss es irgendwie sein... Greetz Sven
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Geändert von Bessi085 (06.10.2009 um 22:18:36 Uhr) |
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hab noch "günstige" gefunden....
ein anderer (geändert...) Verkäufer aus der Bucht meint jedenfalls, dass das wg dem Winkel kein Problem wäre, allerdings kann man so einer Aussage natürlich net trauen... http://cgi.ebay.de/VERKLEIDUNGSBLINK...d=p3911.c0.m14 Gefallen mir auch..^^
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Geändert von Bessi085 (06.10.2009 um 21:57:41 Uhr) |
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#16 |
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Gast
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Und die willste auf die Verkleidung kleben?
Ist das konform? Finde die Idee nicht schlecht. |
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#17 |
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nein...
Da sind ( jedenfalls bei den auf den Bildern) Klebepads drunter, aber bohren musst du auf jeden Fall ( allein schon wegen der Kabel...) Und ich würde sie auch auf jeden Fall auf dauer festschrauben.. Aber da ich die kplt Verkleidung eh lackieren muss und noch andere tiefe Macken ausbessern, hab ichs einfach mal gewagt.... Hoffe, das es irgendwie klappt...
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#18 |
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Ich hab noch mal ne neue Frage zur Heckhöherlegung...
ich hab die Umlenkhebel bei Louis bestellt und nachdem die ja nicht einzubauen waren und das laut Verbali an den Werkstolleranzen von Suzuki liegen kann, hab ich überlegt, ob ich die im Forum anbiete.. um zu schauen, ob die für alle Modelljahre zugelassen sind, hbe ich in die ABE geschaut und festgestellt, dass die Umlenkhebel mit der Kennung MCHL120 beschrieben sind, laut ABE aber für GM51A + GM51B die Kennung MCHL133 vorgesehen sind. Ich bin an die Umlenkhebel über die Bike-Datenbank gekommen und hab nun geschlossen, dass da möglicherweise ein Fehler passiert sein könnte. Also hab ich die Technikabteilung von Louis angeschrieben und die sagen aber weiterhin, dass meine Umlenkhebel richtig sind....(Fragen mich ernsthaft, ob ich den sicher sei, dass ich auch ne 94er GS fahre...) Im Anhang mal ein Bild aus der ABE - Lese ich das falsch???? Wer hat ne Lucas Heckhöherlegung und kann was zu der Kennung sagen??? Vieleicht sind die mit der 133er Kennung ja ein paar millimeter länger - dann würden sie passen.. Louis sagt aber, das wäre ein Auslaufmodell und die müssten das von Lucas einzeln besorgen. Hoffe auf nen letzten Rat! Grüsse Sven P.S.: Die VVk ist zur hälfte gelackt, di unteren Schalen sind völlig desolat und müssen iregndwann getauscht werden, daher erstmal net lackiert.. da mir der Lack aber auch nicht besonders gut gelungen ist und di vvk sich solangsam in Staub zerlegt, werde ich vllt nächstes Jahr wieder ne naked draus machen.... mal schauen, was dann das Portemonaie sagt..
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