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Alt 03.08.2011, 16:48:26   #1
sofarocker
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he was ist wenn ich mir spiegel ohne e nr anschraub und erwischt werde was hab ich da so zu erwarten???
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Alt 03.08.2011, 16:54:01   #2
Woody
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gar nix

gucksch du hier:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...egelungen.html

Nur die Spiegelfläche ist entscheident bei deinem Bj.
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Alt 03.08.2011, 21:52:21   #3
mb1979
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Zitat:
Zitat von sofarocker Beitrag anzeigen
he was ist wenn ich mir spiegel ohne e nr anschraub und erwischt werde was hab ich da so zu erwarten???
Ich bin etwa 50000 km mit zu kleinen Spiegeln ohne e-nr. unterwegs gewesen. Es hat nie jemanden interessiert. Bin sogar einige Male damit problemlos durch den TÜV gekommen (wurde lediglich als geringer Mangel vermerkt).
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Alt 03.08.2011, 23:25:55   #4
berndy
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§56 StVZO Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

In der Rili 97/24/EG steht im Anhang II unter Pkt. 2 ff

- die Fläche nicht kleiner als 6900 mm² ist,
- bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist,
- bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann.


Unvorschriftsmäßige Spiegel können mit einem Verwarngeld von 15 € geahndet werden.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 03.08.2011, 23:33:52   #5
sofarocker
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ok alles klar dann lass ich meine fälschlich gekauften spiegel dran^^ im notfall was sind schon 15 euro
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Alt 04.08.2011, 12:33:01   #6
Kölner
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Im Zweifel bekommst du eine Teilschuld bei einem Unfall, weil du das andere Fahrzeuge bzw die Verkehrssituation mit einem größeren Spiegel besser überblicken hättest können.

Die Anwälte der gegnerischen Versicherung sind da sehr einfallsreich und sicherlich keine Anfänger.
__________________
Herzlich Willkommen in der schönsten Stadt Deutschlands!
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Alt 04.08.2011, 12:47:25   #7
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Nö.
Bei der Erstzulassung reichen die 60 cm² Spiegelfläche aus. Das E-Prüfzeichen ist erst mit Zulassung nach EG-Recht (kam 1997) nötig.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2011, 13:13:26   #8
Woody
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Zitat:
Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
Im Zweifel bekommst du eine Teilschuld bei einem Unfall, weil du das andere Fahrzeuge bzw die Verkehrssituation mit einem größeren Spiegel besser überblicken hättest können.

Die Anwälte der gegnerischen Versicherung sind da sehr einfallsreich und sicherlich keine Anfänger.
Aber ist es nicht so, dass die Haftpflicht immer zahlt und einen dann mit höchstens 5000€ in Regress nehmen kann?
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Alt 04.08.2011, 14:38:24   #9
Kölner
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Aber ist es nicht so, dass die Haftpflicht immer zahlt und einen dann mit höchstens 5000€ in Regress nehmen kann?
Stimmt genau, aber evtl bekommst du den Schaden an deinem Bike gar nicht erst ersetzt, wenn eine 50/50 Schuld besteht. Die Regressgeschichte bezieht sich auf den Schaden an dem anderen Fahrzeug.

@ SWM: Hab das nicht auf ein Prüfzeichen bezogen, sondern auf Spiegel, die nicht für die Straße zugelassen sind. Ob Fläche zu klein oder falsche Anbringung oder was auch immer.
__________________
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