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Alt 13.06.2017, 21:43:04   #1
Lam.pe
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Standard TÜV verlangt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen

Hallo zusammen,

ich baue gerade meine Gs BJ 92 zu einem Scrambler um. Passend dazu wollte ich selbstverständlich auch grobstollige Reifen wie die TKC 90 oder die K70 von Heidenau draufziehen. Leider ist der TÜV der Ansicht, dass er für die Dinger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller benötigt. Kennt einer grobstollige Reifen bei dem der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung stellt?

Vielen Dank im Voraus und Gruß lam.pe
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Alt 13.06.2017, 23:52:46   #2
fw2842
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Zitat:
Zitat von Lam.pe Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich baue gerade meine Gs BJ 92 zu einem Scrambler um. Passend dazu wollte ich selbstverständlich auch grobstollige Reifen wie die TKC 90 oder die K70 von Heidenau draufziehen. Leider ist der TÜV der Ansicht, dass er für die Dinger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller benötigt. Kennt einer grobstollige Reifen bei dem der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung stellt?

Vielen Dank im Voraus und Gruß lam.pe

Musst du den Hersteller anschreiben.
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Alt 14.06.2017, 06:28:22   #3
snailie
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Hier hatte mal jemand die TKC 80 auf der GS aufgezogen, wenn ich mich recht erinnere auch mit OK vom TÜV... Von daher, wie fw2842 schreibt, einfach mal beim Hersteller deiner Wahl nachfragen.
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Alt 14.06.2017, 06:49:14   #4
GS500BJ89
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Ich muss für meine SV auch immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen, obwohl ich normale Reifen drauf habe. Guck mal auf der Website vom Hersteller ob die da zum herunterladen bereit gestellt sind, bei Pirelli kann man die Bescheinigung ausdrucken.
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Alt 14.06.2017, 07:35:18   #5
Lam.pe
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Moin zusammen,

danke für die schnelle Hilfe. Vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt. Ich habe bereits bei Conti und Heidenau angerufen und die haben dafür keine oder wollen keine ausstellen -.- Meine Frage ist, ob ihr einen Reifen kennt der die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Gs und zudem ein relativ grobes Profile hat?
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Alt 14.06.2017, 08:16:55   #6
gsmattis
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Zitat:
Zitat von GS500BJ89 Beitrag anzeigen
Ich muss für meine SV auch immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen
Im Grunde muss man das noch nicht mal zum TÜV, das haben die im System oder Google. Machts aber einfacher und schneller und der Kittel ist weniger genervt, wenn er sich erst an den Rechner setzen muss. Ich habe meine Freigabe auch immer in Papierform dabei, aber auch nur, weil ich sie zur HU in die Tasche stecke und sie dann da bleibt
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Alt 14.06.2017, 10:35:47   #7
RomanL
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Wenn der hersteller des Reifens keine Bescheinigung ausgestellt hat, in der Dein Bike ausdrücklich drin ist, dann geht es nur über eine Einzelabnahme. Dazu müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein (einige davon vom good will des Prüfers abhängig):

1. Der Reifen darf nicht größer und nicht mehr als 6% kleiner als ein zugelassener Reifen sein. Dabei zählt der Außendurchmesser im aufgepumpten Zustand. (kann optional aber auch verändert werden, wenn man z.B. einen elekronischen Tacho verwendet und selbiger programmiert und verplombt werden kann)

2. Der Reifen darf auf der Stollenaussenkante nicht breiter sein als ein zugelassener.

3. Der Reifen muß die selbe Bauform wie ein zugelassener Reifen haben - inkl. Gürtellage und Hump-Ausführung, und er muß auf die gleiche Felge passen (was man bei TÜV und DEKRA meist abgleicht, indem man schaut, ob er auf ähnlichen Bikes mit gleichen Felgenabmaßen zugelassen ist).

4. Der Reifen muß ein M/C-zugelassener Reifen mit einem gleichen oder höheren SI und LI wie ein für die Maschine freigegebener sein.

5. Das Fahrgefühl muß einen "sicheren und beherrschbaren Eindruck" hinterlassen.

6. Ein TL darf auf einer Schlauchfelge (mit Schlauchpflicht) eingetragen werden, ein Schlauchreifen niemals auf einer TL-Felge - auch nicht mit Schlauch. (Das sehen manche Prüfer etwas entspannter, aber genaugenommen sind TL-Felgen nicht für den Einsatz eines Schlauches geeignet und deshalb der Einsatz per se nicht statthaft.)

Witzigerweise steht bei manchen TL-Maschinen sogar explizit im Handbuch, daß ein beschädigter TL-Reifen (wenn z.B. eine poröse Stelle Luft läßt oder die Dichtkante an der Felge einen Schaden hat) notfalls mit Schlauch drin bis zur Reparatur gefahren werden darf/soll - irgendwie unpassend zur Umrüstvorgabe
Allerdings paßt oftmals das Schlauchventil so oder so nicht mehr in die TL-Felge - somit "Verwechslung" automatisch ausgeschlossen...

Man bekommt also am ehesten Reifen eingetragen, die
- auf ähnlichen oder schwereren/schnelleren Mascinen eingetragen sind,
- eine gleiche Bauart wie ein eingetragener Reifen aufweisen (radial/diagonal, TL/TT)
- mechanisch sauber auf die Felge und in die Schwinge/Gabel passen
- einen akzeptablen Abrollumfang im Toleranzrahmen aufweisen
- dem Prüfer "handlingstechnisch zusagen".

Meist scheitert es einfach nur am letzten Punkt...

Wichtig ist auch, daß die Reifenbreite und das Flankenverhältnis nicht übereinstimmen müssen. bei solchen Abnahmen zählen nur Freigängigkeit zur Kette/Schwinge und das Realmaßverhältnis in bezug auf den zulässigen Pneu. gerade bei Grobstollern kommt man echt ins Staunen, was "140" so alles meint. Da sind von 110mm auf Reifenflanke bis 160mm Außenbreite alle möglichen Maße unter "140/70..." versammelt
Bei Stollenreifen mit höherer Flanke gehen die prüfer meist auch davon aus, daß die reifen unter Last stärker verformen, so daß sie statt der üblichen 5mm Freigang 10-12mm fordern. Aber das ist dann schon eher hohe Schule der Diskussion mit echten Fachleuten. Die meisten gehen da stumpf über den Vergleich mit Zugelassenem.

Also aufziehen, Bock auf den Trailer, ab zum TÜVer, der sich mit Custombikes auskennt und möglichst selbst schraubt...und schon klappt das. Bei SI und LI gibt's keine Diskussion mit Toleranzgrenze, bei allen anderen Punkten ist es Auslegungssache mit Ermessensspielraum. Da kann man so manchen Prüfer gut an seiner Sachverständigenehre packen
Nur Mut!

Gruß
Roman
RomanL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 12:11:39   #8
Lam.pe
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Moin RomanL,

danke für die ausführliche Beschreibung und Parameter. Werde mein Glück mal mit verschiedenen Vorschlägen beim Prüfer versuchen. Der sollte eigentlich Ahnung haben, da er normalerweise nur Umgebaute abnimmt. Aber bei denen ist es ja immer so, sicher ist sicher!

Danke und Gruß Lam.pe
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Alt 15.06.2017, 12:43:58   #9
RomanL
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Na notfalls mal Jim Knopf anschreiben! Da der offensichtlich einen etwas kompetenteren (oder gut durch ihn trainierten?) Prüfer an der Hand hat, läßt sich vielleicht der eine oder andere Hinweis ergattern...

Prinzipiell ist es immer gut, sich VOR dem Umbau über solche Details mit dem späteren Abnahmeprüfer zu unterhalten. Meine Erfahrung ist, daß die fertig präsentierte Idee von Dir selten gut ankommt, aber eine, die man "gemeinsam erarbeitet" hat, die funktioniert am Ende auch.

Ich bereite mich immer mit einem Vorgespräch + Fotodoku + Beispielsammlung vor. Hab noch nie erlebt, daß es dann Streß gab. Bei den letzten Abnahmen war es sogar so, daß der Prüfer sich von mir die Papiere hat besorgen lassen, an die er selbst nur auf Umwegen rangekommen wäre. Stempel war dann nur noch Formsache. Dürfte bei Jim Knopf ähnlich laufen und ist dann auch ein sicherer Weg für Dich?

Denk immer dran: Was ein Prüfer n XYZhausen 1x abgelehnt hat (und sei es nur, weil er es noch nicht besser wußte!), das bleibt abgelehnt! Mit etwas Pech landet es sogar in der Datenbank und fällt dann auch woanders sofort als "abgelehnt" ins Auge. Schöner Sch... das!


Gruß
Roman
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