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Alt 16.04.2013, 11:43:54   #1
ptero
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Frage Motorrad gegen Auto geschmissen - Haftung

Hallo,
im Dezember wurde mein Motorrad gegen ein Auto umgeworfen. Es stand schräg-quer zur Straße zwischen zwei Autos und stabil.
Der geschädigte Autofahrer hat das meiner Versicherung gemeldet und fertig wars (ich hab da gar nix mitgeredet, die Polizei hat das alles gemacht).

Meine Frage ist: Was denkt ihr dazu, aus der Versicherungshochstufung rauszukommen bzw. diese wieder rückgängig zu machen? Es sind schließlich ganze 4 (!) Jahre. Bei der GS ist das zwar noch nicht so schlimm preislich, aber es ist schlimm, wenn ich mir mal was größeres kaufen will oder gar ein Auto (da geht es von leistbar zu nicht-leistbar), ganz abgesehen vom Prinzip.

Einen ähnlichen Fall gab es mal in Berlin:
Zitat:
Der Motorradfahrer müsse nur dann haften, wenn ihn ein Verschulden am Umfallen des Motorrades treffe. Das kann nur dann der Fall sein, wenn das Motorrad auf Grund falschen Abstellens umgefallen sein kann. Dafür müsste es z.B. auf einem unbefestigen Gehweg oder aber nur auf dem Seitenständer abgestellt worden sein. Allein dadurch, dass das Motorrad neben dem Pkw abgestellt worden sei, liegt kein schuldhaftes Verhalten des Motorradfahrers vor. Nur wer zumindest fahrlässig einen Schaden verursacht, muss dafür haften.

Quelle: http://www.bma-magazin.de/rechtstipp...mfallern-.html
Mein Motorrad stand zwar auf dem Seitenständer, aber das ist ja kein "unsicheres Abstellen" bei der erheblichen Krafteinwirkung, die man zum Umwerfen braucht.
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Alt 16.04.2013, 12:32:41   #2
Russedeluxe
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Erkundige dich doch am besten persönlich bei deiner Versicherung. Das kappt immer am besten. Dann weißt du ob sich das überhaupt und wenn wie stark auf z. B. die Schadenfreiheitsklasse bei einem PKW auswirken würde.
Ich hatte mal einen Lackschaden mit dem PKW verursacht. Für mich war es damals billiger den Schaden selbst zu bezahlen als die Hochstufung der SF- Klasse bei der Versicherung.

Zitat:
Dafür müsste es z.B. auf einem unbefestigen Gehweg oder aber nur auf dem Seitenständer abgestellt worden sein.
lt. dieser Aussage ist es aber auf dem Seitenständer ein unsicheres Abstellen
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Alt 16.04.2013, 13:16:23   #3
HWK
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Es gibt auch bei nicht-persönlichem Verschulden eine Gefährdungshaftung aus dem Betrieb des Kfz, diese greift aber eben nur bei Betrieb, also nicht beim Parken. Solange man die serienmäßigen Ständer benutzt, kann man wohl auch kaum von unsicherem Abstellen reden.

Die Versicherung wird dir direkt sagen, ob sie gezahlt hat oder nicht. Üblicherweise hast Du bis zum Ende des Versicherungsjahres auch noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu übernehmen. Ob sich das bezüglich Hochstufung lohnt, sagt dir ebenfalls die Versicherung.

Viel Glück,

HWK
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Alt 16.04.2013, 13:17:48   #4
ptero
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Laut deren AUssage ist der Hauptständer aber auch sicheres Abstellen. Wenn der Seitenständer unsicher ist, dann ist das Motorrad an sich wohl auch unsicher, weil es eben ein Motorrad ist.

Ich glaube nicht, dass es für mich billiger wäre, den Schaden selbst zu bezahlen, denn der kleinste Kratzer kostet ja schon 1000€...

Bei der Versicherung selbst fragen? Ich glaube nicht, dass die mir schon im Voraus "ja" sagen würde... Ich müsste da ja schon einen Antrag stellen, mit "Druck" (dass mein Abstellen eben nicht unsicher war und ich damit nicht haftbar gemacht werden kann).


Aktuell habe ich ja kein Auto und bei der GS macht das nur 20€ im Jahr.
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Alt 16.04.2013, 13:37:11   #5
HWK
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Zitat:
Zitat von ptero Beitrag anzeigen
Bei der Versicherung selbst fragen? Ich glaube nicht, dass die mir schon im Voraus "ja" sagen würde... Ich müsste da ja schon einen Antrag stellen, mit "Druck" (dass mein Abstellen eben nicht unsicher war und ich damit nicht haftbar gemacht werden kann).
Die Versicherung hat ein Eigeninteresse, nicht zu zahlen: Wenn du nicht haftbar gemacht werden kannst, geht der Geschädigte leer aus.

Allerdings haben Kollegen schon die Erfahrung gemacht, dass Versicherungen schonmal an den Gegner zahlen, um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen, oder Aufwand zu sparen oder ...
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Alt 16.04.2013, 13:43:24   #6
Mackgyver
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Fragen:

- wie genau hat dein Motorrad gestanden und über welche Seite ist es gekippt?

- ist es vom Ständer gerollt, so dass dieser nach hinten einklappt oder musste das Motorrad über die Mitte auf die andere Seite rüber gekippt werden?

- ist es überhaupt möglich, dass das Motorrad ohne Fremdeinwirkung umgekippt sein kann?

- oder ist ein Fremdverschulden nicht auszuschließen, absichtliches umwerfen oder anfahren durch ein anderes Fahrzeug (PKW) beim Ausparken oder Anfahren durch den Geschädigten selbst beim z.B. Rückwärtsfahren?

- gab es andere Beschädigungen, die hierauf hinweisen könnten?

- hast du selbst, die Polizei macht das eher nicht, in der unmittelbaren Nachbarschaft nachgefragt, ob jemand etwas gesehen hat? (Hat mir schon geholfen als ein Rollerfahrer aus der Nachbarschaft meinen PKW beschädigt hat)

So viele Fragen und schon soviel Zeit verstrichen. Wenn du auch nur einen vagen Verdacht hast, dass der Geschädigte selbst mit dem Un(m)fall zu tun hat, würde ich der Versicherung dies melden. Auch eine Anzeige gegen Unbekannt, wenn ein selbst Umfallen ausgeschlossen ist, kann die Polizei dazu bewegen genauer zu ermitteln.

Und Bilder gemacht mit dem Smartphone? Bilder sagen mehr als tausend Worte, auch vor Gericht, meine Erfahrung.
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Alt 16.04.2013, 15:54:26   #7
ptero
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Zu dem Unfall kann ich eigentlich überhaupt nichts sagen, da ich erst zu dem Sachverhalt dazukam, als schon alles geregelt war. Das heißt, die Polizei kam zu mir hoch und hat mir von dem Unfall erzählt. Dabei war die Versicherung schon benachrichtigt, Anzeige gegen Unbekannt gemacht und mein Motorrad aufgehoben. (Ich hatte auch geschlafen und deswegen klappte der Besuch der Polizei nicht direkt). Mein Wissen über den Unfall ist also quasi null.

Ich hatte damals auch schon aufgegeben, dass da was zu machen ist, aber jetzt denke ich ein wenig hoffnungsvoller, zumindest prinzipiell, abgesehen davon, dass jetzt schon ne Menge Zeit verstrichen ist.

Also ich denke, ich werde der Versicherung mitteilen, dass ich (/die Versicherung) aus den genannten Gründen nicht haftbar gemacht werden kann und ich deswegen zurückgestuft werden möchte. Dazu sende ich dann ein Foto davon, wie mein Motorrad dort steht ("Szene nachgestellt" ^^).
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Alt 16.04.2013, 18:07:14   #8
Mackgyver
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Was ist mit Unfall Bildern/Skizze seitens der Polizei, die müssen doch so etwas im Protokoll haben.

Was ist mit den Beschädigungen an deinem Motorrad, nur auf einer Seite?
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Alt 17.04.2013, 09:22:10   #9
berndy
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Grundsätzlich ist der Halter für sein Fahrzeug verantwortlich.

Auch wenn es umfällt. Der Grund ist dabei auch erstmal egal.

Also die Haftpflichtversicherung des umgefallenen Motorrades muss den Schaden am beschädigten Pkw zahlen.

Wenn der Verantwortliche für das Umfallen gefunden worden wäre, könnte die Haftplichtversicherung vom Motorrad von dem dann den Schaden zurückfordern, natürlich auch der Halter des Motorrades seinen Schaden.

Da aber der Verantwortliche für das Umfallen offenbar nicht zu ermitteln ist, fällt letzteres aus.

Das hört sich zwar vll. sarkastisch an, ist aber leider so: Pech gehabt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 07.05.2013, 12:44:35   #10
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Allein durch die Tatsache dass du ein Kraftfahrzeug besitzt, bist du quasi "schuldig".
Von deinem Möp geht nach dem gesetzt 24h/Tag gefahr aus.
Das heist: wenn irgend ein Schaden im zusammenhang mit dem Motorrad an einem anderen entsteht, wird deine Haftpflicht zahlen müssen.
Du kannst den Schaden aber "zurückkaufen" macht aber im allgemeinen beim Moped keinen Sinn.

Selbst wenn beispielsweise ein Sozius beim absteigen das Auto neben dran beschädigt ist deine KFZ Versicherung dran

€dith: Ich sehe grade HWK hat das ganze schon serhr gut erklärt. Da haben wir einen Fachmann in unseren Reihen
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Alt 23.08.2017, 21:05:36   #11
Kay73
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Grundsätzlich ist der Halter des Fahrzeuges verantwortlich.
Außer, er hat es abgestellt.

Ist, as wenn man ein Messer liegenläßt.
Wird damit jemand anderes verletzt, ist auch nicht der Eigentümer des Messers (vergleichbar dem Halter des Fahrzeuges) haftbar.


Meine schwarze ist damals auch über den Seitenständer gegen ein Auto geschmissen worden. (Da waren auch Fußspuren am Tank zu sehen.)

Ich habe nichts gezahlt, die versicherung auch nicht.
Die Polizei hat auch nur die PKW-Halterin ermittelt und informiert.

Es ist hierbei schon falsch, von einem UNFALL zu sprechen.
Weil sich ein Unfall als ein Schaden aus dem Betrieb des Fahrzeuges ergibt.
Wird es nicht betrieben- ist es wohl was anderes.


Landgericht Tübingen, 2010

Geändert von Kay73 (23.08.2017 um 22:13:29 Uhr)
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Alt 24.08.2017, 07:08:48   #12
berndy
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Naja, so eindeutig würde ich das nicht sehen.

Und da scheine ich auch nicht alleine zu sein, sonst gäbe es das Urteil vom Landgericht Tübingen ja nicht.

Wenn einem vorgeworfen werden kann, dass man sein Motorrad nicht ausreichend sicher abgestellt hat, z.b. mit dem Seitenständer auf abschüssiger Fläche oder auf nicht tragfähigem Untergrund .... und das vorwerfbar ist, denke ich, wird man dann schon zahlen müssen.

Z.B. auch, wenn man seinen Pkw parkt und nicht gegen Wegrollen sichert, so dass der dann aus der Parklücke rollt und einen Schaden verursacht.

Aber, wie dem auch sei, ich würde so einen Fall meiner Versicherung melden. Die wissen i.d.R., ob sie zahlen müssen oder nicht.

https://www.motor-talk.de/news/der-k...-t5389329.html

http://www.123recht.net/Auto-rollt-s...__f497303.html

http://www.verkehrslexikon.de/Module...pptes_Krad.php

Interessant ist dieses Urteil:

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 25.04.1990 - 2 S 1708/90) hat entschieden:

Stürzt ein auf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltes - also noch im Betrieb befindliches - Motorrad um, weil der Ständer in den von der Sonneneinwirkung aufgeweichten Asphalt einsinkt, und beschädigt dabei ein daneben abgestelltes Fahrzeug, so haftet der Motorradhalter für die Fahrzeugschäden aus Betriebsgefahr.

Oftmals wird außer Acht gelassen, dass Parken ein Verkehrsvorgang ist und ein betriebsbereites Fahrzeug voraussetzt. Ich denke, das ist mit dem Passus - also noch im Betrieb befindliches - gemeint.

OLG Hamm, 13.02.1962 - Ss 367/61

Redaktioneller Leitsatz:

1. Eine sich verkehrserheblich verhaltende Person stellt einen Verkehrsteilnehmer dar. Ein verkehrserhebliches Verhalten liegt vor, wenn man körperlich und unmittelbar (durch Handeln oder durch pflichtwidriges Unterlassen) auf den Ablauf eines Verkehrsvorganges einwirkt.

2. Derjenige, der sein Fahrzeug auf dem Gehweg einer öffentlichen Straße abstellt, bleibt Verkehrsteilnehmer. Teilnahme am öffentlichen Verkehr ist auch das Parken.

Das würde m.M.n. bedeuten, dass, zumindest auf öffentlichen Parkplätzen, doch die Betriebsgefahr zieht.
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berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2017, 08:01:48   #13
Kay73
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https://www.motor-talk.de/forum/pkw-...-t4666819.html

Hat bendy recht, so einfach ist es nicht.
Weil unsere Gerichte da mal so und mal so entschieden haben.

Ich finde das Aktenzeichen nicht mehr, aber ein Gericht hat die Klage eines Dosenhalters gegen seine Versicherung abgewiesen, weil die versicherung nur Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeuges reguliert, das Fahrzeug aber zum Zeitpunkt der Entstehung des Brandes geparkt war.
Der Dosenhalter durfte damit die Feuerwehrkosten selbst tragen.

Ich weiß, es gibt mittlerweile gegenteilige Urteile.
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Alt 24.08.2017, 08:27:02   #14
berndy
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Es kommt oft auf Kleinigkeiten an. Mal fällt ein Urteil so aus, im nächsten Einzelfall anders.

Aber, wir sollten das nicht weiter vertiefen und die Rechtsprechung den Gerichten überlassen.
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berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2017, 09:11:48   #15
Kay73
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Stimmt. Und dafür vorsorglich eine Verkehrsrechtschutz abschließen.
Aber da geht es schon wieder los, Rechtsschutz oder Verkehrsrechtschutz?
Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter!

Auf jeden Fall aber nicht bei der Gesellschaft, bei der auch die Kfz-Haftpflicht läuft.
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Alt 24.08.2017, 13:57:45   #16
Ne0n
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Zitat:
Zitat von Kay73 Beitrag anzeigen
Aber da geht es schon wieder los, Rechtsschutz oder Verkehrsrechtschutz?
In unserer Rechtsschutz ist Verkehrsrecht mit drin.
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Hauptsache fährt.
スズキ X 暴走族
Rechtschreibfehler locken Gesindel an.
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Alt 25.08.2017, 06:05:26   #17
gsmattis
Stammtisch Hamburg
 
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Ganz einfach: Die wichtigsten 3 Bausteine für "Ottonormalverbraucher" sind Arbeit, Verkehr und Privat. Wenn man zur Miete wohnt oder vermietet, dann auch diese Option.
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Bandit 1200
TL1000S
weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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Alt 28.08.2017, 11:24:15   #18
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Aber, wir sollten das nicht weiter vertiefen und die Rechtsprechung den Gerichten überlassen.
Sorry, aber gerade da habe ich oft meine Zweifel.
In der neuen MOTORRAD ist da gerade wieder ein schöner Bericht über die Rechtsprechung gegenüber Motorradfahrern zu lesen.
Ich weiß das es jetzt etwas zu weit führt und am eigentlichen Thema vorbei geht, aber unsere Gerichte sind oft genug NICHT objektiv gegenüber Motorradfahrern. Habe es auch am eigen Leib erfahren müssen.
Aber eins noch. Ich arbeite für die Justiz
__________________
Gruß, vom schreiner !

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