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Alt 30.12.2005, 18:12:56   #1
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Standard Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Hi,

bekam heute Post von meiner Versicherung und bin fast vom Hocker gefallen.

Folgendes: Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal ein Motorrad angemeldet und begann somit bei 125%, soweit so gut.....genau zwei Tage nach meiner Zulassung viel die Maschine wegen einer Windböe auf die Motorhaube eines BMW's.

Das bedeutet ich hatte sie Ordnungsgemäß abgestellt und habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen, es ist und bleibt ein Sturmschaden!

Jetzt hat mich die Versicherung deswegen auf 210% hochgestufft.

Ich hatte irgendwo im Internet gelesen das eine Versicherung das nicht machen darf solange man nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat bzw. es ein Sturmschaden ist.

Jetzt finde ich dieses Urteil leider nicht mehr! Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gehabt bzw. ein Urteil oder Link auf das ich mich beziehen kann??

Werde natürlich Einspruch einlegen.

Vielen Dank
Yadi

Noch ein guten Rutsch für alle GS'ler und Motorradfahrer ins Neue Jahr !!!!!!!! Und Unfallfrei !!!!!!
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Alt 30.12.2005, 18:43:30   #2
Chrischaaan
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ich kann dir da leider nicht helfen. aber geht das dann nicht über die privathaftpflicht, also die persönliche die eh jeder hat (nicht vom kfz).

vielleicht hilft das:

http://www.bundesverfassungsgericht....entscheidungen
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Alt 31.12.2005, 00:25:21   #3
King Madness
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Du haftest auch für Schäden, die dein Fahrzeug anrichtet, auch wenn es geparkt ist.

Sonst würde ja der BMW Fahrer auf seine Kosten sitzen bleiben.

Wenn deine Maschine umgefallen ist, legt dir jede Versicherung das so aus, das du dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß sicher abgestellt hast.

Und so ein Sturm, das deine Maschine durch die Luft fliegt (Orkan) hatten wir mit Sicherheit nicht.
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Alt 31.12.2005, 00:27:52   #4
Chrischaaan
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aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
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Alt 31.12.2005, 00:34:54   #5
King Madness
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Zitat:
Zitat von Chrischaaan
aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
Die legen das als "Mangelnder Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen" aus.
Also die Maschine muss so abgestellt sein, das sie beim umfallen kein anderes Fahrzeug berührt, oder es muss nachträglich in deine Nähe gesetzt worden sein, aber das wirst du jetzt nicht mehr beweisen können.
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Alt 31.12.2005, 00:49:51   #6
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Zitat:
Zitat von King Madness
Du haftest auch für Schäden, die dein Fahrzeug anrichtet, auch wenn es geparkt ist. Sonst würde ja der BMW Fahrer auf seine Kosten sitzen bleiben.


Das ist Richtig, die Versicherung hat auch bezahlt aber diese darf das nicht als Grund dafür nehmen mich in der Schadensfreiheitsklasse hoch zu setzen, weil ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe. Genau aus diesem Grunde wollte die aufnehmenden Polizisten auch nicht mein Führerschein sehen.

Zitat:
Zitat von King Madness
Wenn deine Maschine umgefallen ist, legt dir jede Versicherung das so aus, das du dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß sicher abgestellt hast.
Ich denke mal diese müssen mir erst einmal das Gegenteil beweisen.

Zitat:
Zitat von King Madness
Und so ein Sturm, das deine Maschine durch die Luft fliegt (Orkan) hatten wir mit Sicherheit nicht.
An diesem Tag ist so einiges in Berlin umgefallen, ich hätte das auch nicht für möglich gehalten. Sie stand auf dem Bürgersteig neben den parkenden Autos....evt. könnte man mir daraus einen Strick drehen...aber ich glaube es gibt kein Gesetzt das dir diese untersagt.
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Alt 31.12.2005, 00:53:19   #7
Chrischaaan
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Zitat:
Zitat von Yadi
Ich denke mal diese müssen mir erst einmal das Gegenteil beweisen.
das ist richtig...nicht du musst deine unschuld beweisen, sondern der staat dir deine schuld. so is das in deutschland.
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Alt 31.12.2005, 00:54:43   #8
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Zitat:
Zitat von King Madness
Zitat:
Zitat von Chrischaaan
aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
Die legen das als "Mangelnder Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen" aus.
Also die Maschine muss so abgestellt sein, das sie beim umfallen kein anderes Fahrzeug berührt, oder es muss nachträglich in deine Nähe gesetzt worden sein, aber das wirst du jetzt nicht mehr beweisen können.
hm...ich glaube da könntest du mit Recht haben!

Scheisse...ich habe irgendwo diese Urteil gelesen, da ging es auch viel mehr darum das ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe und die Versicherung durfte nicht erhöht werden. Ich muss mir mal ein paar Stunden Zeit nehmen und in Ruhe Surfen.
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Alt 31.12.2005, 02:48:34   #9
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Standard Re: Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Zitat:
Zitat von Yadi
Hi,

bekam heute Post von meiner Versicherung und bin fast vom Hocker gefallen.

Folgendes: Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal ein Motorrad angemeldet und begann somit bei 125%, soweit so gut.....genau zwei Tage nach meiner Zulassung viel die Maschine wegen einer Windböe auf die Motorhaube eines BMW's. ............
????? Nicht böse sein wegen der Frage ....." Auf die Haube ??????"
Ich frage das desshalb, meine stand schonmal quer zu meinem uralten Escort, da habe ich mist gebaut und die umgekippt, ist mit dem Lenker und dem blöden Originalgriff auf die Motorhaube geknallt...... äääääh da war absolut nix ......
Weder am Plastik Kühlergrill noch auf der Haube wo der Lenker aufgeknallt war ....
Noch an der VVK was zu sehen ....

was genau ist da bei Dir passiert ?
Gab nur einen Gummistreifen auf der Escorthaube, der ging mit Spucke und nem Zewa (aldi Küchentuch) sofort weg .....
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Alt 31.12.2005, 03:09:01   #10
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Standard Re: Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

gelöscht, Fehler vom PhPBB
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Alt 31.12.2005, 11:03:54   #11
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Hi!
sage ma warum fängste denn bei 125 % an????????????
Habe bei der DA-Direkt mit 75% angefangen und das obwohl ich da noch nie versichert wa.selbst mein auto istr bei einer anderen versicherung.
Verstehe ich nicht.
jetzt ma zum schaden: du musst deine maschiene wirklich so abstellen das wenn sie umfällt kein auto beschädigen kann.

trotzdem sehr ärgerlich für dich versuche dochmal die versicherung zu wechseln
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Alt 31.12.2005, 14:17:16   #12
Chrischaaan
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ja,aber wenn der andere sich ers danach hingestellt hat, is sie ja nich dran schuld. und das der andere schon voirher da stand muss dir der staatsanwalt nachweisen. wenn das der fall is, is sie fein raus.

ich weiß nich ob ich da irgendwelche fakten jetzt inzwischen vergessen hab*grübel* wie war das??
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Alt 31.12.2005, 14:50:55   #13
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Standard Re: Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Zitat:
Zitat von Vulle
" Auf die Haube ??????" was genau ist da bei Dir passiert?

Ich hatte die GS gerade frisch angemeldet und wollte alles richtig machen...hat irgendwie nicht geklappt ...ich stellte sie auf dem Hauptständer auf dem Bürgersteig ab, in Fahrtrichtung der Parkenden Autos, und habe sie mit einer Plane abgedeckt.

Sie fiel dann mit dem linken Lenkerstummel direkt auf die Motorhaube und blieb dort liegen. Die Motorhaube hatte das weitere Fallen der GS verhindert. Auf der Haube war dann eine dicke Beule vom Lenkerstummel zu sehen. Der Kotflügel hatte nichts abbekommen.

Der Schaden hielt sich in Grenzen, meine GS so gut wie gar nichts und der Schaden der Haube belief sich dann auf ca. 850€.

Was habe ich falsch gemacht: Erstens...nie wieder auf dem Hauptständer! (auf dem Seitenständer wäre sie nicht umgefallen) Zweitens....bei Wind keine Abdeckplane (konnte das aber nicht voraussehen) drittens unebener Untergrund (diese kleinen Pflastersteine).

Tja...irgendwie war das eine Menge Pech kurz zwei Tage nach der Anmeldung, hatte noch nicht ein Mal die Versicherung unterschrieben.

Bis dann Yadi

Danke an alle für die nette Hilfe!!
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Alt 31.12.2005, 15:07:58   #14
verdi
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prinzipiell könnten sie dir anlasten dass es nunmal nen kfz ist und das auf nem bürgersteig nix zu suchen hat sondern in einer parklücke hätte stehen müssen ...
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Alt 31.12.2005, 15:39:51   #15
Chrischaaan
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ich hab vor kurzem nen anwalt in der schweiz kennengelernt.
der meint dazu folgendes:

Zitat:
1. Jedes Land hat seine eigene Rechtsordnung, seine eigenen Gesetze etc. Da sich der Unfall in Deutschland ereignet hat, sind die deutschen Gesetze anwendbar. Ich habe in der Schweiz studiert und kenne mich daher nur im Schweizer Recht aus. Hier wäre der Fall nach dem Obligationenrecht (OR) und dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) zu beurteilen. Da bei euch andere Gesetze Anwendung fnden, kann ich nicht gross weiter helfen.

2. Sowohl die deutsche als auch die schweizer Rechtsordnung basieren auf dem römischen Recht. Sie sind sich daher in vielem sehr ähnlich. Auch haben die Schweizer viel von den Deutschen übernommen. Ich erlaube mir daher einige (wenn auch für Yadi nicht sehr hilfreiche) Bemerkungen.

3. Nach Schweizer Recht wäre dies kein Fall für die Motorhaftpflichtversicherung, da sich die spezifische Gefahr des Motorfahrzeugs im stehenden Zustand nicht verwirklicht hat. Wie du es geschrieben hast, müsste in der Schweiz die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.

4. Wenn der BMW-Fahrer Schadenersatz geltend machen will, so hat er Yadi ein Verschulden nachzuweisen. Ein Verschulden von Yadi liegt jedoch wohl vor, wie sie selber geschrieben hat (Hauptständer, Abdeckplane, unebener Grund). Ob der BMW-Fahrer ihr das nachweisen könnte, ist eine andere Frage.

5.Yadi hätte allenfalls argumentieren könne, dass die Sturmböe eine "höhere Gewalt" darstellt; diesfalls wäre sie nicht haftbar für den Schaden. Höhere Gewalt wir umschrieben als unvorhersesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht. Bei einem gewöhnlichen Sturm sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

6. Ob sich eine Erhöhung von 125 auf 210% zulässig ist, ist fraglich, angesichts der Tatsache, dass sich das Motorfahrzeug nicht im Strassenverkehr befand. Ich würde daher Yadi raten, dies genau abzuklären, wie sie es auch vor hat. Die Erhöhung von 125 auf 210% kann zudem einiges teurer kommen, als der vergleichsweise geringe Schaden.

7. Summa summarum: Ich kann den Fall nur nach Schweizer Recht lösen. Hier würde Folgendes gelten: a) Es handelt sich nicht um einen Fall des SVG sondern um eine gewöhnliche unerlaubte Handlung. b) Yadi ist für den Schaden wohl ersatzpflichtig. c) Die Privathaftpflichtversicherung müsste den Schaden übernehmen. d) Eine Erhöhung der Prämie der Motorfahrzeugversicherung käme in der Schweiz mit Sicherheit nicht in Frage.
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Alt 01.01.2006, 23:44:57   #16
OG-Loc
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Zitat:
Zitat von verdi
prinzipiell könnten sie dir anlasten dass es nunmal nen kfz ist und das auf nem bürgersteig nix zu suchen hat sondern in einer parklücke hätte stehen müssen ...
In der Fahrschule gelernt:
Man darf sein Motorrad auf Bürgersteig abstellen, wenn dieser dafür ausreichend Platz bietet.
Ich meine, dass der Bürgersteig dann 3m breit sein sollte, kann mich aber auch irren.
OG-Loc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2006, 23:54:40   #17
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Zitat:
Zitat von verdi
prinzipiell könnten sie dir anlasten dass es nunmal nen kfz ist und das auf nem bürgersteig nix zu suchen hat sondern in einer parklücke hätte stehen müssen ...
Hatte mich mal mit der Chefin der Karlsruher Politessen unterhalten,die mir gesagt hat, dass ich meine gs überall abstellen darf wo sie nicht im Weg steht und nicht behindert. Das heißt für mich wenn ich sie nicht gerade in ne Brandschutzzone parke oder so, und der Gehweg breit genug ist, darf ich da mein Moped abstellen ohne das was passiert.
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Alt 02.01.2006, 00:48:56   #18
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Parklücke oder Bürgersteig ?

Ich habe jetzt Urteile gelesen wo der Biker freigesprochen wurde, weil sein Bike in der Parklücke stand. Hätte es auf dem Bürgersteig gestanden wäre er in 95% aller Fälle nicht freigesprochen worden, meiner Meinung nach.

Es gibt zwar kein Gesetzt was dieses untersagt aber am sichersten ist man in der Parklücke.

Weil, erstens muß man einen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einhalten und zweitens darf das Bike auf dem Gehweg keinen behindern, auch im Falle das gerade ein Fußgänger vorbeikommt und es einfach durch eine Böe umfällt. Alleine schon wenn ich den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einhalte, dann steht das Bike zu 90% aller Fälle mitten auf dem Bürgersteig und behindert die Fußgänger. Ich glaube da reichen auch nicht 3m Bürgersteig.

Also ich glaube im Schadensfall hatt man fast immer die schlechteren Karten wenn es auf dem Bürgersteig abgestellt wird....aber es ist erlaubt...das beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Ich wohne in einer Siedlung und wenn ich den Autos die Parklücken mit meinem Bike blockieren würde, dann hätte ich wohl aus lauter Frust auf Dauer mit Sachbeschädigung an meinem Bike zu rechnen.

Also wo soll ich es jetzt abstellen ?
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Alt 02.01.2006, 01:16:54   #19
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Mit dem Mopped aufm Bürgersteig parken ist es glaub ich so, dass es offiziell nicht erlaubt ist, irgendein Kraftfahrzeug auf dem Gehweg zu parken, man mit einem Mopped/Roller… aber keine Knolle bekommt, wenn genügend Platz bleibt.
Ein Gericht wird sich aber wohl an den Gesetzen orientieren müssen und nicht an der freiwilligen Moppedtoleranz der Politessen.
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Alt 02.01.2006, 01:25:12   #20
King Madness
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Mal davon abgesehen, das man offiziell nach STVO sein Motorrad NICHT auf dem Gehweg parken darf, da es ein Fahrzeug ist.
Zitat:
Zitat von Seite der Landesverkehrswacht
Halten und Parken auf Gehwegen

* Was ist ein Gehweg?
Gehwege sind alle Flächen, die baulich klar von der Fahrbahn getrennt (Bordstein) oder als Gehweg beschildert sind.
* Warum ist das Halten bzw. Parken grundsätzlich nicht erlaubt?
- Die schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen besonders geschützt werden.
- Rollstuhlfahrer, alte Menschen, Kinder und Personen mit Kinderwagen brauchen Platz, um sich ungehindert und ungefährdet bewegen zu können.
- Beschädigungen der Oberfläche und von Versorgungsleitungen im Gehweg sind durch das Fahrzeuggewicht möglich.
* Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen können durch besondere Beschilderung zugelassen werden.
Es wird nur in den meisten Städten gedunldet, wenn sie nicht behinert.

In einigen Städten wird dies sogar begrüßt, da Parkraum für Autos seltener vorhanden sind.


Zitat:
Zitat von STVO §4
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
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Alt 02.01.2006, 10:50:47   #21
bunnu
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Standard Re: Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Zitat:
Zitat von Yadi
ich stellte sie auf dem Hauptständer auf dem Bürgersteig ab, in Fahrtrichtung der Parkenden Autos, und habe sie mit einer Plane abgedeckt.

Sie fiel dann mit dem linken Lenkerstummel direkt auf die Motorhaube und blieb dort liegen.
Hi Yadi,

und ich hab gedacht, das passiert nur mir
Am 16.12. ist mir fast das gleiche passiert: Hauptständer, Plane, Winböe, Motorrad umgefallen. Tank hat ne Beule, Lenker verzogen, Tachogehäuse, Spiegel, Blinker kaputt.
Hab das dann meiner Versicherung gemeldet. Die haben dann gleich einen Gutachter vorbeigeschickt. Außerdem habe ich ein Formular zur Schadensmeldung inkl. Merkblatt bekommen. Auf diesem steht: "Durch Zahlungen aus der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) wird Ihr Versicherungsbetrag nicht belastet. Eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung wird berücksichtigt".

Viele Grüße,

Benjamin
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Alt 02.01.2006, 16:39:39   #22
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Standard Re: Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Zitat:
Zitat von bunnu
....Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) wird Ihr Versicherungsbetrag nicht belastet...
Hi,

ja...,weil du keinen Haftpflichtschaden hast bzw. kein anderer zu schaden gekommen ist und Forderungen an dich stellt. Dann ist es natürlich klar, das wenn du nur deinen eigenen Schaden reparieren lässt über die Teilkasko der Versicherungsbetrag dadurch nicht belastet wird.

Gruß Yadi
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Alt 02.01.2006, 16:53:34   #23
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Hi,

habe Neuigkeiten und evt doch wieder ein wenig Hoffnung....und zwar habe ich mit dem ADAC telefoniert und dieser hat mir bestätigt das es Urteile gibt die mir evt. weiterhelfen könnten. Ein ADAC Rechtsanwalt will mir jetzt Urteile via Fax zusenden. Da bin ich ja mal gespannt was dabei rauskommt.

Die Schlagworte die gefallen sind heißen: Betriebsgefahr, und zwar wenn man sein Motorrad für längere Zeit abgestellt hat dann erlicht die Betriebsgefahr (auch auf dem Bürgersteig!!) und der Biker bzw. die Versicherung hätte evt. den Schaden nicht reparieren dürfen bzw. müssen...meine Versicherung habe ich auch gleich damit konfrontiert und die werden sich das jetzt noch ein Mal genau ansehen.

ich halte euch auf dem laufenden....

bis dann yadi
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Alt 01.02.2006, 19:53:54   #24
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Hi,

folgendes: Ich war jetzt bei einem Rechtsanwalt gewesen und dieser hatte keine guten Nachrichten für mich, weil der Schaden des Autohalters schon im März 2005 von meiner Versicherung reguliert wurde.

Dadurch das der Schaden schon reguliert wurde hat man dann im nach hinein keine Möglichkeit mehr.

Man muss, bevor die Regulierung statt findet, Widerspruch einlegen.

Der Rechtsanwalt hätte sonst den Fall übernommen.

Ich habe dann noch mehrer Faxe an den Gerling Konzern gesendet, dieses hatte aber alles kein Erfolg bzw sie waren zu keinem Kompromiss bereit. Ein scheiß Verein!!! Obwohl ich dort schon seit über Zehn Jahren bin und dort mehrere andere Versicherungen haben.

Und kündigen kann ich erst zum 31.12.2006, aber das werde ich machen!!

Somit fahre ich jetzt auf 210% und zahle dafür 260€ im Jahr, weil sie wegen einer Windböe umgefallen ist.
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Alt 02.02.2006, 18:20:42   #25
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Zitat:
Zitat von Kay73
...Vorausgesetzt, Du hast damals auch erwähnt, daß sie im Stand und nicht im Betrieb durch eine Windböe (Sturmböe) umgefallen ist.... Kay73
Natürlich habe ich erwähnt das sie sich im Stand befand und ich nicht akiv am Strassenverkehr teilgenommen habe und sie durch eine Windböe umgestossen wurde aber eine Versicherung geht immer den Weg des geringsten Wiederstandes. Weil die Rechtslage bzg. Bürgersteig und Betriebshaftung sehr schwammig ist. Denen war das Risiko zu groß bzw. ein Rechtsstreit wäre um einiges teurer geworden als der entstandene Schaden. Die Urteile die man so im Internet findet sind natürlich besondere Urteile. In einer anderen Stadt, ein anderer Richter usw. könnte auch anders entscheiden. Es wird überall geduldet das du dein Motorrad auf dem Bürgersteig abstellst solange wie nichts passiert. Ich habe dafür auch keine Anzeige von der Polizei bekommen, weil die sich nicht daran traunen, das überlassen sie dann lieber den Versicherungen oder Richtern.

Es ist auch immer scheisse KFZ Hapflicht und Rechtsschutz bei ein und der gleichen Versichung zu haben, das habe ich auch noch daraus gelernt.

Wenn ich gleich nach Unfallaufnahme Wiederspruch eingelegt hätte und ich eine ADAC Rechtsschutz gehabt hätte dann hätte ich zumindest gegen die Höherstuffung vorgehen können.

Ist alles Scheisse, ich ärgere mich schon genug darüber!
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Alt 02.02.2006, 18:43:50   #26
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Zitat:
Zitat von Yadi
Es ist auch immer scheisse KFZ Hapflicht und Rechtsschutz bei ein und der gleichen Versichung zu haben, das habe ich auch noch daraus gelernt.
Im Gegenteil, wenn dun denen schon drohst sie zu verklagen ziehen sie den Sch*** ein weil die Kosten in jedem Fall im eigenen Hause bleiben, dann ist es preiswerter gar nicht erst zu klagen.
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Alt 03.02.2006, 09:18:04   #27
Moppedklaus
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Zitat:
Zitat von King Madness
Zitat:
Zitat von Yadi
Es ist auch immer scheisse KFZ Hapflicht und Rechtsschutz bei ein und der gleichen Versichung zu haben, das habe ich auch noch daraus gelernt.
Im Gegenteil, wenn dun denen schon drohst sie zu verklagen ziehen sie den Sch*** ein weil die Kosten in jedem Fall im eigenen Hause bleiben, dann ist es preiswerter gar nicht erst zu klagen.
Naja, würde ich so in der Absolutheit auch nicht sagen wollen.... normalerweise vielleicht schon, aber eine Rechtschutzversicherung zahlt ja nur, wenn vorher von ihr Deckungszusage erteilt worden ist.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung also eine Angelegenheit als aussichtslos beurteilt (weil ja von den Kollegen der anderen Abteilung schon abgelehnt), kann sie die Erteilung der Deckungszusage durchaus verweigern. In diesen Fällen müsstest du dann den Anspruch auf Versicherungsschutz gerichtlich durchsetzen. D.h. du würdest im Zweifel zwei Prozesse führen müssen, und ob das bei einer so unklaren Sachlage wie hier zu empfehlen ist...
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Alt 03.02.2006, 17:20:45   #28
Tron
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Hi

Du shcr5eibst ja dass sich der Schaden auf 850 € beläuft, folgendes du hast die möglichkeit den Schaden selber zu begleichen sprich du zahlst deiner Versicherung die Summer die diese an den BMW Fahrer gezahlt hat. Nun wirst du wieder auf 125 % gestuft, das lohnt sich natürlich nur dann wenn es sich für dich rechnet.

Vielleicht hilft dir das weiter.

MfG

Tron
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Tron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2006, 18:07:54   #29
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Zitat:
Zitat von Tron
folgendes du hast die möglichkeit den Schaden selber zu begleichen ...lohnt sich natürlich nur dann wenn es sich für dich rechnet. Tron
Ja ich weis, lohnt sich aber nicht, zahle jetzt ca. 100€ mehr, nächstes Jahr 2007 wieder 150€ und mit 100% 2008 kann ich nur schätzen ca. 100€.

Yadi
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