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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
bekam heute Post von meiner Versicherung und bin fast vom Hocker gefallen. Folgendes: Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal ein Motorrad angemeldet und begann somit bei 125%, soweit so gut.....genau zwei Tage nach meiner Zulassung viel die Maschine wegen einer Windböe auf die Motorhaube eines BMW's. Das bedeutet ich hatte sie Ordnungsgemäß abgestellt und habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen, es ist und bleibt ein Sturmschaden! Jetzt hat mich die Versicherung deswegen auf 210% hochgestufft. Ich hatte irgendwo im Internet gelesen das eine Versicherung das nicht machen darf solange man nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat bzw. es ein Sturmschaden ist. Jetzt finde ich dieses Urteil leider nicht mehr! Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gehabt bzw. ein Urteil oder Link auf das ich mich beziehen kann?? Werde natürlich Einspruch einlegen. Vielen Dank Yadi Noch ein guten Rutsch für alle GS'ler und Motorradfahrer ins Neue Jahr !!!!!!!! Und Unfallfrei !!!!!! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich kann dir da leider nicht helfen. aber geht das dann nicht über die privathaftpflicht, also die persönliche die eh jeder hat (nicht vom kfz).
vielleicht hilft das: http://www.bundesverfassungsgericht....entscheidungen |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
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Beiträge: 5.336
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Du haftest auch für Schäden, die dein Fahrzeug anrichtet, auch wenn es geparkt ist.
Sonst würde ja der BMW Fahrer auf seine Kosten sitzen bleiben. Wenn deine Maschine umgefallen ist, legt dir jede Versicherung das so aus, das du dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß sicher abgestellt hast. Und so ein Sturm, das deine Maschine durch die Luft fliegt (Orkan) hatten wir mit Sicherheit nicht.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#4 |
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Gast
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aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
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Zitat:
Also die Maschine muss so abgestellt sein, das sie beim umfallen kein anderes Fahrzeug berührt, oder es muss nachträglich in deine Nähe gesetzt worden sein, aber das wirst du jetzt nicht mehr beweisen können.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#6 | |||
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Gast
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Zitat:
Das ist Richtig, die Versicherung hat auch bezahlt aber diese darf das nicht als Grund dafür nehmen mich in der Schadensfreiheitsklasse hoch zu setzen, weil ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe. Genau aus diesem Grunde wollte die aufnehmenden Polizisten auch nicht mein Führerschein sehen. Zitat:
Zitat:
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#7 | |
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Gast
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#8 | ||
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Gast
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Zitat:
Scheisse...ich habe irgendwo diese Urteil gelesen, da ging es auch viel mehr darum das ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe und die Versicherung durfte nicht erhöht werden. Ich muss mir mal ein paar Stunden Zeit nehmen und in Ruhe Surfen. |
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#9 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich frage das desshalb, meine stand schonmal quer zu meinem uralten Escort, da habe ich mist gebaut und die umgekippt, ist mit dem Lenker und dem blöden Originalgriff auf die Motorhaube geknallt...... äääääh da war absolut nix ...... Weder am Plastik Kühlergrill noch auf der Haube wo der Lenker aufgeknallt war .... Noch an der VVK was zu sehen .... was genau ist da bei Dir passiert ? Gab nur einen Gummistreifen auf der Escorthaube, der ging mit Spucke und nem Zewa (aldi Küchentuch) sofort weg ..... |
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#10 |
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Gast
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gelöscht, Fehler vom PhPBB
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.10.2005
Ort: Berlin
Alter: 41
Beiträge: 569
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Hi!
sage ma warum fängste denn bei 125 % an???????????? Habe bei der DA-Direkt mit 75% angefangen und das obwohl ich da noch nie versichert wa.selbst mein auto istr bei einer anderen versicherung. Verstehe ich nicht. jetzt ma zum schaden: du musst deine maschiene wirklich so abstellen das wenn sie umfällt kein auto beschädigen kann. trotzdem sehr ärgerlich für dich versuche dochmal die versicherung zu wechseln
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ICH FAHRE S-BAHN UND BIN STOLZ DRAUF |
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#12 |
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Gast
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ja,aber wenn der andere sich ers danach hingestellt hat, is sie ja nich dran schuld. und das der andere schon voirher da stand muss dir der staatsanwalt nachweisen. wenn das der fall is, is sie fein raus.
ich weiß nich ob ich da irgendwelche fakten jetzt inzwischen vergessen hab*grübel* wie war das?? |
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#13 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich hatte die GS gerade frisch angemeldet und wollte alles richtig machen...hat irgendwie nicht geklappt Sie fiel dann mit dem linken Lenkerstummel direkt auf die Motorhaube und blieb dort liegen. Die Motorhaube hatte das weitere Fallen der GS verhindert. Auf der Haube war dann eine dicke Beule vom Lenkerstummel zu sehen. Der Kotflügel hatte nichts abbekommen. Der Schaden hielt sich in Grenzen, meine GS so gut wie gar nichts und der Schaden der Haube belief sich dann auf ca. 850€. Was habe ich falsch gemacht: Erstens...nie wieder auf dem Hauptständer! (auf dem Seitenständer wäre sie nicht umgefallen) Zweitens....bei Wind keine Abdeckplane (konnte das aber nicht voraussehen) drittens unebener Untergrund (diese kleinen Pflastersteine). Tja...irgendwie war das eine Menge Pech kurz zwei Tage nach der Anmeldung, hatte noch nicht ein Mal die Versicherung unterschrieben. Bis dann Yadi Danke an alle für die nette Hilfe!! |
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#14 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
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prinzipiell könnten sie dir anlasten dass es nunmal nen kfz ist und das auf nem bürgersteig nix zu suchen hat sondern in einer parklücke hätte stehen müssen ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#15 | |
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Gast
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ich hab vor kurzem nen anwalt in der schweiz kennengelernt.
der meint dazu folgendes: Zitat:
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#16 | |
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Benutzer
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Düsseldor
Alter: 39
Beiträge: 44
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Zitat:
Man darf sein Motorrad auf Bürgersteig abstellen, wenn dieser dafür ausreichend Platz bietet. Ich meine, dass der Bürgersteig dann 3m breit sein sollte, kann mich aber auch irren. |
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#17 | |
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Gast
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Parklücke oder Bürgersteig ?
Ich habe jetzt Urteile gelesen wo der Biker freigesprochen wurde, weil sein Bike in der Parklücke stand. Hätte es auf dem Bürgersteig gestanden wäre er in 95% aller Fälle nicht freigesprochen worden, meiner Meinung nach. Es gibt zwar kein Gesetzt was dieses untersagt aber am sichersten ist man in der Parklücke. Weil, erstens muß man einen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einhalten und zweitens darf das Bike auf dem Gehweg keinen behindern, auch im Falle das gerade ein Fußgänger vorbeikommt und es einfach durch eine Böe umfällt. Alleine schon wenn ich den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einhalte, dann steht das Bike zu 90% aller Fälle mitten auf dem Bürgersteig und behindert die Fußgänger. Ich glaube da reichen auch nicht 3m Bürgersteig. Also ich glaube im Schadensfall hatt man fast immer die schlechteren Karten wenn es auf dem Bürgersteig abgestellt wird....aber es ist erlaubt...das beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ich wohne in einer Siedlung und wenn ich den Autos die Parklücken mit meinem Bike blockieren würde, dann hätte ich wohl aus lauter Frust auf Dauer mit Sachbeschädigung an meinem Bike zu rechnen. Also wo soll ich es jetzt abstellen ? |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Mit dem Mopped aufm Bürgersteig parken ist es glaub ich so, dass es offiziell nicht erlaubt ist, irgendein Kraftfahrzeug auf dem Gehweg zu parken, man mit einem Mopped/Roller… aber keine Knolle bekommt, wenn genügend Platz bleibt.
Ein Gericht wird sich aber wohl an den Gesetzen orientieren müssen und nicht an der freiwilligen Moppedtoleranz der Politessen.
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Ich darf das! |
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#20 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Mal davon abgesehen, das man offiziell nach STVO sein Motorrad NICHT auf dem Gehweg parken darf, da es ein Fahrzeug ist.
Zitat:
In einigen Städten wird dies sogar begrüßt, da Parkraum für Autos seltener vorhanden sind. Zitat:
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#21 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
und ich hab gedacht, das passiert nur mir Am 16.12. ist mir fast das gleiche passiert: Hauptständer, Plane, Winböe, Motorrad umgefallen. Tank hat ne Beule, Lenker verzogen, Tachogehäuse, Spiegel, Blinker kaputt. Hab das dann meiner Versicherung gemeldet. Die haben dann gleich einen Gutachter vorbeigeschickt. Außerdem habe ich ein Formular zur Schadensmeldung inkl. Merkblatt bekommen. Auf diesem steht: "Durch Zahlungen aus der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) wird Ihr Versicherungsbetrag nicht belastet. Eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung wird berücksichtigt". Viele Grüße, Benjamin |
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#22 | |
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Gast
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Zitat:
ja...,weil du keinen Haftpflichtschaden hast bzw. kein anderer zu schaden gekommen ist und Forderungen an dich stellt. Dann ist es natürlich klar, das wenn du nur deinen eigenen Schaden reparieren lässt über die Teilkasko der Versicherungsbetrag dadurch nicht belastet wird. Gruß Yadi |
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#23 |
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Gast
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Hi,
habe Neuigkeiten und evt doch wieder ein wenig Hoffnung....und zwar habe ich mit dem ADAC telefoniert und dieser hat mir bestätigt das es Urteile gibt die mir evt. weiterhelfen könnten. Ein ADAC Rechtsanwalt will mir jetzt Urteile via Fax zusenden. Da bin ich ja mal gespannt was dabei rauskommt. Die Schlagworte die gefallen sind heißen: Betriebsgefahr, und zwar wenn man sein Motorrad für längere Zeit abgestellt hat dann erlicht die Betriebsgefahr (auch auf dem Bürgersteig!!) und der Biker bzw. die Versicherung hätte evt. den Schaden nicht reparieren dürfen bzw. müssen...meine Versicherung habe ich auch gleich damit konfrontiert und die werden sich das jetzt noch ein Mal genau ansehen. ich halte euch auf dem laufenden.... bis dann yadi |
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#24 |
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Gast
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Hi,
folgendes: Ich war jetzt bei einem Rechtsanwalt gewesen und dieser hatte keine guten Nachrichten für mich, weil der Schaden des Autohalters schon im März 2005 von meiner Versicherung reguliert wurde. Dadurch das der Schaden schon reguliert wurde hat man dann im nach hinein keine Möglichkeit mehr. Man muss, bevor die Regulierung statt findet, Widerspruch einlegen. Der Rechtsanwalt hätte sonst den Fall übernommen. Ich habe dann noch mehrer Faxe an den Gerling Konzern gesendet, dieses hatte aber alles kein Erfolg bzw sie waren zu keinem Kompromiss bereit. Ein scheiß Verein!!! Obwohl ich dort schon seit über Zehn Jahren bin und dort mehrere andere Versicherungen haben. Und kündigen kann ich erst zum 31.12.2006, aber das werde ich machen!! Somit fahre ich jetzt auf 210% und zahle dafür 260€ im Jahr, weil sie wegen einer Windböe umgefallen ist. |
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#25 | |
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Gast
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Zitat:
Es ist auch immer scheisse KFZ Hapflicht und Rechtsschutz bei ein und der gleichen Versichung zu haben, das habe ich auch noch daraus gelernt. Wenn ich gleich nach Unfallaufnahme Wiederspruch eingelegt hätte und ich eine ADAC Rechtsschutz gehabt hätte dann hätte ich zumindest gegen die Höherstuffung vorgehen können. Ist alles Scheisse, ich ärgere mich schon genug darüber! |
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#26 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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#27 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung also eine Angelegenheit als aussichtslos beurteilt (weil ja von den Kollegen der anderen Abteilung schon abgelehnt), kann sie die Erteilung der Deckungszusage durchaus verweigern. In diesen Fällen müsstest du dann den Anspruch auf Versicherungsschutz gerichtlich durchsetzen. D.h. du würdest im Zweifel zwei Prozesse führen müssen, und ob das bei einer so unklaren Sachlage wie hier zu empfehlen ist... |
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#28 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.01.2006
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Alter: 52
Beiträge: 513
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Hi
Du shcr5eibst ja dass sich der Schaden auf 850 € beläuft, folgendes du hast die möglichkeit den Schaden selber zu begleichen sprich du zahlst deiner Versicherung die Summer die diese an den BMW Fahrer gezahlt hat. Nun wirst du wieder auf 125 % gestuft, das lohnt sich natürlich nur dann wenn es sich für dich rechnet. Vielleicht hilft dir das weiter. MfG Tron
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http://www.cb-500.de , auch du bist willkommen. Die CB 500 Community mit Forum, FAQ, Anleitungen und vieles mehr |
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Yadi |
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