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Alt 30.09.2006, 11:34:25   #1
asthoreth
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Standard Verkleidung mit Gutachten von '78 eintragen lassen?

Hallo,

wir haben beim Aufräumen der Garage eine alte Scheinwerferverkleidung gefunden. Sie war wohl nie verbaut und ist vollständig.
Auch das Gutachten über die Verkleidung liegt bei, allerdings ist dieses von '78.
Im Gutachten steht unter anderem für Krafträder der Marke Suzuki vorgesehen.

Kriegt man sowas heute noch eingetragen?
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Alt 30.09.2006, 12:37:46   #2
berndy
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Im Prinzip ja. Aber am genauesten weißt du es, wenn du beim TÜV mal anfrägst. Die können dir das ganz genau sagen. In der Zwischenzeit könnten sich einige Bestimmungen, was Materialbeschaffenheit usw. anbelangt, geändert haben.

Ist das so ein Teilegutachten oder stehen da bestimmte Motorradtypen drinn?
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 30.09.2006, 12:53:23   #3
asthoreth
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Ist ein Teilegutachten

Das einzige was drin steht sind einige Hersteller, und die Beschränkung auf Krafträder / Leichtkrafträder außer Enduros und Geländemodelle
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Alt 30.09.2006, 13:41:29   #4
berndy
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Müsste gehen, frag beim TÜV nach, auf was du achten musst, anbaumäßig meine ich.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 30.09.2006, 17:01:19   #5
asthoreth
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ich fahr dann montag mal zum tüv

vielen dank
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Alt 01.10.2006, 21:31:27   #6
Bluebyrd
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Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.

Gruß,
Uwe
__________________
GS 500 E Slingshot, Bj.92
34Kw, 45tkm, FiveStars VV (sold)
FZR600 3HE 67Kw (sold)
GSF 600S Kult Bj.99
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Alt 01.10.2006, 21:55:11   #7
Saugwurmmensch
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btw: gibt es eigentlich auch freiberufliche Prüfer, die keinem der beiden Schurkenvereine angehören?
man braucht doch eigentlich nur geprüfter (und vereidigter?) Sachverständiger zu sein, oder?
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 22:11:40   #8
ricky2000
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Beiträge: 1.122
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Zitat:
Zitat von Bluebyrd
Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.

Gruß,
Uwe
Denk ich auch, das Gutachten entspricht vermutlich nicht den heutigen Anforderungen für TG.

Zitat:
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Link

Zitat:
Zur Entwicklung der DIN ISO 9000 Familie kam es in den 80er Jahren.
Link

__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 22:25:18   #9
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Aber das ist dann vermutlich eine Einzelabnahme, oder?
Weil "dürfen nicht, aber können doch"
Oder der Prüfer schei… halt drauf, aber das ist dann wohl auch nich ideal.
__________________
Ich darf das!
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