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#1 |
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Erfahrener Benutzer
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HI, mal ne Frage....Wie sieht es denn mit dem Blitzen aus? Wenn nur von vorne geblitzt wird kommt ja nachhinein nichts oder? Oder Wie läuft es da?!?!?!
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Gruss "Republic of Fenerbahce" You don´t walk alone |
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#2 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Normal nich... Wie denn auch?
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Wenn Frankreich nich wär läg Karlsruhe am Meer!!! |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.06.2008
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also: es gibt die möglichkeit dass der blitzmensch, der der im auto sitzt und das blitzen steuert/überwacht sich dein kennzeichen aufschreibt - neue blitzer können von hinten blitzen oder "mitschwenken"... die frage ist immer wieviel man von deinem gesicht / kleidung erkennen kann und ob du dich geschickt rausreden kannst
wenns genug leute sind und keine großen zweifel bestehen - arschkarte in deutschland kann immer nur der fahrer belang werden - wenn der nicht ermittelt werden kann, dann hat die rennleitung pech gehabt. aber nicht drauf verlassen, nach ein paar blöden situationen winkt das fahrtenbuch (fahrzeugbezogen, nicht fahrer) und das ist nervig meistens hat man schwein, sagen wir mal so
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"in the middle of the road ist parkverboat" |
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#4 |
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Hehe...
Soll ich euch mal was richtig lustiges erzählen ? Ich hatte vor Jahren mal nachts in der Fußgängerzone geparkt um einen Schnellimbiß aufzusuchen , als ich zurückkam stand ein grün/weißer Passat neben meinem Moped und zwei Uniformierte Nachtwächter waren munter am Zettel ausfüllen . Da ich auch schon eine kleine Bierfahne hatte , hab ich mich zügig verdrückt und bin erst eine halbe Stunde später zurückgekommen um mein Gefährt abzuholen . Den Strafzettel hab ich eingesteckt und erst zu hause genauer angeschaut . Das war dann noch ein lustiger Abend , denn die zwei Grünschnäbel hatten es doch glatt geschafft sowohl Marke , Farbe und sogar das Kennzeichen falsch zu notieren . Ich weiß nicht was die des Nachts bei der Polizei für gewöhnlich konsumieren , aber die Wirkung muß ziemlich heftig sein . Da kam natürlich auch nie was nach....
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
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da hätte die eigene fahne deine wohl auch übertönt...
naja, bei motorradfahrern ist das nachweisen halt sehr schwer - ich fahre eine dunkles visier mit atemabweiser - man sieht also NOTHING von mir... aber ich habe auch nicht vor geblitzt zu werden, halte mich recht gut an die vorschriften - womit ich (bekannter weise) nicht sagen will, dass ich nicht auch mal was falsch mache... naja, das gesetz kennt, glücklicherweise, auch grenzen...
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#6 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Also ich muss zu meiner Schande gestehen das mein Motorrad in den letzt 4 Monaten drei mal geblitzt wurde. Da nur der Fahrer belangt werden kann geb ich den lieber nich preis... Also bisher hab ich noch nichts bekommen aber naja mein Motorrad mit dem hellblauen Fell is relativ leicht zu identivizieren... Und eigentlich warte ich nur darauf bis mich mal unser Dorfcop anhält und sagt: Hey das Motorrad kenn ich doch irgendwo her. Mensch sag mal wurdest du in letzter Zeit mal geblitzt?
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
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und? als beschuldigter darfst du ja lügen
und verwandte brauchst du nicht zu verraten - also kann odch jeder gefahren sien - sogar deine oma ohne fschein könnte das ding gefahren haben - ist ja dien gutes recht nicht zu sagen, dass sie immer so am gas reißt
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#8 |
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Stammtisch Karlsruhe
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#9 |
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....ihr habts gut meine Omas sind leider schon alle tot
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#10 |
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das ist schade... aber ich glaube da kommt mit dem blitzen - jedenfalls meistens - nichts... manchmal versuchen eifrige beamte das *G* und manchmal gelingt es
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#11 |
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Gast
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[quote="Rocky"]
Soll ich euch mal was richtig lustiges erzählen ? quote] Nee, lass mal... |
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#13 |
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Mich würde mal interessieren, wann die Herren es sich genehmen, mal zu lasern. Vor um 9 schon? ^^
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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Zitat:
Das ist in Deutschland genauso . Aber ... man muß sich selbst oder seine Familienangehörigen (verwandt oder verschwägert) bei einer Anhörung nicht belasten , und genießt somit das Recht der Aussageverweigerung . Somit kann man sich , insofern man Verwandtschaft besitzt , immer rausreden. @Jais ...ich vermute mal da mußt du bedeutend früher aufstehen...
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#16 |
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Ja, aber ich muss doch nicht sagen - meine oma ist gefahren - was ich sagen wollte: JEDER könnte gefahren sein, egal ob er einen fschein hat - und so lange das nicht nachgewiesen werden kann gilt - unschuldsvermutung...
du sollst nicht sagen, meine oma ist gefahren, aber die beamten können - statt nur von dir auszugehen ja auch von jedem anderen ausgehen - die schlüssel liegen einfach offen rum... was weiß ich wer da heimlich fährt - ist ja eine familie...
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#17 | |
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#18 |
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man, WOHER SOLLEN DIE DENN WISSEN WER GEFAHREN IST - ich sage nur - genauso wie du gefahren bist - könnte doch auch jeder andere gefahren sein - die wissen doch nicht wer gefahren ist... wenn dein 15 jähriger sohn fährt kriegste einen aufn deckel - aber wenn der unter dem helm steckt, könntest du auch gefahren sein - DIE RENNLEITUNG MUSS NACHWEISEN WER GEFAHREN IST - NICHT DU - (ausser es handelt sich um nichtverwandte, dann musst du das sagen)
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#19 |
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Wenn ein 15jähriger mit dm Auto des Vaters erwischt wird, ist die Sachlage ja auch eindeutig .
Anders aber wenn es nur ein Foto von einem nicht identifizierbaren Fahrer in oder auf einem Fahrzeug gibt. Hier wird der Halter ( wenn er vorgibt es nicht selbst gewesen zu sein ) aufgefordert den Fahrer zu benennen . Diese Angabe kann man aber mit Hinweis darauf verweigern , daß man damit einen seiner Angehörigen belasten müßte.
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#20 |
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man muss hier nichts gegen "enge" verwandte aussagen
was ich bisher meine ist - foto - nicht direkt erwischt... - darüber handelt doch auch dieser thread, oder nicht? ich denke, die gesetze sind da gleich.
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#21 |
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das geht halt soweit, bis nen fahrtenbuch aufgedrückt bekommst in dem dann drin stehn muss wer wann wo wielang gefahren ist...na dann viel spaß
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#22 |
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WIE BEREITS ERWÄHNT ... "Fahrzeuggebunden, nicht an den Fahrer" bei Verkauf also wieder ohne Buch
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#23 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
....nur mit dem Unterschied , daß in Austria die Schnäuzer auch ohne jegliche zu Hilfenahme eines Radargeräts , einfach über den Daumen peilen dürfen um die Geschwindigkeit zu schätzen
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#24 |
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auch nur in bestimmten bereichen - man sollte doch auch vermuten, dass ein beamter, der seit 20 jahren sowas erlebt und mißt - abschätzen kann, ob jemand nun 6 oder 30 km/h gefarhen ist - wie da die tolleranzen sind, müsste man mal klären... ich meine, hier zieht man ja schon bei ner tachomessung 20 % ab
hoffe die messen da nicht, ob jemand 100 oder 110 gefahren ist mit dem daumen und der windrichtung
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#25 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Und was mit das Belasten von Angehörigen angeht: In die Verlegenheit kommt ein Fahrzeughalter in Österreich sowieso nicht, weil im Zweifelsfall ist er gefahren. Hier gilt ja Halterhaftung, sprich der Halter muss sagen wer gefahren ist (wenn er es nicht sowieso war) und nicht die Polizei muss herausfinden wer gefahren ist.
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#26 |
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Erfahrener Benutzer
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Halterhaftung gibt es hier nicht bei geschwindigkeitsverstößen - fahrtenbuch... aber nicht wenn man mal 10-20 zu schnell war... wenns öfter passiert, oder es richtig arg war.
naja, danke, das ist sehr interessant! denke mal, ob einer 100 oder 133 fährt... ab 101 "verdient" man ne strafe
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#27 |
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Gast
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Also mich hat die Rennleitung (oder auch Gehilfen von denen, bei uns machen die sich nicht die Mühe und blitzen selber!) auch schon ein paar Mal geblitzt, ich glaub 3x, solang ich den Fschein jetzt hab (mittlerweile knapp 4 Jahre). Einmal, das erst Mal, hab ich noch bezahlt, dachte mir so "Kagge, die haben mein Nummerschild!". Das kam aber auch nur 20 Euronen.
Die beiden anderen Male wars schon fieser...aber zum Glück habe ich ne Bekannte, die arbeitet da und kennt sich demnach auch aus. Sie hat gesagt: "Sag einfach das du Halter bist und nichts weiter dazu sagst!" Hab ich gemacht, kam weiter nichts! Glück gehabt, hätte dann n Extrapunkt bekommen! Aber bis jetzt hab ich eh noch keinen (ToiToiToi), wär nicht sooo schlimm gewesen, aber schade ums Geld! Mit dem Nummerschild notieren is auch immer so ne Sache...ich meine mal gehört zu haben, das die Beamten dann zu zweit sein müssen, also einer "Schriftführer" und einer Zeuge! Aber da will ich mich ma nicht festnageln! Zur Uhrzeit sag ich auch mal lieber nichts! Wurde das eine Mal aufm Weg zur Arbeit um 5:30 geblitzt! Aber da kam zum Glück nichts! Und ma was anderes: Was heisst denn Fahrzeuggebunden? Wenn ich mein Bike verkaufe, muss der Käufer weiter Fahrtenbuch führen??? Das wär ja n Ding! |
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#28 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Zeugen gelten auch alleine, die Polizeibeamten müssen nicht zu zweit sein. Allerdings fällt es dem Gericht bei zwei Zeugen leichter die Angaben als richtig zu beurteilen. Ich halte es immer so: Wenn ich mit meinem Kollegen uneins bin, dann lassen wir es. Haben wir beide den Verstoß gesehen, dann wird der verfolgt. So braucht man auch nie ein schlechtes Gewissen zu haben. Vor Gericht geht es ja schließlich um etwas.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#29 | |
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Gast
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Dann muss man ja richtig aufpasse, was man hier sagt! Nein Scherz... Wie is das eigentlich bei sonem Fahrtenbuch...Wie genau läuft die Kiste ab? Wird man das auch wieder los? Kann man das bei eBay verkaufen...? Wenn ja, wieviel ist das Dingen wert? Was genau muss dann da drinstehen...wer wann wohin gefahren ist? @ RemoTec: BTW: Ich glaube, wenn du die Schlüssel offen liegen lässt und der 15-jähriger Sohn mit deinem Bike fährst, das du dann deine Aufsichtspflicht verletzt hast! ^^ |
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#30 |
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Gast
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das problem hat ich auch schon
wurde nur von vorne geblitzt und nach paar wochen kam nen brief mit kennzeichen ohne bild, dass ich den 7km/h zu schnell war und paar euro überweisen sollte naja ging ja nur um paar euro habsch gleich überwiesen eigentlich kann man doch in einspruch gehen oder ?? da kein beweis foto dabei ist ?? naja und letztens hats mich mal angeschissen dachte die 70er zone war zu ende fahr schön 120 und da blitze auf einma neben mir was ... waren 2 kasten wo der blitz weiter vorne stand und kamera die aufnimmt weiter hinten und das auto dazu weiter weg stand und keiner in nähe stand der irgendwas notieren konnte das modell heißt eso FE2.X |
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#31 |
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Erfahrener Benutzer
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Fahrtenbuch ist für genau EIN fahrzeug (motorrad) - wenn du dass fahrzeug verkaufst, erlischt diese auflage
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#32 | |
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Stammtisch Karlsruhe
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#33 |
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Gast
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@Bikerday:
Wenn was kommen sollte (also Foto mit "Anklageschrift"; bei den Geschwindigkeiten gehts ja nicht mehr nur um Geld, sondern auch schon um Punkte und Fahrverbot,oder? Aber berndy weiss da sicherlich besser Bescheid Wenn du Glück hast, gehen 3 Monate rum ohne das weiter was kommt(dann is der Fall gelöst |
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#34 |
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Stammtisch Bodensee
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frag mich sowieso wieso die deutsche Polizei nicht von hinten blitzt.
Dann wär das Kennzeichen eíndeutig lesbar, der Fahrzeughalter bekommt die Strafe, und wenn wirklich jemand anderer aus der Familie gefahren ist, sollen die das "innerfamiliär" regeln. So würd man sich eine Menge Stress sparen...............
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#35 |
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Erfahrener Benutzer
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aussage darf man nur als beschuldigter verweigern, solange man sich belastet - oder angehörige belastet - wenn es ein freund ist, darfst du nicht schweigen...
und von hinten blitzen - und wer ist dann gefahren? wozu solll ich zahlen, wenn meine oma bei rot über die ampel fährt?
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#36 |
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Stammtisch Bodensee
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dann müsst ich ja nie jemanden verpfeifen, woher soll der Polizist wissen ob es ein Freund oder ein Familienmitglied war???
Da wird der gute Freund dann hald zum Bruder oder Vater. Und du wirst wohl wissen wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Ansonsten würd ich mir überlegen, ob derjenige überhaupt verantwortungsbewusst genug ist für den Führerschein. Mit meinem Motorrad fahr sowieso nur ich, und sonst niemand. (Freundinnen und Motorräder leiht man nicht her
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#37 |
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... also wenns rauskommt, haste problem - erzählen kannst du viel
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#38 | |
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Gast
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Eben, die müssen erstmal nachweisen, das kein Freund und nicht dein Bruder gefahren ist!
Zitat:
Find das System schon ganz gut so...! DIE müssen mir erstmal nachweisen, das ich gefahren bin! Wie blitzen die denn im Ösiland so? Hab da waas gehört, mit ner Wage und so...aber das hab ich nicht verstanden! Und dann blitzen die einmal, obwohl die nen Kilometer später nochmal blitzen! Klärt mich bitte auf!!! |
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#39 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wenn dieser jedoch berechtigten Einspruch erhebt (funzt nur wenn kein aussagefähiges Foto vorliegt oder er nicht der auf dem Foto erkennbare Fahrer ist) , weißt man den Halter natürlich darauf hin, daß er als Halter/Zeuge verpflichtet ist den Fahrer zu benennen und droht im Falle der Verweigerung mit Zwangsgeld . Der gewitzte Staatsbürger kann sich aus dieser mißlichen Lage jedoch durch einen juristischen Winkelzug befreien , ihm steht nämlich nach dem Strafrecht die Möglichkeit auf Zeugnisverweigerung zu , wenn er sich selbst oder Verwandte belasten müßte . Nur wenn er sich ausdrücklich darauf beruft , kann er jegliche Aussage verweigern und hiebei einer Erhebung von Zwangsgeld oder Erzwingungshaft entgehen. Der Ankläger steht nun in der Beweisnot und ist ohne Foto oder andere Zeugen praktisch machtlos , sprich das Bußgeldverfahren muß aus Mangel an Beweisen eingestellt werden . Das ist auch der Grund warum in Deutschland immer von vorne geblitzt wird , denn auf dem Foto ist so meist zweifelsfrei der Fahrer zu erkennen. ...die Sache hat eben nur den Haken daß Motorräder vorne keine Nummernschilder haben . Die Möglichkeit der Zeugnisverweigerung besteht übrigens auch in Österreich . Aber Zitat:
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#40 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zumal es auch getönte Scheiben gibt.
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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#41 |
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ich fahre mit getönter scheibe, atemabweiser und bei geschwindigkeit hinter dem getönten windabweiser der maschine... ich glaube da "würde" man NICHTS erkennen... aber ehrlichgesagt bin ich nicht der schlimmste fahrer... eigentlich gar nicht schlimm
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#42 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Naja das sag ich auch immer von mir... Aber wenn ich dann mal sone Runde gedreht hab und mir überleg wie ich grad so gefahrn bin dann denk ich mir schon: Ouman scheiße was hab ich da alles angestellt...
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#43 |
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Erfahrener Benutzer
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na, dann kannste ja froh sein, dass du nicht im auto so durchdrehst
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#44 | ||
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Stammtisch Bodensee
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Zitat:
Deshalb find ich die Regelung auch ziemlich fürn Käse. In Österreich wird von den starren Radarkästen immer von hinten geblitzt, und der auf den das Kennzeichen zugelassen ist bekommt den Strafbescheid, find ich auch gut so. Bei mobilen Kontrollen der Polizei wird natürlich von vorne geblitzt, aber da wird man dann ja auch gleich rausgezogen und zahlt vor Ort. So wie ich das verstehe hat man in D als Motorradfahrer absolute Narrenfreiheit was das anbelangt. Da wird ja von vorne geblitzt, deshalb kein Kennzeichen. Und alleine von einem Gesicht, von dem die Hälfte nicht zu sehen ist, wird man nicht auf deine Idendität kommen.
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#45 | |
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Gast
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#46 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
und selbst wenn du erwischt wirst , die Geldstrafen sind die niedrigsten in Westeuropa und davon abgesehen gibt es auch noch die Autobahn wo man auf vielen Abschnitten ganz offiziell mit über 300km/h unterwegs sein darf und das dann auch noch kostenlos (Maut und Pickerl-frei)
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#47 | ||
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Stammtisch Bodensee
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Zitat:
aber ein paar "Freiversuche" hat man
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#48 |
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Wie oft haste das denn schon probiert?
Gruß Verbali
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#49 |
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Registriert seit: 13.04.2003
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Ich bin immer noch der Auffassung, das wir hier in DE die Halterhaftung einführen sollen.
Der Halter haftet, außer, wenn er den Fahrer benennt. Dann würden auch nicht jedes Wochenende neue Berichte in der Zeitung stehen, weil wieder mal irgendwelche Idioten sich nicht beherrschen konnten.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#50 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Und das dann natürlich auch nur, wenn ich damit keinen gefährde ausser mich selbst! Spirch: Wenn keine Autos oder sonstige KFZ oder auch nicht KFZ unterwegs sind! @King Madness: Und selbst wenn es die Halterhaftng geben würde hier in D, meinste die Idioten wären von heut auf morgen runter von den Straßen? Es wird immer solche geben! Und deswegen bin ich auch dafür, das alles beim Alten bleibt. Solang man sich vernünftig verhält hat man nichts zu befürchten, und wenn man doch mal voll einen raushaut und geblitzt wird, darf man das als Versehen deuten und wird zum Glück nicht belangt! |
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