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Alt 10.03.2010, 17:21:55   #1
AventurierHH
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Standard Kurzzeitkennzeichen, Anmeldung etc.

Hi!

ich möchte mir evtl ein motorrad kaufen, das 300 km entfernt steht und abgemeldet ist. ich habe noch einige fragen bzgl. der Anmelde-Prozedur.
Ich hab mir folgenden Ablauf vorgestellt:

1. Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen (welche Papiere brauche ich dafür?).
2. Das Motorrad abholen, nach Hause fahren.
3. Muss das Motorrad beim TÜV vorgeführt werden, auch wenn es gedrosselt ist und die HU in einem Jahr dran ist?
4. Versichern ( Fahrzeugbrief, letzter HU-Bericht, noch etwas?)
5. Anmelden bei der Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, HU-Bericht, Versicherungszettel mit Nr., noch etwas??), Kennzeichen kaufen.
6. Kennzeichen anschrauben und glücklich losfahren

Ist der Ablauf in etwa korrekt? Ich melde nämlich zum ersten mal ein Kfz an :S
Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?

Danke schonmal und Gruß aus Hamburg!
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Alt 10.03.2010, 17:27:06   #2
snippy
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Bedenke aber, dass du von deiner Versicherung die Papiere für die Beschaffung eines Kurzkennzeichens beantragen musst, sonst wird dir bei der Zulassungsstelle nichts ausgehändigt! Da du noch nirgends ein KFZ versichert hast, kannst du das bei deiner zukünftigen Versicherung machen, die Kosten für die Beantragung werden dir dann auf dein späteren normalen Tarif angerechnet - das Kennzeichen ansich kostet aber bei der Zulassungsstelle natürlich aber trotzdem ein paar Euro.

Warum sollte es beim TÜV vorgestellt werden?

Und überhaupt: Findest du es wirklich sinnvoll 300 km für den Kauf einer Maschine zu fahren, die du dir zuvor offenbar nicht angesehen hast? Halte ich für etwas unüberlegt und übereilt!

Gruß
Finn
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Geändert von snippy (10.03.2010 um 17:32:20 Uhr)
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Alt 10.03.2010, 17:28:54   #3
Knallbirne
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Bei der Anmeldung musst du gleich mal die Steuern bezahlen (bei der GS sinds glaub ich 36€) und das Kennzeichen kostete bei mir auch nochmal 10€.


Ich habs mit dem abholen so gemacht, dass ich mir die Papiere schicken lassen hab, das Kennzeichen geholt und dann die Maschine abgeholt habe. So konnt ich mir das kurzzeitkennzeichen sparen.
Knallbirne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2010, 17:31:41   #4
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Zitat:
Zitat von AventurierHH Beitrag anzeigen
Hi!

ich möchte mir evtl ein motorrad kaufen, das 300 km entfernt steht und abgemeldet ist. ich habe noch einige fragen bzgl. der Anmelde-Prozedur.
Ich hab mir folgenden Ablauf vorgestellt:

1. Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen (welche Papiere brauche ich dafür?).
2. Das Motorrad abholen, nach Hause fahren.
3. Muss das Motorrad beim TÜV vorgeführt werden, auch wenn es gedrosselt ist und die HU in einem Jahr dran ist?
4. Versichern ( Fahrzeugbrief, letzter HU-Bericht, noch etwas?)
5. Anmelden bei der Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, HU-Bericht, Versicherungszettel mit Nr., noch etwas??), Kennzeichen kaufen.
6. Kennzeichen anschrauben und glücklich losfahren

Ist der Ablauf in etwa korrekt? Ich melde nämlich zum ersten mal ein Kfz an :S
Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?

Danke schonmal und Gruß aus Hamburg!
Es ist wirklich überaus "riskant" 300 km für die Kiste zu fahren.
Denn wenn du erstmal vor Ort bist, wirst du Mängel viel eher in Kauf nehmen, da du ja schon 300 km hingefahren bist und das Kennzeichen ebenfalls unterm Arm hast.
Überleg dir das also wirklich gut...Das Geld bekommst du nämlich nicht wieder...

Zur Reihenfolge:
Als erstes gehst du zur Versicherung deiner Wahl (nimm am besten gleich die, bei der die Maschine auch später versichert sein soll, denn dann bekommt man bei vielen Versicherungen die Kosten für´s Kurzzeitkennzeichen gutgeschrieben).
Wenn du den Versicherungswisch hast gehst du zum Straßenverkehrsamt und lässt dir da das Kennzeichen machen.
Wenn du die Maschine dann gekauft hast, muss die nicht zum TÜV, sofern sie noch TÜV hat (ich hab da mal was von min. 6 Monaten gehört).

Dann gehst du wieder zur Versicherung und schließt den Vertrag ab.
Dort bekommst du dann eine lange Nummer (früher gab es Zettel, heute nur noch Nummern).
Die Versicherungsnummer, deinen Personalausweis, Fahrzeugpapiere (Brief sollte reichen, nimm aber den Schein mit, falls dort schon Sachen eingetragen sind), die Bescheinigung der letzten HU und das alte Kennzeichen nimmst du dann mit zum Straßenverkehrsamt.
Denk auch dran deine Kontodaten im Kopf zu haben, da die Steuern per Bankeinzug geholt werden und du ohne Einzugsbevollmächtigung die Maschine nicht anmelden kannst.

Dann bekommst du die neuen Papiere, den Zettel für´s Kennzeichen und wenn du das hast prägen lassen auf das Kennzeichen die Plaketten.
Löcher bohren, anbauen, fertig.
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Alt 10.03.2010, 22:15:21   #5
Masterlion
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Hi . Ich würde lieber mit einem Anhänger oder Ducato Sprinter , crafter hinfahren . Weil auch im mom das wetter nicht wirklich toll ist und dann mit einem fremden Moped mit ggf unbekannten mängeln . Das Wär mir zu riskannt. Ich bin nur ca 20km Gefahren als ich meine geholt hatte und sie war noch auf den verkäuffer zugelassen aber das hatte ich noch im vorfeld abgeklärt.
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Alt 11.03.2010, 07:40:08   #6
Benni
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Hatte damals ähnliches gemacht.
Bin bis an die polnische Grenze gefahren ohne das Mopped anzuschauen.

Hatte vorher viel Kontakt mit dem Verkäufer und er schien mir seriös.. aber damit kann man auch schnell auf die Nase fallen.

Meine Maschine war damals gut in Schuß... nur das ich 70km vor Hamburg die Schraube vom Schaltgestänge verloren hab.

Aber wie der Zufall das dann so wollte, war hinter mir ein ADAC Wagen.
Bei der CBR hängt das Gestänge ja zum Glück noch am Mopped, wenns von der Schaltwelle fällt.
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Alt 11.03.2010, 18:29:34   #7
cha0s
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Zitat:
Zitat von Knallbirne Beitrag anzeigen
Bei der Anmeldung musst du gleich mal die Steuern bezahlen
du mußt keine steuern zahlen, sondern deine kontodaten zum einzug angeben.

wem das nicht passt, dem könnte ein zahlendreher beim eintragen der daten unterlaufen. beim ersten mal muß dann ne mahngebühr bezahlt werden, ein jahr darauf kommen die steuerbescheide wie gewohnt mit überweisungsträger per post.
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Alt 22.03.2010, 10:27:53   #8
markus85
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Also meine Gs steht 20 km von mir weg. Sie ist nicht zugelassen und hat keine HU.

Problem: ich hätte die kleine gerne hier.

Alternative 1: ich pumpe mir einen hänger -> hoher Fahraufwand
  • Hänger holen, aufladen, abladen, schrauben, zum Tüv aufladen, abladen, aufladen und zuhause wieder abladen + Hänger zurückbringen.

Alternative 2: kurzzeitkennzeichen?
  • Kennt jemand die Gesamtkosten (Anmeldung / Kennzeichen)?
  • Kann man die Versicherung gleich komplett abschließen oder muss ich da einen einzelnen Vertrag für die kurze Dauer abschließen??
  • Bekomme ich das Kz auch ohne HU?

Mit Alternative 2 könnte ich auch gleich zum Tüver fahren... mit Hänger ist das etwas bescheiden
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Geändert von markus85 (22.03.2010 um 11:02:03 Uhr)
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Alt 22.03.2010, 10:56:43   #9
daBomba
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Hi Markus,

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen Belaufen sich auf max. 30€ (Zulassung + Nummernschild)
Wenn du einen Vertrag bei z.B. HUK24 abschließt bekommst du kostenlos den Versicherungsschutz für ein Kurzzeitkennzeichen dazu.
Das mit der HU kann ich dir leider nicht beantworten, sollte aber eigentlich möglich sein, da das Kennzeichen ja unter anderem für solche Zwecke gedacht ist.

Gruß
daBomba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2010, 11:05:44   #10
markus85
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Hi Bomba

Danke für die schnelle Antwort.
30 Euro ist auch happig - zumal das Kz danach in die Tonne kommt - ärgerlich.
Vll kann ich mir ja irgendwo ne rote Nummer ausleihen
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Alt 22.03.2010, 11:29:39   #11
snippy
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Das Fahrzeug muss straßentauglich und sicher sein (der genaue Wortlaut ist mir entfallen, aber den findet man sicherlich auch, wenn man google mal bemüht), eine HU brauchst du nicht - dann wäre die ganze Geschichte ja auch witzlos.
30 Euro findest du teuer im Vergleich zum Mieten eines Hängers?
Denk dran, dass du das Kurzkennzeichnen mehrere Tage benutzen kannst und somit auch flexibel bist, wenn irgendwas im Zeitplan nicht klappt.

Gruß
Finn
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snippy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2010, 11:34:44   #12
Saugwurmmensch
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Wenn du die Versicherung für´s Kurzzeitkennzeichen gleich bei der Versicherung holst, bei der du hinterher versicherst, so werden die Kosten bei Vertragsabschluss oft gutgeschrieben!
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Alt 05.04.2010, 12:29:44   #13
markus85
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Gem. § 10 (4) FZV kann man ein Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen (kz) oder einem neuen kz zur Hauptuntersuchung fahren, solange man einen Versicherungsnachweis hat (EVB-Nummer) und das Anmeldeverfahren bei Landkreis eingeleitet hat (telefonisch möglich). Dies habe ich bei 2 Landkreisen nachgefragt, die mir das bestätigt haben - mein eigener Landkreis stellt sich allerdings quer. (mit seinem alten Kz kann man allerdings immer fahren, solange versicherungsschutz besteht und dieses noch nicht neu zugeteilt wurde)

nur für Fahrten zur HU oder zur Anmeldung!
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