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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Hallo zusammen,
auf der Suche nach einem geeigneten Rahmen für die nächste GS stoße ich immer wieder auf Rahmen, denen im Fahrzeugschein/-Brief die ABE-Nummer fehlt. Ich selber fahre eine GS500 von '92, und dort steht ordnungsgemäß die "F114" drin. In ca. 50% der Rahmen, die man so auf Ebay findet, fehlt diese ABE-Nummer, obwohl das EZ-Datum nur z.T. nur wenige Wochen von dem meiner GS abweicht. Hat Suzuki im Jahre 1992 aufgehört, Motorräder mit Zulassung zu produzieren, oder stehe ich da irgendwie auf dem Schlauch? Kann ja nicht sein, dass die halbe Welt ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend zuckelt. Das Datum zur Erteilung der Erlaubnis ist der 15.12.88, also müssten ja automatisch alle danach gebauten Maschinen dieser ABE entsprechen. Lieben Gruß |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.562
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
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Erstmal ist das keine ABE.
Weiterhin wurden GS500E mit EG-Betriebserlaubnis zugelassen, andere wiederum nicht. Aber auch ohne EG-BETRIEBSERLAUBNIS, nur nach STVZO zugelassen, ist dennoch zugelassen. |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Danke für deine Antwort.
Wenn es keine ABE ist, was ist es denn? Im Fahrzeugschein läuft es doch unter "EG-Typenbezeichnung oder ABE". Wenn ich jetzt (beispielsweise) neue Bremsscheiben kaufen will, dann finde ich keine Eintragung ohne "F114" in der Spalte. Soweit ich das verstanden habe, hat jedes Fahrzeug eine ABE, die durch die Teile-ABE erweitert werden kann, dafür muss aber die Fahrzeug ABE (oder Typenbezeichnung) gleich sein. Wenn einfach keine im Fahrzeugschein steht, wäre das strenggenommen nicht erlaubt. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
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Beiträge: 1.562
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Kilometer: 100Mm+
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ABE ist KEINE EG-BE.
Und somit keine EG-Typbezeichnung. Und nein, FAHRZEUGE haben keine ABE, wurden aber entweder nach EG-BE oder nach nationalem Recht, in der der BRD also die StVZO, zugelassen. Lange vor Deiner Zeit. Heute werden sie in der EU fast ausnahmslos nur noch nach EU-Recht, also mit einer EG-BE, zugelassen. |
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Okay, also wenn da einfach garnix steht, kann es mir komplett egal sein und ich gehe bei Anbauteilen einfach nach Baujahr und Modellnummer?
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
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Beiträge: 1.562
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
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Es kann egal sein, aber abhängig vom Wege der Zulassung (EU oder BRD) gibt es eben verschiedene Bestimmungen zu beispielsweise Beleuchtung und Spiegelgrößen.
Und dann ist es nicht mehr egal. StVZO reicht z.B eine Spiegelfläche von 60cm², laut EU müssen es paar mehr sein. Laut EU dürfen am Moepp 2 Abblendlichter sein, laut StVZO durfte es nur einer sein. Dann gibt es unterschiedliche Mindestabstände Blinker/Scheinwerfer oder Blinker/Rücklicht. usw...... |
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Gut, was die Belampung angeht, war nichts Außergewöhnliches geplant, aber da mach ich mich nochmal schlau.
Wichtig war mir, dass man die Bremsschläuche und -Scheiben anbauen kann, sofern man Baujahr und Modellnummer (und eben nicht die ABE) im dem Bauteil beiliegenden Heft wiederfindet. |
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#8 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 05.04.2013
Ort: Wuppertal
Alter: 42
Beiträge: 3.412
Baujahr: 2004
Kilometer: 28300
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Ich glaube, ihm geht es hauptsächlich im Anbau/-Ersatzteile wie zB Stahlflex-Bremsleitungen, Bremsscheibe und Co., die eine ABE haben. In diesen ABEs taucht für die GS von 89-00 immer diese "F114" auf.
Wenn die F114 dann aber nicht mehr in den Papieren der Maschine steht, würde das ja bedeuten, daß man zB die Stahlflexe trotz der ABE eintragen lassen muß? Oder verstehe ich das System falsch?
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#9 | |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Zitat:
edit: du hast natürlich Rest, man könnte dem Tüv das einfach braun unter die Flossen halten. Aber legaler wirds dadurch nicht unbedingt. |
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#10 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.06.2016
Ort: Wuppertal,NRW
Beiträge: 42
Baujahr: 1992
Kilometer: 104000
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Soo, der Vollständigkeit halber hier die Antwort von Suzuki Deutschland:
"(...) warum in Ihren Fahrzeugpapieren die ABE nicht eingetragen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Eventuell wurde dies bei einer Umtragung der Papiere nicht mit übernommen. Es handelt sich bei Ihrem Motorrad um eine GS500EN. Das N steht für Modelljahr 1992. Die dafür geltende nationale ABE ist die F114. Damit dürfte das Fahrzeug für entsprechende Umbauteile einwandfrei identifizierbar sein. In der Regel beziehen sich Gutachten auf das Modelljahr." |
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