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Alt 15.08.2005, 19:36:13   #1
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Standard Visiere, rücklichter

1: Standardrücklichter find ich so hässlich (Bj.89-?)
Wo gibts schönen Ersatz?
Und wenns den nicht gibt, wer kann mir Basteltips geben und hat das evtl. selber schon gemacht?

2: Ich hab schon öfters gehört, dass verspiegelte(verchromte) Visiere verboten sind (Vermummungsgesetz??)... stimmt das?
Wenn wärs mir auch gleich, sieht schließlich cool aus ...
aber mal so aus Interesse
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Alt 15.08.2005, 19:55:00   #2
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Vermummungsgesetz??? In welcher Schulstunde hab ich denn da gefehlt??
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Alt 15.08.2005, 20:01:04   #3
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ja, gibts tatsächlich...
aber was das genau besacht weiss ich auch nich...
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Alt 15.08.2005, 20:02:45   #4
Drunken Master
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klar gibts das gesetz, aber das hat nix mit Helmen zu tun ! Dann wären ja auch sturmhauben unterm helm verboten !
__________________
No one can destroy the metal
The metal will strike you down with a vicious blow
We are the vanquished foes of the metal
We tried to win for why we do not know


- Tenacious D
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Alt 15.08.2005, 20:22:40   #5
Native Chick
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Das mit dem Vermummungsgesetz ist wohl ehr wenn du mit dem Motorradhelm + verdunkeltem/verspiegelten Visier in eine Bank marschierst. Dann kann das duchaus ärger geben

Rüchlichter gibts ne mänge die du an die Gs bauen kannst, ist aber meistens mit etwas bastel arbeit verbunden. Ich habe mir auch schon vor längerer zeit ein anderes eingebaut. Durchsuch am besten mal die Galerie, um ein paar anregungen zu finden.
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Alt 16.08.2005, 10:09:11   #6
Robs
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Zitat:
Zitat von Native Chick
Das mit dem Vermummungsgesetz ist wohl ehr wenn du mit dem Motorradhelm + verdunkeltem/verspiegelten Visier in eine Bank marschierst. Dann kann das duchaus ärger geben
Komisch..hab ich bis jetzt immer so gemacht und keiner hat sich beschwert. Ok, könnte auch an der Knarre liegen, die ich dabei hatte
__________________
Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Alt 16.08.2005, 11:48:26   #7
Native Chick
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Ja durchaus .... die knarre könnte etwas einschüchternd auf manche wirken......
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Alt 16.08.2005, 12:29:48   #8
Patr0ck
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Das Vermummungsgesetz besagt meines wissens nach nur, dass man sich bei Demonstrationen nicht vermummen darf.
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Alt 17.08.2005, 13:33:01   #9
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Standard is ja gut...

dann eben nicht
man lernt ja nie aus...

aber ich meine am Besten Rücklichter, für die man nicht so ewig viel rumimprovisieren muss, der MC grün-silber nervt immer so.
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Alt 17.08.2005, 13:50:09   #10
Vasco
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Guck mal in das Umbautagebuch von Promme.
Ich finde, dass das Rücklicht sehr gut aussieht.
__________________
-- '98 -- 27056km -- 45ps -- schwarze Vollverkleidung -- blaue Tachobeleuchtung -- Pirelli Sport Demon --

An alle Düsseldorfer und Umgebung
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Alt 17.08.2005, 15:31:14   #11
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Standard Zur Vermummung

Das Gesetz sagt dazu folgendes:

§ 17a des Versammlungsgesetzes:

"(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen (öffentlichen) Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
"

Eine Tour mit deinem Motorrad fällt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht unter den Status einer öffentlichen Versammlung. Du dürfetest aber deinen Helm mit schwarzem Visir z.B. nicht bei einer Kundgebung der NPD tragen - aber da ich mal unterstelle dass du dich eh nicht in solchen Kreisen bewegst dies nur zur Erklärung
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Alt 17.08.2005, 18:25:58   #12
thel0rd
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als ich mal mit Helm und Sturmmaske in ne Tankstelle gelatscht bin (nachm Mopped-Volltanken) hat mich der Tankwart auch mal mit sowas "konfrontiert"... habs einfach ignoriert ("ich versteh unter diesem Helm so schlecht!!!") und hab ihm meine EC-KArte inne Hand gedrückt...
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Alt 17.08.2005, 18:39:59   #13
Cadfael
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Tach,

vielleicht sollte man dafür einen eigenen Thread öffnen - oder gab's das schon 1000x mal? ...

Aber ich find's scheiße mit Halm in die Tankstelle zu gehen!
Die Leute die da arbeiten gehören im Normalfall nicht gerade zu den Großverdienern, sind aber täglih und nächtlich einem enormen Risiko ausgesetzt. Da muss man ihnen ihre Arbeit nicht noch zusätzlich erschweren indem man "wie ein Verbrecher" in den Laden kommt.

Hier hilft der alte Spruch: "Wenn Du ein paar Wochen da arbeiten müsstest würdest Du auch so denken ..."

Gruß
Andreas
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Alt 17.08.2005, 21:20:26   #14
thel0rd
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normalerweise nehm ich den Helm+Sturmhaube schon an der Zapfsäule ab, aber damals musste es echt schnell gehen, ausserdem war da, anders als bei meiner Stamm-Tanke, die Zapfsäule so gestaltet, dass ich Helm+Maske net so einfach ablegen konnte...

greetz
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Alt 18.08.2005, 09:17:28   #15
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Ich glaube kaum dass sich die Kassierer riesig Sorgen machen wenn jemand mit seiner Mopete aufs Gelände fährt, tankt, und dann mit Helm bezahlen will. Anders wäre das, wenn jemand mit Helm & Sturmmaske aus nem schwarzen Honda Civic aussteigt
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Alt 18.08.2005, 09:57:01   #16
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Standard Re: Zur Vermummung

Zitat:
Zitat von Kermit
Das Gesetz sagt dazu folgendes:

§ 17a des Versammlungsgesetzes:

"(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen (öffentlichen) Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
"

Eine Tour mit deinem Motorrad fällt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht unter den Status einer öffentlichen Versammlung. Du dürfetest aber deinen Helm mit schwarzem Visir z.B. nicht bei einer Kundgebung der NPD tragen - aber da ich mal unterstelle dass du dich eh nicht in solchen Kreisen bewegst dies nur zur Erklärung

Daumen hoch für diese Erklärung.
Genau so ist es meines Wissens nach!
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Alt 21.08.2005, 09:25:00   #17
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Zitat:
MC grün-silber
?? ??
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Alt 21.08.2005, 12:21:20   #18
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