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Alt 25.08.2006, 11:31:51   #1
Papabär
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Standard In-Ear Kopfhörer unter dem Helm

Aus gegebenem Anlaß: Ich höre ab und zu auf meiner Fahrt von und zur Arbeit mp3. Jetzt meine Frage an die, die auch sowas tun. Wie habt ihr den Mist mit den Ohrhörern speziell beim Helmaufsetzen gelöst? Ich zieh mir die Stöpsel jedesmal wieder raus, wenn der Helm drüberrutscht. I werd´ narrisch bei der Fummelei.
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Alt 25.08.2006, 11:34:08   #2
MarkusN
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Gibt's ein HowTo mit Diskussion in den FAQ dazu.

Goose ist Experte.
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Alt 25.08.2006, 11:55:27   #3
Reinki
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Helmlautsprecher kaufen kosten nicht die Welt und ist ideal
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Alt 25.08.2006, 12:19:13   #4
Papabär
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Zitat:
Zitat von MarkusN
Gibt's ein HowTo mit Diskussion in den FAQ dazu.

Goose ist Experte.
Hatte ich mir schon angesehen...
Mir ging´s halt nur um ´nen Trick beim Helmaufsetzen, da ich das Ganze nur sporadisch betreibe. Und das HowTo bezieht sich auf den Einbau von Lautsprechern...

Trotzdem: DANKE!
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Alt 25.08.2006, 12:20:46   #5
MarkusN
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Hat Goose dort seine Lösung nicht gepostet? Dann war das woanders: Moment, ich suche mal.

[Edit]Doch war in dem Thread. Ist halt nicht sehr ausführlich. 5-poliger DIN-Stecker / buchse am Möp. Detaillierte Lösung darfst Du kreativ sein.
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Alt 25.08.2006, 12:23:19   #6
Papabär
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Zitat:
Zitat von MarkusN
Hat Goose dort seine Lösung nicht gepostet? Dann war das woanders: Moment, ich suche mal.
Jepp, Einbau von Lautsprechern...
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Alt 25.08.2006, 12:26:06   #7
MarkusN
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OK, sauber lesen sollte man (Ich meine damit mich). Ich glaube, gegen die Fummelei helfen auf Dauer wirklich nur Eingebaute Kopfhörer im Helm.
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Alt 25.08.2006, 22:30:23   #8
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Benutzt du denn eine Sturmhaube? Vielleicht hilft das ja. Ich hatte mit meinen Sony MDR-EX 71 SLB nie Probleme, und habe immer eine Sturmhaube benutzt. Jetzt habe ich mir eine Freisprecheinrichtung in den Helm gebaut, die auch einen normalen 3,5 mm Klinkenstecker hat.

Gruß, Tim.
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Alt 25.08.2006, 22:55:58   #9
Mick81
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Ich mach das so:

Kopfhörer aufsetzen, Helmgurte WEIT auseinanderziehen und dann langsam aufsetzen. Dann den Helm am Kopf noch etwas korrekturverschieben, falls die Ohrhörer nicht richtig im Ohr sitzen.
Mit ein bisschen Übung klappt das ganz gut.
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Alt 26.08.2006, 07:36:10   #10
Papabär
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@Pixcy und Mick: Danke , hört sich ganz gut an, werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren...
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Alt 26.08.2006, 09:26:50   #11
KriegsJunkie
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wie ich da schon geschrieben hatte : Philips 'SHE2550' gibbet überall bei Saturn, kosten 7 € und passen optimal unter den Helm.
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Alt 26.08.2006, 13:29:00   #12
Bernd
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ich benutze sony kopfhörer, die so nen bügel haben, der über die ohrmuschel geht, so das die nicht rausrutschen. macht sich optimal.

hier hab se gefunden. hab se im mediamarkt gekauft, glaub so um de 15 euro. is die investion aber wert.http://images.amazon.com/images/P/B0...CLZZZZZZZ_.jpg
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Alt 26.08.2006, 13:40:38   #13
GS-Noob
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sturmhaube hilft auf jeden fall,
hatt in der fahrschule auch immer so in ear kopfhörer für den funk.
wenn du ne sturmhaube über die hörer ziehst halten die gleich viel besser
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Fernsehen ist der Beweis dafür, daß der Hirntot nicht das Ende des Lebens ist
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Alt 28.08.2006, 13:36:16   #14
Papabär
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Alt 29.08.2006, 21:41:56   #15
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ich bin mit em motorrad noch nit mit musik gefahren. (hab ich seit heute)

aber, bei meinem mofa, und da hatte ich schließlich auch einen integralhelm an

ich hab einfach die kopfhörer ganz normal angezogen und dann den helm so seitlich drübergekippt.


also die kinnlasche weit auseinander, dann wo du den hörer im ohr hast (ist ja immer nur einer) auf den helm und dann den helm auf der anderen seite kippen, dann noch kurz mit der flachen hand das umgeklappte ohr richten und gut ist

da ich mit em mofa auch mal länger unterwegs war, für kurze strecken kann ich sagen, dass ich nie probleme hatte, dass es weh getan hat
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Alt 29.08.2006, 22:31:44   #16
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muss man aber nicht aufpassen, dass man dabei nicht erwischt wird? Hab mal gehört, dass man nur mit einem Stöpsel im Ohr fahren darf???
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Alt 29.08.2006, 22:34:47   #17
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Zitat:
Zitat von de_hippi
... im ohr hast (ist ja immer nur einer) auf den helm ...
[/b]

das hab cih doch geschrieben
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Alt 29.08.2006, 22:50:09   #18
berndy
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@Falcon Ja das ist richtig, Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 30.08.2006, 10:46:38   #19
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Zitat:
Zitat von berndy
@Falcon Ja das ist richtig, Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
Gilt das auch auf dem Fahrrad oder zu Fuß? Denn wenn ich meine Stöpsel drin hab, könnte mich ein Panzer überrollen ohne das ich ihn hören würde
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Alt 30.08.2006, 10:51:44   #20
MarkusN
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Joh, so einer ist mir heute auch vor's Fahrrad gelatscht. War auf dem Fussgängerstreifen; er hatte Vortritt. Blick in Richtung Verkehr wäre trotzdem angebracht gewesen. Er hat nur eine Haut.
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Alt 30.08.2006, 11:12:08   #21
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Zitat:
Zitat von MarkusN
Joh, so einer ist mir heute auch vor's Fahrrad gelatscht. War auf dem Fussgängerstreifen; er hatte Vortritt. Blick in Richtung Verkehr wäre trotzdem angebracht gewesen. Er hat nur eine Haut.
So einer bin ich zum Glück nicht. Ich fahr ne Menge Fahrrad und bin auch dementsprechend sicher, pass auf Fußgänger und Autofahrer auf, da ich ja selber weiß, wie die sich manchmal benehmen . Aber ohne Musik ist Fahrradfahren langweilig!
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Alt 30.08.2006, 13:11:16   #22
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Zitat:
Zitat von Bernd
ich benutze sony kopfhörer, die so nen bügel haben, der über die ohrmuschel geht, so das die nicht rausrutschen. macht sich optimal.

hier hab se gefunden. hab se im mediamarkt gekauft, glaub so um de 15 euro. is die investion aber wert.http://images.amazon.com/images/P/B0...CLZZZZZZZ_.jpg
Tut das nicht höllisch weh mit solchen Dingern? Zumindest nach ner gewissen Zeit?
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Alt 30.08.2006, 13:32:32   #23
baiker
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Zitat:
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joap die sind genial, klemmen richtig im ohr, is gewöhnungsbedürftig, nach kurzer ner zeit aber völlig o.k.. . und nen mörder sound !!!
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Alt 30.08.2006, 15:16:24   #24
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Zitat:
Zitat von Pixcy
Zitat:
Zitat von Bernd
ich benutze sony kopfhörer, die so nen bügel haben, der über die ohrmuschel geht, so das die nicht rausrutschen. macht sich optimal.

hier hab se gefunden. hab se im mediamarkt gekauft, glaub so um de 15 euro. is die investion aber wert.http://images.amazon.com/images/P/B0...CLZZZZZZZ_.jpg
Tut das nicht höllisch weh mit solchen Dingern? Zumindest nach ner gewissen Zeit?
nein tun sie gar nicht. liegen optimal drinne in der ohrmuschel, so dass da eigentlich nichts drücken kann.
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Alt 30.08.2006, 15:49:07   #25
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D.h. die liegen optimal in deiner Ohrmuschel. Ist Dir schon mal aufgefallen, wie unterschiedlich Ohren sind? Ist als schon eine Frage des Anprobierens. Andererseits 15€ sind nicht die Welt. Einmal Tank füllen
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Alt 30.08.2006, 16:11:52   #26
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Zitat:
Zitat von MarkusN
D.h. die liegen optimal in deiner Ohrmuschel. Ist Dir schon mal aufgefallen, wie unterschiedlich Ohren sind? Ist als schon eine Frage des Anprobierens.
Jep, und selbst wenn die Ohren die gleiche Konfektionsgröße haben sind auch noch die Helme unterschiedlich...
Zitat:
Zitat von MarkusN
Andererseits 15€ sind nicht die Welt. Einmal Tank füllen
Nochmal JEP...
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__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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Alt 31.08.2006, 00:21:25   #27
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Zitat:
Zitat von baiker
Zitat:
Sony MDR-EX 71 SLB
joap die sind genial, klemmen richtig im ohr, is gewöhnungsbedürftig, nach kurzer ner zeit aber völlig o.k.. . und nen mörder sound !!!
Jepp. Kann ich selbst nicht oft genug sagen. Nur Kacke, dass man sich die Ohren dafür putzen muss (nicht, dass ich das nicht auch so machen würde ). Und aufpassen muss man, dass man die Silikonteile nicht verliert, die kann man bei Sony so einzeln nämlich nicht nachkaufen ...
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Alt 31.08.2006, 01:52:34   #28
baiker
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Zitat:
Nur Kacke, dass man sich die Ohren dafür putzen muss (nicht, dass ich das nicht auch so machen würde )
Na, wenn du dir da mal kein eigenes loch gegraben hast !!
nein ich weiss, was du meinst, aber so treiben ein paar unscheinbare ohrhöher zur hygiene bei
(wobei der hörmuschelschmalz nix unhygienisches is, er ist halt dazu da, um die ohren selbstzureinigen. . . hab ich ma geHÖRT . . . )

solang man den hygieneschmalz nicht mit annern teilen muss. . is doch alles im grünen bereich
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Alt 24.07.2019, 10:59:52   #29
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
… , Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
Ist wohl leider nicht ganz richtig, wie mir scheint. Im Jahr 2009 hatte ich einen wirtschaftlichen Totalschaden. Autofahrer, laute Musik und Headbanging, fuhr eines meiner Motorräder um, beim Rückwärts einparken. Der Unfallgegner habe wegen der lauten Musik den Unfall nicht bemerkt und habe daher auch keine Fahrerflucht begangen und hatte somit auch keine Kenntnis eines Unfalles, Feststellung der Staatanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Leistung. Zivilrechtsverfahren verloren, Gutachten eines Sachverständigen für Unfalldynamik bestätigte, der Unfallgegner habe wegen der lauten Musik, Lichtverhältnisse, Farbe des Motorrades und des hinter dem Motorrad parkenden Fahrzeug, keine Kenntnis des Unfalles gehabt. (Polizei erschien erst nach weit über einer Stunde am Unfallort, der Unfallverursacher war gefahren. Er habe keinen Unfall bemerkt und weg war er.) Den Unfall habe ich nur gehört, da ich in der Wanne lag. Das Moped hab ich liegen sehen und auch wie der Fahrer ging, er ging essen ...
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Alt 25.07.2019, 18:23:59   #30
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Ja und, das ist der Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle wird nach § 142 Strafgesetzbuch bestraft, wenn man sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Um sich unerlaubt zu entfernen muss man zuerst einmal wissen, dass man an einem Unfall beteiligt war.

Kann man einen berechtigten Zweifel erregen, dass man den Unfall bemerkt hat, bleibt einem Gericht nicht viel anderes übrig, als das Verfahren einzustellen. Gerne wird dabei überlaute Musik angeführt. Mit einem eventuellen Verwarngeld von 10 € kann man locker leben. I.d.R. ist jedoch die Verfolgungsverjährung wegen der Verwarnung schon eingetreten.

§ 23 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) hat mit § 142 Strafgesetzbuch nichts zu tun. Das sind zwei absolut unterschiedliche Tatbestände.

Wenn das Gericht jetzt dem Menschen die 10 € wegen des Verstosses gegen § 23 Abs. 1 StVO abgenommen hätte, würde das dir auch nichts bringen.

Da ich die weiteren Hintergründe des Zivilprozesses nicht kenne, kann ich dazu nichts genaues sagen. Es scheint aber so, als sei die Klage falsch aufgebaut gewesen. Vermutlich richtete sich die Klage in erster Linie auf die Bestrafung des Verursachers und nicht auf einen Schadensersatz. Das ist immer falsch, wenn man seinen Schaden ersetzt bekommen will.

Ein Schadensersatzanspruch setzt nicht die Verurteilung des Verursachers voraus. Der Schaden muss nur widerrechtlich, entweder vorsätzlich oder fahrlässig (bei einem Unfall kommt immer Fahrlässigkeit in Betracht) verursacht worden sein. § 823 BGB. Die Schadensregulierung ist vom Strafverfahren völlig unabhängig.
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Alt 25.07.2019, 19:05:06   #31
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@ Berndy:

Immer wieder geile Erklärung aus erster Hand. Respekt.
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Geändert von Jim Knopf (25.07.2019 um 19:17:20 Uhr)
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Alt 25.07.2019, 20:41:49   #32
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Das Verfahren richtet sich auf den Schadenersatz.

Es gab die schriftliche Einlassungen gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, die laute Musik habe die Kenntnisnahme des Unfalls verhindert und dies wurde durch ein Gutachten eines Sachverständigen für Unfalldynamik bestätigt. Es ging, mir, hier also um § 23 Abs 1 StVO. Laut dem damaligen Rechtsanwalt wäre aber die Würdigung des § 23 Abs 1 StVO, durch das Gericht, notwendig gewesen um Schadenersatz zu erlangen. Es gab ja leider keine Augenzeugen. Der Unfallgegner bestritt die Verursachung eines Unfalls, er habe ja nix gehört, wegen der Musik und dem Headbanging.

Richtig ist, vor Gericht erhält man kein Recht, man bekommt lediglich ein Urteil. Sicherlich sind Recht haben und Recht bekommen auch zweierlei Dinge.

Richtig ist auch, wenn ich mehr Fachwissen haben muss wie ein mich vertretender Anwalt, müsste ich wohl Jura studieren. Der Anwalt war wohl sicherlich nicht toll, obwohl es ein Verkehrsrechtler, mit langjähriger Erfahrung, war und Vertragsanwalt einer Versicherung.

Es ist auch ein Unterschied zwischen dem was sich der Gesetzgeber vorstellt und was die Praxis macht …
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Geändert von ups25 (25.07.2019 um 21:30:14 Uhr)
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Alt 26.07.2019, 16:19:11   #33
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Wenn das tatsächlich so war, kann ich nur über den Rechtsanwalt und das Gericht den Kopf schütteln.

Statt dem Verursacher unbedingt nachweisen zu wollen, dass er den Unfall bemerkt hat, wäre es m.M.n. sinnvoller gewesen nachzuweisen, dass die Schäden am Motorrad von dem Fahrzeug des Verursachers hervorgerufen wurden.

Es ist nicht notwendig, dass der Schadensersatzpflichtige unmittelbar den Schaden bemerkt, der Schaden muss nur rechtswidrig hervorgerufen worden sein.

Der Spruch "Vor Gericht erhält man kein Recht, man bekommt lediglich ein Urteil," ist leider wahr.

Aber trotzdem hat der § 23 Abs. 1 StVO nichts mit § 142 StGB zu tun.

Der Unfall ist nicht passiert, weil das Gehör des Verursachers beeinträchtigt war sondern weil der allgemein nicht aufgepasst hat. Wenn er gehört hätte, dass dein Motorrad umfällt, wäre es auch schon zu spät gewesen, der Schaden wäre trotzdem genau so eingetreten. Der hat einfach, wie es die anderen auch machen, nicht geguckt.
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