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Alt 05.04.2023, 19:14:55   #1
Stoermy
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Standard Original Obere Gabelbrücke SBL frage?

Moin,

kurze frage, muss Ich diese Gabelbrückenteil (ori Suzi GS 500e mit SBL) eintragen lassen oder kann Ich diese einfach verbauen mit einem Lenker der ABE hat ?


Ist noch nicht gekauft, aber wäre aber evtl einfacher als 150öcken fürn Set auszugeben.


LG
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Alt 05.04.2023, 20:14:10   #2
diggerbub
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Dein Fahrzeug muss im Zustand sein, wie es mal die Homologation bekommen hat, alle Abweichungen sind eintragungspflichtig, bzw. brauchen irgendeine Form der Bauartgenehmigung.
Wenn Du ein Gabeloberteil von einer GS mit breitem Lenker auf eine GS mit Stummellenker baust, ist das nicht original. Wenn das keiner merkt, ist es in meinen Augen ok. Meine Augen sind nicht immer rechtskonform.
Man könnte sich auch zwei Lenkerhalteblöcke von einem anderen Modell auf das originale Oberteil schrauben und einen breiten Lenker montieren, könnte man, führt aber auch zum Erlöschen der BE. Jetzt wird es philosophisch, ist die BE erloschen, wenn den Umbau keiner bemerkt?
Katze im Karton oder nicht, muß jeder für sich entscheiden.

Gruß

Volker
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Alt 06.04.2023, 07:18:21   #3
Skiskipowski
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Schönes Teil und sicherlich eine elegante Lösung, aber um die Eintragung wirst Du nicht herum kommen, wenn Du nicht das Risiko eingehen willst, dass Dich mitten im Wald ein übereifriger Streckenposten stillegt. Die Eintragung ansich sehe ich persönlich als problemlos an, da es ja ein GS500 Teil ist, wenn auch von einem späteren Baujahr.
Einzige Option ohne Eintragung: SB-Kit kaufen und auch die Bremsleitung nicht vergessen. Denn die muss eigentlich bei allen Kits ausgetauscht werden. Und damit wirst Du bzgl. der Finanzen am Ende wohl ungefähr gleich liegen.
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Alt 06.04.2023, 07:57:34   #4
takoda
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Ja, muß eingetragen werden, und je nachdem an welchen Prüfer du dabei gerätst, dann das ein ganz schöner Aufwand werden... denn da das Teil ein Originalteil von Suzuki ist, hat es nirgendwo eine Nummer, nach der der Prüfer gehen könnte. Wenn du an einen gerätst, der sich mit der GS auskennt, dann könnte der sehen, okay, gehört original entweder an eine GM51A oder an eine GS der Baujahre 2001 und später, aber wenn du einen erwischst, der schlecht gefrühstückt hat oder wenig motiviert ist, wird der sagen, ja nee, woher soll ich denn ohne Nummer und irgendwas wissen, ob das wirklich ein originales Suzuki-Teil ist oder ein billiger Nachbau aus Hintertupfistan?!
Ähnliches gilt dann logischerweise auch, wenn du den Umbau durchziehst, nicht eintragen läßt und dann an einen Streckenposten gerätst, der schlecht gefrühstückt hat...
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Alt 06.04.2023, 10:17:29   #5
gsmattis
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Zitat:
Zitat von Skiskipowski Beitrag anzeigen
Einzige Option ohne Eintragung: SB-Kit kaufen und auch die Bremsleitung nicht vergessen.
Die haben meistens auch nur ein Teilegutachten. Von LSL gibt's nur die Klemmböcke für 140€, bei ebay gibt es von ABM ein komplettes Kit für 190€.
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Alt 06.04.2023, 10:26:51   #6
diggerbub
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Lenkerklemmböcke von einer anderen Suzuki kosten etwa 30€ gebraucht, mit der oberen Gabelbrücke frisch pulvern lassen kostet auch etwa 30€, dann ist alles schick und man weiß immer noch nicht ob die Katze im Karton ist.

Aber bitte alles eintragen lassen, dann weiß man das die Katze im Karton ist...

Gruß

Volker
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Alt 06.04.2023, 10:39:08   #7
Skiskipowski
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Superbike Kit mit Bremsleitung ohne Lenker
Das ist das original LSL Kit, dazu noch einen der beiden in der ABE angegebenen Lenker und man ist mit guten 200€ auf der hellen Seite der Macht. Damit ist die Eintragung auch problemlos machbar und man hat allen Stress vom Tisch.
Mir persönlich wäre es das wert, zumal man überlegen sollte, dass diese Teile zu einem großen Teil dafür verantwortlich sind, dass unser Spielzeug auch dorthin fährt, wo es hin soll. Wenn man da Pfusch am Bau hat, kann das übel ins Auge gehen. Geschichten über abgebrochene Lenker habe ich leider schon genug gelesen.
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Alt 06.04.2023, 13:27:24   #8
Andre61
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Zitat:
Zitat von Skiskipowski Beitrag anzeigen
Superbike Kit mit Bremsleitung ohne Lenker...dass diese Teile zu einem großen Teil dafür verantwortlich sind, dass unser Spielzeug auch dorthin fährt, wo es hin soll. Wenn man da Pfusch am Bau hat, kann das übel ins Auge gehen. Geschichten über abgebrochene Lenker habe ich leider schon genug gelesen.
Wo gibt es da Pfusch am Bau. Was macht denn der Prüfer beim Tüv so großartiges. Der schaut sich den Lenker an dann glotzt der ins Gutachten und schreibt die Rechnung.
Oder macht er nen Handstand auf dem Lenker.
Ich habe noch nie was davon gehört das ein Lenker wärend der Fahrt abgerissen ist
Mfg

Es gibt sogar Motorräder die 70 Jahre und älter sind da ist der Originallenker noch drauf da reißt auch nix ab.
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Alt 06.04.2023, 15:19:48   #9
Stoermy
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So Leute erstmal danke für die ganzen Infos.

Bezüglich einer Nummer, dies ist auf der Rückseite mit eingegossen (glaube 5 oder 6 Stellen).

Ich persönlich finde alles schöner, wo man nicht die enden mit den 2 Schrauben L+R sieht (Stummellenker Böcke/Halterung falls die so heißen). <-- gibt es diesbezügliche eigentlich irgendwelche Abdeckungen oä ??

Meine ist ja ne GM51A aus Australia Spielt aber glaub keine Rolle .

Werde nächste Woche mal zu Dekra und Tüv Süd dackeln und die Bilder zeigen und nachfragen. Lieber eingetragen als Stillgelegt wegen Anzweiflung und notfalls halt die Klemmböcke

Stahlflex kommt bei mir eig immer sobald SBL verbaut wird oder die alten getauscht werden müssen (war bei der vom Profilbild auch so).
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Alt 06.04.2023, 19:59:39   #10
takoda
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Zitat:
Zitat von Stoermy Beitrag anzeigen
Meine ist ja ne GM51A aus Australia
Okay, wenn du sowieso eine GM51A hast, machst es die Sache vielleicht leichter, weil die ja serienmäßig den SBL hatte. Die Stummel hatte ja "nur" die GM51B.
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Alt 11.04.2023, 12:37:16   #11
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Die A hatte die Brücke tatsächlich in Serie.
(56221-01D50-0FP)

Problem sehe ich da eher, da die A hierzulande nicht offiziell verkauft wurde, eine ABE für die GM51A zu bekommen.
Insofern bleibt dann nur der Weg zu einem Prüfer und Abnahme.
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Alt 11.04.2023, 20:57:03   #12
Skiskipowski
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LSL hat die A teilweise in der ABE mit drin, man muss nur ein wenig suchen
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Alt 11.04.2023, 21:15:14   #13
Kay73
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ABE des Lenkers für die Gabelbrücke mit "Klemmböcken"?
Sicher, daß damit die Gabelbrücke mit den angegossenen Klemmteilen gemeint ist, nicht, die mit den aufgeschraubten KLEMMBÖCKEN?

Insofern kann sich das dann auf die GM51A mit dem Lenker der GM51B beziehen -und somit die obere Gabelbrücke der GM51A ausschließen!
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Alt 11.04.2023, 21:31:31   #14
Skiskipowski
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Das ist für die aufgeschraubten Klemmböcke von LSL und damit in Kombination bekommt man auch die LSL Lenker eingetragen. Das war ja auch schon die Empfehlung die ich weiter oben gepostet habe. Diese Variante in Kombi mit der Bremsleitung hat mMn bessere Chancen beim TÜV den Segen zu bekommen. Gerade weil die A in Deutschland wohl etwas stiefmütterlich gehandhabt wird. Ich kenne das noch von der XR600R die in Deutschland auch nicht offiziell verkauft wurde. Da hat man fast nichts eingetragen bekommen, weil nunmal in GER nicht "bekannt".
Klar ist die komplette Gabelbrücke nen Versuch wert, aber dann stimme ich Dir zu, dass es schwierig wird einen Lenker und eine ABE zu finden, die diese wilde Kombination abdeckt. Zumal bei den meisten Lenkern die passenden Klemmböcke als Vorraussetzung mit eingetragen sind.
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Alt 10.11.2023, 14:31:51   #15
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So kleines Update:

TÜV hat per sé nichts dagegen dies einzutragen, falls Suzuki mir kein Gutachten bzw Schriftstück schicken kann, wo diese Gabelbrücke Original ab bj 89- glaube 96 auf der GM51A bzw an der GS500 verbaut wurde/war.

Hab Suzuki mal angeschrieben, muss noch auf eine Antwort warten.

Lt. Vorbesitzer war allerdings mal eine Gabelbrücke mit eingegossenen Halterungen Verbaut, nur wurde diese mal ausgetauscht, warum... weiß man nicht!.

TÜV, würde falls es zur Eintragung kommen sollte, nur die unten versehene Nummer des Originalteils verwenden.

Ist schon mal Positiv soweit ^^.
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Alt 10.11.2023, 14:35:39   #16
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@Skiskipowski

Lenker mit ABE/Teilegutachten für die GM51B/A* habe Ich, müsste glaube von Louis gewesen sein und TÜV Süd hat kein Problem mit der A, außer im Gutachten ist diese nicht aufgeführt bzw das allgemeine Modell GS 500 bzw GM51 , dann wird dies via Einzelabnahme eingetragen.

Und Dekra würde mir auch die A Teile normal eintragen, da es lt Aussage Prüfer, das selbe Modell ist und viele Teile sich auf die GS 500 beziehen und einige Speziell auf die GM51B.


* GM51A/B ist auch so aufgeführt.
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Alt 10.11.2023, 18:34:58   #17
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Zitat:
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1: TÜV hat per sé nichts dagegen dies einzutragen, falls Suzuki mir kein Gutachten bzw Schriftstück schicken kann, wo diese Gabelbrücke Original ab bj 89- glaube 96 auf der GM51A bzw an der GS500 verbaut wurde/war.

Hab Suzuki mal angeschrieben, muss noch auf eine Antwort warten.

2: Lt. Vorbesitzer war allerdings mal eine Gabelbrücke mit eingegossenen Halterungen Verbaut, nur wurde diese mal ausgetauscht, warum... weiß man nicht!.
Zu 1: es gibt kein Gutachten für Original Teile!

Zu 2: ist dies dokumentiert bzw. Eingetragen?
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Alt 22.11.2023, 23:57:36   #18
Stoermy
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Ich weiß, das es für Originalteile kein Gutachten gibt. Aber der Tüv würde gerne eine Bestätigung vom Hersteller, das dieses ein Originalteil ist und auch an der GM51A verbaut war bzw diese damit ausgeliefert wurde.

Zu2.

Nein, da dies Original war und soweit Ich weiß (verbessert mich wenn Ich falsch liege), steht es bei der GS nicht in den Papieren, ob die nun eine Originale SBL Aufnahme oder Stummellenker hat!.
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Alt 23.11.2023, 06:21:56   #19
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Da kannst du nur Bilder der A vorlegen und hoffen, dass der Prüfer das akzeptiert bzw könntest du gucken, ob du Ersatzteillisten für die A findest, wo auch die Gabelbrücke mit Artikelnummer aufgelistet ist, was die Originalität beweist.
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Alt 23.02.2024, 12:39:54   #20
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So hab nochmal ne genaue Aussage:

Da es ein Originalteil ist und man soweit keine Änderungen vornehmen bzw etwas geändert werden muss, kann man diese verbauen.
Und da es Original an der zB Gm51A war, ist das kein Problem.

Um aber auf Nummer sicher gehen zu können und weniger Stress mit den Freunden in Blau zu bekommen, sollte man es eintragen lassen und da wird dann die eingegossene Nummer eingetragen.

ABER, informiert euch trz vorher beim TÜV oder kauft euch gleich n komplettes Kit mit Teilegutachten
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