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16.05.2003 10:24:47

Drossel eingetragen, aber entdrosselt...Bin ich haftbar
 
Hallo,

wenn ich eine Maschine kaufen würde, in denen in den Papieren steht, dass sie auf 27 PS gedrosselt ist und keine Bemerkungen über die Drossel im Kaufvertrag vermerkt würden, könnte ich nicht einfach offen fahren und behaupten, dass ich dachte, dass die MAschine gedrosselt sei?

Danke,

Releaser

16.05.2003 10:32:10

Also ich bin kein Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Du als Halter für den Zustand der Maschine verantwortlich bist.

Dein Kaufvertrag wird da keinen interessieren.

Norbert

16.05.2003 11:22:49

Hallo erstmal...

Wie schon erwähnt, bist du (der Halter)für den Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich.
Die Ausrede wird nicht funktionieren...

Michael

King Madness 16.05.2003 11:42:00

Ich glaube das haben schon mehrere versucht,
und ich glaube nicht, das diese Ausrede ziehen würde.

Bei der Polizei vielleicht, dann bekommst du eine Mängelkarte, die du in 7 Tagen abarbeiten darfst.

Aber laß mal irgendetwas passieren ...
du rutschst mit dem Rad in ein Auto,
oder du verliertst an der Ampel das Gleichgewicht und das Mopped fällt um (ist schon mehren passiert :siehe hier)
und machst dem Auto neben dir eine Beule rein,
muß ja nichts großes sein, dann hast du aber keinen Versicherungsschutz.

Denn da hilft die Ausrede auf keinen Fall.

Gruß
Georg

16.05.2003 13:47:45

Zitat:

Zitat von King Madness
oder du verliertst an der Ampel das Gleichgewicht und das Mopped fällt um (ist schon mehren passiert :siehe hier)
und machst dem Auto neben dir eine Beule rein,
muß ja nichts großes sein, dann hast du aber keinen Versicherungsschutz.
[/color][/b]

beim umfaller an einer ampel wird die versicherung sicherlich kein gutachter beauftragen :wink: ... da passiert ihm nix weiter ausser evtl. höhere beitragskosten

gruß Danny

17.05.2003 06:53:58

Versicherungen fordern in der regel bei Motoradunfällen jeglicher Art ein Gutachten!

Sagt auf jedenfall mein Versicherungsvertreter (SV)

17.05.2003 09:27:27

aber nicht wenn du umfällst an der ampel....da hängt ja keine motorleistung mit zusammen!

Cherry 17.05.2003 09:41:40

Gutachten wird trotzdem gemacht, ABER: Schadensgutachten. Nach der Technik fragt dabei keiner.

Cherry, der auch nur ein halbes Jahr die 34 PS ertragen hat. Aber ich glaube, ich würde (wenn ich jetzt nochmal das Problem hätte) die 2 Jahre versuchen durchzuhalten. Die Freude is viel größer *gg* Ich seh's grade bei ner Freundin, die jeden Tag bis offen (momentan noch 23 oder so) zählt ;-) und sich immer mehr drauf freut.

18.05.2003 12:38:03

Gutachten hin, Gutachten her....
 
... hat jemand echte Erfahrungen oder kennt jemanden, der welche hat?
(gefühlsmässig hat ja jeder seine eigene Meinung oder Gesetzesauslegung ...)


Folgender Fall :

Fahrer darf über 34 PS fahren (Alter oder Fahrzeit erreicht). Fahrer hat eine eingtragene 34 PS-Maschine . Beitragsmässig ist PS-Klasse ist die gleiche wie 45 PS... .


Die Maschine ist entdrosselt auf 45 PS (angenommen technisch einwandfrei durch Fachwerkstatt durchgeführt...) .


-> Unfall passiert

Fakten :

1. Weder ein "echter" Versicherungbetrug liegt vor, da nicht versucht wurde einen "günstigeren" Versicherungbeitrag zu erschummeln.


2. Fahrer darf mit mehr als 34 PS fahren. Begeht deswegen in dieser Hinsicht auch keinen Rechtsbruch.


Da einzige ist, dass die Leistung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind.

Ist doch höchstens eine Ordnungswidrigkeit oder ähnliches??

Frage :
Kommt die Versicherung aus ihrer Verpflichtung vor Gericht heraus? Ich glaube nicht ! ( Aber vielleicht kennt jemand ein Gerichturteil...!)

Gruss

Summerson :?: :?:


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