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Alt 16.05.2003, 10:24:47   #1
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Beiträge: n/a
Standard Drossel eingetragen, aber entdrosselt...Bin ich haftbar

Hallo,

wenn ich eine Maschine kaufen würde, in denen in den Papieren steht, dass sie auf 27 PS gedrosselt ist und keine Bemerkungen über die Drossel im Kaufvertrag vermerkt würden, könnte ich nicht einfach offen fahren und behaupten, dass ich dachte, dass die MAschine gedrosselt sei?

Danke,

Releaser
 
Alt 16.05.2003, 10:32:10   #2
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Beiträge: n/a
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Also ich bin kein Anwalt, aber ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Du als Halter für den Zustand der Maschine verantwortlich bist.

Dein Kaufvertrag wird da keinen interessieren.

Norbert
 
Alt 16.05.2003, 11:22:49   #3
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Hallo erstmal...

Wie schon erwähnt, bist du (der Halter)für den Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich.
Die Ausrede wird nicht funktionieren...

Michael
 
Alt 16.05.2003, 11:42:00   #4
King Madness
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Standard

Ich glaube das haben schon mehrere versucht,
und ich glaube nicht, das diese Ausrede ziehen würde.

Bei der Polizei vielleicht, dann bekommst du eine Mängelkarte, die du in 7 Tagen abarbeiten darfst.

Aber laß mal irgendetwas passieren ...
du rutschst mit dem Rad in ein Auto,
oder du verliertst an der Ampel das Gleichgewicht und das Mopped fällt um (ist schon mehren passiert :siehe hier)
und machst dem Auto neben dir eine Beule rein,
muß ja nichts großes sein, dann hast du aber keinen Versicherungsschutz.

Denn da hilft die Ausrede auf keinen Fall.

Gruß
Georg
__________________
Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
King Madness ist offline  
Alt 16.05.2003, 13:47:45   #5
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von King Madness
oder du verliertst an der Ampel das Gleichgewicht und das Mopped fällt um (ist schon mehren passiert :siehe hier)
und machst dem Auto neben dir eine Beule rein,
muß ja nichts großes sein, dann hast du aber keinen Versicherungsschutz.
[/color][/b]
beim umfaller an einer ampel wird die versicherung sicherlich kein gutachter beauftragen ... da passiert ihm nix weiter ausser evtl. höhere beitragskosten

gruß Danny
 
Alt 17.05.2003, 06:53:58   #6
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Beiträge: n/a
Standard

Versicherungen fordern in der regel bei Motoradunfällen jeglicher Art ein Gutachten!

Sagt auf jedenfall mein Versicherungsvertreter (SV)
 
Alt 17.05.2003, 09:27:27   #7
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

aber nicht wenn du umfällst an der ampel....da hängt ja keine motorleistung mit zusammen!
 
Alt 17.05.2003, 09:41:40   #8
Cherry
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Cherry
 
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
Standard

Gutachten wird trotzdem gemacht, ABER: Schadensgutachten. Nach der Technik fragt dabei keiner.

Cherry, der auch nur ein halbes Jahr die 34 PS ertragen hat. Aber ich glaube, ich würde (wenn ich jetzt nochmal das Problem hätte) die 2 Jahre versuchen durchzuhalten. Die Freude is viel größer *gg* Ich seh's grade bei ner Freundin, die jeden Tag bis offen (momentan noch 23 oder so) zählt ;-) und sich immer mehr drauf freut.
__________________
GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm

Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 18.05.2003, 12:38:03   #9
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gutachten hin, Gutachten her....

... hat jemand echte Erfahrungen oder kennt jemanden, der welche hat?
(gefühlsmässig hat ja jeder seine eigene Meinung oder Gesetzesauslegung ...)


Folgender Fall :

Fahrer darf über 34 PS fahren (Alter oder Fahrzeit erreicht). Fahrer hat eine eingtragene 34 PS-Maschine . Beitragsmässig ist PS-Klasse ist die gleiche wie 45 PS... .


Die Maschine ist entdrosselt auf 45 PS (angenommen technisch einwandfrei durch Fachwerkstatt durchgeführt...) .


-> Unfall passiert

Fakten :

1. Weder ein "echter" Versicherungbetrug liegt vor, da nicht versucht wurde einen "günstigeren" Versicherungbeitrag zu erschummeln.


2. Fahrer darf mit mehr als 34 PS fahren. Begeht deswegen in dieser Hinsicht auch keinen Rechtsbruch.


Da einzige ist, dass die Leistung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind.

Ist doch höchstens eine Ordnungswidrigkeit oder ähnliches??

Frage :
Kommt die Versicherung aus ihrer Verpflichtung vor Gericht heraus? Ich glaube nicht ! ( Aber vielleicht kennt jemand ein Gerichturteil...!)

Gruss

Summerson
 
 

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