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13.10.2005 16:02:39

blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
moinsen

ich habe mal eine frage an euch. ich habe mir mitte des jahres mini-led blinker an mein mopped gebaut. allerdings beträgt der abstand vom blinker zum hhauptscheinwerfer nur knappe 3 cm. da ich allerdings bald zum tüv muss und ich keine lust habe die blinker wieder abzubauen und die standart blinker dranzumachen, muss ich ja wohl leider die blinker verlängern (jedenfalls solange ich bis ich wieder tüv hab).
wie sollte man das eurer meinung nach am besten machen???
muss die verlängerung flexibel oder kann sie auch starr sein???

mfg
timo

13.10.2005 16:44:04

Hallo
Also die verlängerungen bekommst du bei Louis z.b.

Kannste dir aber auch selber bauen, es gibt im Baumarkt so ne Art Muttern, die sind ca. 2 cm lang und haben innen ein gewinde.
Das kannste einfach auf den Blinker Schrauben, von der anderen Seite eine Gewinge Stange rein und fertig :D


gruss Sani

13.10.2005 16:59:35

hmm habe ich auch schon gedacht und mir auch mal besorgt gehabt. vll sollte ich das auch so machen, da es ja nur für den tüv ist und danach gleich wieder abkommt 8)

Saugwurmmensch 13.10.2005 17:13:26

Nach den neueren Bestimmungen muss der Abstand der Blinker nicht mehr 10cm vom Scheinwerfer sein !
die blinker müssen nur min. 24cm weit voneinander entfernt sein.

bei 20cm Scheinwerfer und jeweils 3cm Blinkerarm musste nur 1cm auf jeder Seite dazwischentun...vielleicht reicht da ne dicke Mutter oder sowas...
(Blinker werden nicht schöner wenn die 10cm abstehen !)

Wenn Deine Blinker neu sind kannste ja versuchen die gegen Blinker mit den gängigen 4cm Ärmchen umzutauschen.
Dann reichts genau/locker mit dem Abstand.

13.10.2005 17:41:49

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Nach den neueren Bestimmungen muss der Abstand der Blinker nicht mehr 10cm vom Scheinwerfer sein !

:?:

13.10.2005 17:43:42

die blinker sind etwa 4 monate alt oder so. seit wann gibts denn die neue bestimmung???

Saugwurmmensch 13.10.2005 17:52:37

Früher war`s so, dass die Blinker zu jeder Seite min. 10cm abstand zur Lampe haben mussten.

Hab beim letzten TÜV dem guten mann über die Schulter in sein Regelwerk gelinst. Da standen die aktuell gültigen Regelungen drin.
Edit: Hab grad mal nachgeschaut:
Zitat:

Vorne muß der Abstand der Blinker zueinander 240mm betragen, und zwar von der Innenkante zur Innenkante. Die Höhe der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt minimal 300mm und maximal 1500mm, in Ausnahmefällen 2100mm.
Hinten muß der Abstand der Blinker zueinander 180mm betragen, ebenfalls von Innenkante zu Innenkante. Die Höhe von der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt hier minimal 350mm und maximal 1200mm.
(Richtlinie RREG 93/92/EWG)

13.10.2005 17:58:02

dann bedanke ich mich mal bei euch für diese aufschlussreichen antworten :up:
ihr habt mir damit doch sehr geholfen^^

Kronos 25.04.2009 19:00:13

Re:
 
Hallo

Hab nun so ein ähnliches Problem.
Der TÜV meinte zu mir das das mit der Helligkeit der Blinker zu tun hat und das beim Hersteller der Blinker zu erfragen ist.
Ware gerade beim Louis und wollte diese Blinker haben, aber da es sie nur mit 20 oder 40mm gibt bekäme ich ein Problem.

Meine GS ist nach EU zugelassen, aber der Verkäufer konnte mir da auch nicht weiter helfen.
Kann mir jemand sagen wo ich das in der Stvzo nachlesen kann?

Fahr am Mo noch mal beim TÜV vorbei.


Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Früher war`s so, dass die Blinker zu jeder Seite min. 10cm abstand zur Lampe haben mussten.

Hab beim letzten TÜV dem guten mann über die Schulter in sein Regelwerk gelinst. Da standen die aktuell gültigen Regelungen drin.
Edit: Hab grad mal nachgeschaut:
Zitat:

Vorne muß der Abstand der Blinker zueinander 240mm betragen, und zwar von der Innenkante zur Innenkante. Die Höhe der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt minimal 300mm und maximal 1500mm, in Ausnahmefällen 2100mm.
Hinten muß der Abstand der Blinker zueinander 180mm betragen, ebenfalls von Innenkante zu Innenkante. Die Höhe von der Fahrbahnoberfläche ausgehend beträgt hier minimal 350mm und maximal 1200mm.
(Richtlinie RREG 93/92/EWG)


verbali 25.04.2009 19:40:21

Re: Re:
 
Zitat:

Zitat von Kronos
...Meine GS ist nach EU zugelassen, ....

Woher weisst du denn das?

Saugwurmmensch 25.04.2009 21:31:11

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
EG-Recht bei 89er Baujahr? Wenn nicht explizit umgetragen glaub ich das kaum.

Allerdings gehen die meisten Rennleiter und Graukittel mittlerweile nach EG-Recht.
Mit den 40mm-Ärmchen solltest du vorn also kaum Probleme bekommen.
Etwaige Verlängerungen um auf die 10cm zum Lampentopf zu kommen sehen immer richtig Schei*e aus :roll:

Kronos 26.04.2009 14:21:47

Re: Re:
 
Zitat:

Zitat von verbali
Zitat:

Zitat von Kronos
...Meine GS ist nach EU zugelassen, ....

Woher weisst du denn das?

Weil in der Zulassungsbescheinigung unter K was drin steht.

Beschreibung

Ich werde es einfach mal darauf ankommen lassen. :-)

verbali 26.04.2009 15:00:16

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
Ich kann dir versichern das die Bertriebserlaubnis für deine GS nach den Richtlinien der STVO erteilt wurde

Kronos 13.06.2009 15:50:46

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich kann es mir auch nicht vorstellen doch sieh selbst.
Bei K und 6 sind Eintragungen.

Oder versteh ich das falsch?

LKennedy 21.06.2009 13:23:43

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
...

Saugwurmmensch 21.06.2009 14:36:56

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
Fahr zum TÜV und lass dir die Beleuchtungseinrichtung auf EG-Recht umtragen.
Dann darfst du die kleinen Abstände fahren und niemand kann dir deswegen mehr Ärger machen.

EG-Recht ist ja keine deutsche Erfindung ;)
Dr Rest der Europäischen Gemeinschaft hat eben kleinere Abstänge und im Rahmen der Homogenisierung wird das übernommen.
das finde ich gut so und hoffe, dass es mit Kennzeichengrößen bald ähnlich sein wird.

LKennedy 21.06.2009 15:10:35

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
...

verbali 21.06.2009 15:12:28

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
Benötigt wird ein kompetenter TüV Prüfer.

Kosten ca 35€ für die Eintragung + ca 12€ für die Änderung der Papiere

LKennedy 21.06.2009 15:39:39

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
...

borsten 21.06.2009 21:28:09

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
Ich hab bei mir auch vorne 2 "hintere" Blinker dran. Dabei musste ich allerdings auf jeder Seite ein Distanzstück zwischen Blinkerarm und Befestigungsstrebe setzen (z. B eine Original-Mutter des Blinkers ).

Warum? Die Gewinde der hinteren Blinker sind leider länger als die der vorderen, wodurch sie mit dem Scheinwerfergehäuse in Berührung kommen. In meinem Fall konnte ich den Scheinwerfer unten nicht weit genug nach hinten drehen und er leuchtete immer gen Himmel. Alternativ kann man natürlich auch das Gewinde absägen.

LKennedy 22.06.2009 05:01:31

Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer
 
...


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