Wie oben oft erwähnt: Wenn sie dir gefällt, dann nimm sie!
Zitat:
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Zitat von In Flames
garantie kann auch nur der Hersteller selber geben, in dem Fall Suzuki.
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Das stimmt nicht
In groben Zügen dargestellt:
Bei einem Garantiefall muss der
Verkäufer Ersatz leisten, es sei denn, es gelingt ihm nachzuweisen, dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat.
Bei Gewährleistung muss der
Käufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat oder die direkte Folge eines anderen, bestehenden Mangels war, um seine Forderungen geltend zu machen.
In beiden Fällen ist der Nachweis teils sehr schwierig, weshalb die Garantie eindeutig die bessere Lösung für den Käufer ist.