Zitat:
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Zitat von berndy
Jetzt kommt wieder die Belehrung über die StVZO. Beim Standlichtbirnchen aufpassen! § 49A Abs. 6 StVZO In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart bestimmten Lichtquellen verwendet werden. Wenn ihr LEDs in das Standlicht machen wollt, achtet darauf, dass die hierfür auch zugelassen sind. Sonst gibts Anzeige, wenns einer meiner Kollegen merkt.
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Berndy, bei den LEDs geht es um die Tachobeleuchtung. Da sind die gleichen Birnen und Fassungen drin. Beim Standlicht geht das natürlich nicht.
Noch was persönliches:
[Meine Meinung]Du hast schon Recht, wenn du auf rechtlich bedenkliche Sachen hinweist. Aber bitte nicht in jedem Post, okay?[Ende]